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3. Kulturelle Vielfalt fördern AA Ausdrucken

A. Der SSW weiß, wie man die kulturelle Vielfalt fördern kann

Die kulturelle Vielfalt ist eine Besonderheit des Nordens. Das Nebeneinander von hochdeutscher, niederdeutscher, dänischer und friesischer Kultur und der Kultur der Sinti und Roma gibt unserer Region einen kulturellen Reichtum, wie es ihn kaum an einem anderen Ort in Deutschland gibt. Dieser bereichert nicht nur das Leben der Menschen in Schleswig-Holstein, er ist auch interessant für Touristen und andere Gäste. Die kulturelle Vielfalt lebt aber nicht von selbst. Sie muss geschätzt, gepflegt und auch finanziell gefördert werden.

Ein zentrales Anliegen des SSW ist naturgemäß die Minderheitenpolitik. Schleswig-Holstein gilt international als Vorbild für das friedliche Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheit. Dieses heißt aber nicht, dass wir uns zurücklehnen können. Minderheitenpolitik ist nur so gut, wie sie vor Ort gelebt wird, und da gibt es vielerorts noch Mängel. Für den SSW ist die Minderheitenpolitik eine Aufgabe, die immer neue Herausforderungen bietet  und deshalb auch in den nächsten fünf Jahren ein zentrales Anliegen mit höchster Priorität sein muss.

B. Kernforderungen des SSW

3.1. Die Gleichstellung der Schulkinder in dänischen Schulen

Die Menschen in der dänischen Minderheit haben zumeist einen deutschen Pass und zahlen hier ihre Steuern. Trotzdem werden ihre Kinder heute immer noch anders behandelt, als ihre deutschen Gleichaltrigen. Die dänischen Kindergärten und Schulen im Landesteil Schleswig können ihre Arbeit für die kleinsten Mitglieder der dänischen Bevölkerungsgruppe nur leisten, weil der Staat Dänemark einspringt. Der SSW setzt sich daher für die finanzielle Gleichstellung der Schulen und Kindertagesstätten der Minderheit mit den öffentlichen Schulen und Kindertagesstätten ein.

Der Staat darf hier keine Unterschiede machen, denn die dänischen Schulen sind als öffentliche Schulen für den dänischen Bevölkerungsteil zu betrachten. Das Land muss eine reelle Gleichstellung im Sinne des Schulgesetzes zusichern, die sowohl die hundertprozentige finanzielle Gleichstellung der Durchschnittskosten pro Schülerin/Schüler für die dänischen Schulen als auch die Berücksichtigung der dänischen Schulen bei der Förderung der Ganztagsschulen, der verlässlichen Grundschule und der Investitionskosten für Schulgebäude und -anlagen umfasst. Außerdem muss eine gleichberechtigte Lösung im Sinne des Schulgesetzes für die Erstattung der Fahrkosten  für den Schülertransport zu den dänischen Schulen gefunden werden. Sollte dies durch Verhandlungen nicht erreicht werden können, muss eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.

3.2. Eine stärkere Förderung dänischer und friesischer Kultureinrichtungen

Die besondere kulturelle Vielfalt Schleswig-Holsteins kommt auch in den Kultureinrichtungen der Minderheiten zum Ausdruck. Diese werden aber vielfach nur unzureichend finanziell unterstützt. Der SSW setzt sich deshalb für eine stärkere öffentliche Förderung der dänischen und friesischen Kultureinrich­tungen ein.

Für die dänische und die friesische Bevölkerungsgruppe sind diese Einrichtungen überlebenswichtig, denn Minderheiten leben von einer aktiven Kulturarbeit. Das Nordfriisk Instituut, die dänischen und friesischen Erwachsenenbildungsangebote und die dänischen Bibliotheken, zum Beispiel, stellen für alle Menschen in unserer Region eine Bereicherung dar. Dafür müssen das Land, die Kreise und Kommunen stärker Verantwortung übernehmen.

Es kann nicht angehen, dass die Zuschüsse für diese wichtige Arbeit der Minderheiten von den Kommunen immer noch als freiwillige Leistungen eingestuft werden, die frei gekürzt werden können, wenn es den Kommunen finanziell schlecht geht. Deshalb fordern wir eine zukunftsweisende und rechtssichere Regelung, damit die wichtige Kulturarbeit innerhalb der dänischen und der friesischen Minderheit finanziell gesichert werden kann.

Vom Land und vom Bund erwarten wir darüber hinaus eine verstärkte Förderung der dänischen Büchereiarbeit und die Förderung des Museums am Danewerk.

