2.1. Bürgernahe Kommunen Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung besteht darin, dass politische Beschlüsse von der Gemeinschaft vor Ort gefällt werden. Dort können die Menschen am ehesten beurteilen, was lokal erforderlich ist. Dabei darf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sich nicht nur auf die Stimmabgabe zur Kommunalwahl alle fünf Jahre beschränken. Bei wichtigen Vorhaben muss die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend einbezogen werden. Jenseits dieser Bürgerbeteiligung muss die kommunale „Macht“ aber eindeutig bei den gewählten Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern der verschiedenen Parteien und Wählergruppen liegen, die einen möglichst breiten Ausschnitt der Bevölkerung repräsentieren. Vor diesem Hintergrund war die Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1996 eine Fehlentscheidung: das kommunale Ehrenamt wurde zugunsten des hauptamtlichen Verwaltungschefs geschwächt und die politische Vielfalt wurde eingeschränkt.
Kommunen sind kein Selbstzweck. Sie sollen vor Ort die Dinge entscheiden und verwalten, die das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen vor Ort betreffen. Dementsprechend müssen die Kreise, Städte und Gemeinden eingerichtet werden. In Schleswig-Holstein hat sich aber durch die letzten 140 Jahre eine kommunale Struktur entwickelt, die diesen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Das Land hat - gemessen an der Bevölkerung - die meisten Gemeinden in der gesamten Bundesrepublik. Die über 1.100 Gemeinden – darunter über 700 mit unter 1.000 Einwohnern und nur rund 50 mit über 10.000 Einwohnern - können ihre Aufgaben nicht mehr allein bewältigen und müssen daher auf die demokratisch wie rechtlich fragwürdige Hilfskonstruktionen der Ämter zurückgreifen. Nur wenn eine ausreichende Bevölkerungsgrundlage von mindestens 8.000 Einwohnern in einer Gemeinde vorhanden ist, kann eine Kommunalverwaltung die Bürger kompetent beraten und bedienen. Und erst dann haben die Kommunalpolitiker die finanziellen Voraussetzungen, um das Leben vor Ort politisch gestalten zu können. Bisher beschränkt sich die politische Diskussion um eine Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein aber allein auf eine Kreisreform, bei der die Zahl der Kreise und kreisfreien Städte reduziert werden soll. Eine solche Reform macht wenig Sinn, weil die Kreise in Schleswig-Holstein schon gut aufgestellt und derzeit ihre Situation durch Zusammenarbeit und Arbeitsteilung noch deutlich verbessern. Der Gewinn einer solchen Reform stünde in keinem Verhältnis zu den Nachteilen von Großkreisen.
Gute finanzielle Rahmenbedingungen sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine lebendige, handlungsfähige kommunale Demokratie. Immer mehr Gemeinden sind aber de facto finanziell handlungsunfähig. Politische Entscheidungen der Bundesregierung und Kürzungen der Landesregierung haben dazu geführt, dass der Spielraum zum Gestalten und zum Investieren vor Ort kaum noch vorhanden ist. Außerdem übertragen der Bund und das Land immer neue Aufgaben auf die Kommunen, ohne dass ein finanzieller Ausgleich erfolgt. Dadurch können die Gemeinden, Städte und Kreise kaum noch ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden.
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