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2. Kommunale Demokratie modernisieren AA Ausdrucken

2.1. Bürgernahe Kommunen

Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung besteht darin, dass politische Beschlüsse von der Gemeinschaft vor Ort gefällt werden. Dort können die Menschen am ehesten beurteilen, was lokal erforderlich ist. Dabei darf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sich nicht nur auf die Stimmabgabe zur Kommunalwahl alle fünf Jahre beschränken. Bei wichtigen Vorhaben muss die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend einbezogen werden.


Jenseits dieser Bürgerbeteiligung muss die kommunale „Macht“ aber eindeutig bei den gewählten Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern der verschiedenen Parteien und Wählergruppen liegen, die einen möglichst breiten Ausschnitt der Bevölkerung repräsentieren. Vor diesem Hintergrund war die Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1996 eine Fehlentscheidung: das kommunale Ehrenamt wurde zugunsten des hauptamtlichen Verwaltungschefs geschwächt und die politische Vielfalt wurde eingeschränkt.
  • Der SSW setzt sich für eine bürgerfreundliche kommunale Verwaltung ein, die ihre Dienste ständig weiter verbessert und auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger einstellt.
  • Der SSW setzt sich für eine bürgernahe Verwaltung ein, die ihre Dienste so weit wie möglich nah am Wohnort der Bürgerinnen und Bürger anbietet.
  • Der SSW arbeitet für mehr Transparenz der Kommunalverwaltungen und der Kommunalpolitik: Sitzungen der kommunalen Ausschüsse sollten grundsätzlich öffentlich sein und den Bürgern muss ein unkomplizierter Zugang zu kommunalen Daten gewährt werden. Über die Möglichkeit der Gemeindeordnung und des – seinerzeit vom SSW im Landtag eingebrachten – Informationsfreiheitsgesetzes hinaus müssen vor Ort neue Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und der „Gläsernen Verwaltung“ erprobt werden. Die Kommunalverwaltungen sollen von sich aus so viele Informationen wie möglich veröffentlichen, z. B. im Internet. Hier können skandinavische Beispiele als Vorbild dienen. 
  • 'Der SSW will die Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern wie auch der Landräte abschaffen. 
  • Der SSW setzt sich für die Beibehaltung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im kommunalen Bereich ein.
2.2. Handlungsfähige Kommunen

Kommunen sind kein Selbstzweck. Sie sollen vor Ort die Dinge entscheiden und verwalten, die das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen vor Ort betreffen. Dementsprechend müssen die Kreise, Städte und Gemeinden eingerichtet werden.

In Schleswig-Holstein hat sich aber durch die letzten 140 Jahre eine kommunale Struktur entwickelt, die diesen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Das Land hat - gemessen an der Bevölkerung - die meisten Gemeinden in der gesamten Bundesrepublik. Die über 1.100 Gemeinden – darunter über 700 mit unter 1.000 Einwohnern und nur rund 50 mit über 10.000 Einwohnern - können ihre Aufgaben nicht mehr allein bewältigen und müssen daher auf die demokratisch wie rechtlich fragwürdige Hilfskonstruktionen der Ämter zurückgreifen.  Nur wenn eine ausreichende Bevölkerungsgrundlage von mindestens 8.000 Einwohnern in einer Gemeinde vorhanden ist, kann eine Kommunalverwaltung die Bürger kompetent beraten und bedienen. Und erst dann haben die Kommunalpolitiker die finanziellen Voraussetzungen, um das Leben vor Ort politisch gestalten zu können.

Bisher beschränkt sich die politische Diskussion um eine Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein aber allein auf eine Kreisreform, bei der die Zahl der Kreise und kreisfreien Städte reduziert werden soll. Eine solche Reform macht wenig Sinn, weil die Kreise in Schleswig-Holstein schon gut aufgestellt und derzeit ihre Situation durch Zusammenarbeit und Arbeitsteilung noch deutlich verbessern. Der Gewinn einer solchen Reform stünde in keinem Verhältnis zu den Nachteilen von Großkreisen.
  • Der SSW fordert die Zusammenlegung von Kommunen und eine verstärkte Zusammenarbeit eigenständiger Kommunen.
  • Der SSW lehnt eine zwangsweise Zusammenlegung von Kreisen und kreisfreien Städten ab.
Zu einer handlungsstarken Kommune gehört für uns auch, dass sie Einfluss auf die grundlegenden Lebensbedingungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nehmen kann. Leider erliegen immer mehr der Versuchung, Aufgaben der Grundversorgung an Private zu delegieren oder entsprechende kommunale Einrichtungen, wie Stadtwerke oder Wohnungsbaugesellschaften, gleich ganz an Private zu verkaufen. Damit geben die Kommunalpolitiker ihre Steuerungsmöglichkeiten und Verantwortung ab. Sie haben weniger Einfluss darauf, wie die Erfüllung der grundlegenden Bedürfnisse der Menschen nach Wasser, Wärme, Strom, Entsorgungsdiensten oder einem bezahlbaren Dach über dem Kopf wahrgenommen wird. Die Belohnung für die Kommune ist ein finanzieller Gewinn, den die Einwohner viel zu häufig durch teurere und schlechtere Leistungen zahlen.
  • Der SSW lehnt eine Privatisierung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge ab.
2.3. Finanzkräftige Kommunen

Gute finanzielle Rahmenbedingungen sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine lebendige, handlungsfähige kommunale Demokratie. Immer mehr Gemeinden sind aber de facto finanziell handlungsunfähig.

Politische Entscheidungen der Bundesregierung und Kürzungen der Landesregierung haben dazu geführt, dass der Spielraum zum Gestalten und zum Investieren vor Ort kaum noch vorhanden ist. Außerdem übertragen der Bund und das Land immer neue Aufgaben auf die Kommunen, ohne dass ein finanzieller Ausgleich erfolgt. Dadurch können die Gemeinden, Städte und Kreise kaum noch ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden.
  • Der SSW fordert eine neue Finanzverfassung, die den Kreisen, Städten und Dörfern einen größeren Anteil an den Steuereinnahmen des Staates sichert. Das langfristige Ziel muss sein, dass die Kommunen nach dänischem Vorbild eigenständig einen Teil der Einkommenssteuer erheben können, über den sie allein verfügen.
  • Der SSW fordert, dass das Konnexitätsprinzip – wonach derjenige bezahlt, der die Zeche bestellt – auch für die Übertragung von Aufgaben vom Bund auf die Kommunen eingeführt wird.
  • Auch in finanzieller Hinsicht führt eine intensivere Kooperation und Arbeitsteilung der Gemeinden bis hin zu einer Fusion dazu, dass die Kommunalpolitiker vor Ort wieder den Spielraum bekommen, um wichtige Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger zu treffen.
 

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