3.3. Mehr Zweisprachigkeit im öffentlichen Leben

Dänisch und Friesisch gehören zu den Sprachen des Landes – ebenso wie Hochdeutsch oder Plattdeutsch. Leider sind sie aber im öffentlichen Leben fast vollständig vom Hochdeutschen verdrängt worden.

Der SSW setzt sich deshalb dafür ein, dass die in unserer Region gesprochenen Minderheitensprachen Dänisch und Friesisch stärker im öffentlichen Raum präsent sind. Zum Beispiel durch Beschilderung an öffentlichen Gebäuden oder durch die Verwendung der Sprache bei offiziellen Anlässen. Vor allem muss das vom SSW eingebrachte Friesisch-Gesetz zügig umgesetzt werden, um die friesische Sprache in den öffentlichen Verwaltungen und in der Öffentlichkeit zu stärken.

Außerdem setzt sich der SSW dafür ein, dass diese kulturelle Sprachenvielfalt sich auch in angemessener Weise in den Medien des Landes widerspiegelt. Es reicht nicht aus, darauf hinzuweisen, dass das dänische Fernsehen und der dänische Rundfunk zur Verfügung stehen. Die öffentlichen Rundfunkanstalten müssen ihre Verpflichtung im Rahmen der Europäischen Sprachencharta stärker wahrnehmen und künftig vermehrt Beiträge auf Dänisch und Friesisch senden.

Die Minderheitensprachen sind nicht nur Identität stiftend und Teil der kulturellen Vielfalt im Norden. Sie müssen auch stärker als besondere Qualifikation für den regionalen Arbeitsmarkt gesehen werden.

C. Weitere Forderungen

3.4. Den Friesisch-Unterricht stärken

Für den friesischen Bevölkerungsteil gibt es keine klar definierten Rechte, wie sie für die dänische Minderheit in der „Bonner Erklärung“ dargelegt sind. Daher fordert der SSW: Friesisch muss in den öffentlichen Kindergärten und Schulen in Nordfriesland verstärkt angeboten und als Unterrichtsfach an den Schulen und Hochschulen des Landes gestärkt werden.

3.5. Schutz und Förderung der Sinti und Roma

Die  Minderheit der Sinti und Roma ist seit vielen hundert Jahren in Schleswig-Hol­stein ansässig. Für den SSW ist es nicht nachvollziehbar, warum den Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit der Anspruch auf Schutz und Förderung des Landes immer noch vorenthalten wird. Der SSW kämpft daher für die Aufnahme der in Schleswig-Holstein lebenden Sinti und Roma in den Artikel 5 der Landes­verfassung.

3.6. Minderheitenschutz in Grundgesetz und EU-Verfassungsvertrag

Der SSW setzt sich dafür ein, dass Schutz und Förderung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland – die dänische, die friesische, die sorbische und die Minderheit der Sinti und Roma – auch durch das Grundgesetz garantiert wird.
Außerdem muss der Schutz der Minderheiten im EU-Verfassungsvertrag besser verankert werden. In der EU gehören nach vorsichtigen Schätzungen mehr als 25 Millionen Menschen einer nationalen Minderheit an. Deshalb muss es einen klaren Katalog von Rechten und Pflichten für die Minderheiten geben, der sich an der „Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten“ und an der „Europäischen Sprachencharta des Europarates“ orientieren soll.

3.7. Beibehaltung der Minderheitenbeauftragten

Seit 1990 gibt es mit der Institution der Minderheitenbeauftragten eine Ansprech­partnerin für die besonderen Anliegen der Minderheiten des Landes. Die verschiedenen Beauftragten haben diese Aufgabe trotz ihrer Anbindung an die Landes­regie­rung stets unabhängig wahrgenommen. Sie waren Ombudsmann der Minderheiten und Sprachrohr der Ministerpräsidenten in einer Person. So haben sie sich bei den Minder­heiten große Anerkennung und großes Vertrauen erworben. Dieses Amt muss nach der Landtagswahl bestehen bleiben.

3.8. Für ein Bibliothekengesetz

Der SSW fordert ein Bibliothekengesetz des Landes, um im öffentlichen Bücherei­wesen eine hochwertige Versorgung der breiten Bevölkerung mit Informationen und Medien zu gewähr­leisten. Das Ziel muss eine gebührenfreie Nutzung von Büchereien und Bibliotheken sein, um den demokratischen Zugang zu Kultur und Bildung zu sichern.

3.9. Kulturwirtschaft stärken

Kultur zu fördern ist eine staatliche Aufgabe, die durch private Initiative nicht ersetzt wer­den kann. Kulturpolitik muss aber zur Kenntnis nehmen, dass Kulturproduktion mehr und mehr von den Marktprinzipien der Kulturwirtschaft gesteuert wird und privatwirtschaftlich organisierte Formen der Kulturarbeit ständig an Gewicht gewinnen. Wir wollen die Kulturwirtschaft in Schleswig-Holstein durch ein wissenschaftliches Netzwerk fördern, das insbesondere Qualifikations- und Ausbildungsprofile für kulturwirtschaftliche Berufe entwickelt. Außerdem wollen wir einen Förderwettbewerb für Unternehmensgründungen im Bereich der Kulturwirtschaft einführen.

3.10. Vielfalt der Kulturgeschichte sichtbar machen

Die besondere kulturelle Vielfalt unseres Landes kommt in einer langen Reihe von Denkmälern, Monumenten und Gegenständen zum Ausdruck, die die bewegte Geschichte unseres Landes doku­mentieren. Diese Kulturgüter haben heute häufig noch nicht den richtigen kulturellen und finanziellen Stellenwert. Es muss die Verpflichtung der staatlichen Museen, Denkmalschutz­behörden und anderer Einrichtungen im Land sein, den dänischen und friesischen Teil unserer Kunst-, Kultur- und Sozialgeschichte zu würdigen. Die vielfältigen Kulturen und Kulturgüter des Landes sind nicht nur für die Menschen in Schleswig-Holstein von hohem Wert, sondern müssen als Alleinstellungs­merkmale unserer Region auch im Rahmen der touristischen Nutzung in den Vordergrund gerückt werden.

3.11. Das Danewerk als Weltkulturerbe anmelden

Mit der Wallanlage „Danewerk“ zwischen Schleswig und Hollingstedt verfügt Schleswig-Holstein über das größte archäologische Denk­mal Nord­europas. Das Danewerk ist ein Pfund, mit dem Schleswig-Holstein wuchern kann. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Schleswig-Holstein dieses mehr als 1300 Jahre alte Verteidigungsbauwerk bei der UNESCO als Weltkulturerbe anmeldet. Damit wird die kulturelle Bedeutung des Danewerks gewürdigt und seine Attraktivität für Touristen wird erhöht. Die kommenden Jahre müssen aktiv genutzt werden, um die aufwän­digen Vorbereitungen für die Anmeldung durchzuführen.

3.12. Die Kultur von Einwanderern respektieren

Eine gelungene Integration von Einwanderern heißt für uns, dass die neuen Nachbarinnen und Nachbarn ihre eigene Kultur ausleben können, ohne ausgegrenzt zu werden. Nur wer offen empfangen wird, kann auch selbst offen bleiben. Deshalb muss das Land die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Einwanderer sich in unser gesellschaftliches und kulturelles Leben integrieren können, ohne ihre kulturellen Wurzeln aufgeben zu müssen.

3.13. Stärkung der Ostseekooperation

Schleswig-Holstein profitiert sowohl kulturell als auch wirtschaftlich von den Kontakten zwischen den Ländern im Ostseeraum. Der SSW setzt sich dafür ein, dass diese Zusammenarbeit weiter ausgebaut wird. Auch muss sich der hohe Stellenwert der Ostseekooperation mehr als bisher in der Organisation der Landesregierung widerspiegeln. Der SSW will, dass das European Centre for Minority Issues (ECMI) in Flensburg stärker in die Ostseepolitik des Landes eingebunden wird, um dadurch den Stellenwert von Minderheitenpolitik als Stabilitätspolitik zu unterstreichen. Als weiteren Schritt in diese Richtung setzen wir uns dafür ein, dass bei der Ostseeparlamentarierkonferenz eine Beauftragtenstelle für demokratische Entwicklung  und Minderheitenangelegenheiten im Ostseeraum eingerichtet wird.

3.14. Ausbau der Nordseekooperation

In Zukunft wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von nur zwei Staaten nur unter bestimmten Bedingungen von der EU gefördert. Zukünftig sollen bei solchen Projekten mindestens drei Partner zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Förderung aus Brüssel zu bekommen. Für unsere Region bietet sich dabei auch die verstärkte Zusammenarbeit mit den Niederlanden an. Gerade die interfriesischen Beziehungen können hier eine belebende Rolle spielen. Die Nordseekooperation eröffnet unserer Region eine neue Perspektive. Der SSW fordert daher ein starkes Engagement des Landes Schleswig-Holstein für einen Ausbau der Zusammenarbeit der Länder rund um die Nordsee.

 

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