A. Umweltschutz in wirtschaftlich schweren Zeiten Auch in diesen schwierigen Zeiten muss der Schutz von Natur und Umwelt einen hohen Stellenwert haben. Wirtschaftliche Krisen dürfen nicht dazu führen, dass wir die Errungenschaften im Umwelt- und Naturschutz über Bord werfen. Raubbau an der Natur ist ein Rückschritt. Deshalb sind wir weiterhin darauf angewiesen unsere natürlichen Ressourcen zu erhalten und zu schützen. Wir wollen, dass im Sinne der Agenda 21 nachhaltig mit unseren Lebensgrundlagen umgegangen wird. Deshalb setzt der SSW sich für einen modernen Umwelt- und Naturschutz ein, der auch die Menschen mit einbezieht. Wir wollen gemeinsam mit den Menschen neue Wege einschlagen, um unsere Natur und Landschaft zu schützen. Hierzu gehört auch, dass wir bei der Energieversorgung neue Wege gehen müssen. Schleswig-Holstein hat mit seiner geografischen Lage und mit seinen ländlichen Strukturen einen großen Vorteil. Hier bei uns gibt es Potenziale, die bisher nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft werden. Diese Stärken müssen wir fördern, damit wir die risikoreiche Atomenergie endlich abwickeln können. B. Forderungen des SSW 4.1. Mehr Qualität bei landwirtschaftlichen Produkten In diesen Jahren wird die EU-Förderung für die Landwirtschaft geändert. Künftig sollen verstärkt Umwelt- und Tierschutzaspekte in der Produktion berücksichtigt werden. Diese Kopplung ist sinnvoll, weil sich das Ergebnis in der Qualität der Produkte widerspiegelt. Wir brauchen Klasse statt Masse. 4.2. Regionale Vermarktungsmöglichkeiten schaffen Die Preise für Lebensmittel sind in den letzten Jahren kaum gestiegen, während die Betriebskosten der Landwirte stetig steigen. Der Marktkampf der Discounter und Supermärkte und die Globalisierung tun ihr übriges. Dies hat zur Folge, dass der finanzielle Druck auf die landwirtschaftlichen Betriebe steigt. Für sie gibt es nur zwei Möglichkeiten: „wachsen oder weichen“. Wir wollen aber keine Agrarfabriken, daher brauchen wir Konzepte, um diese Entwicklung abzuwenden. Das Land muss vor allem Möglichkeiten schaffen, um die Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte in der Region zu verbessern. 4.3. Stärkung ländlicher Strukturen Um den ländlichen Raum und die Landwirtschaft zu stärken, müssen für sie neue Perspektiven geschaffen werden. Umweltschutz und Landwirtschaft stehen nicht im Gegensatz zu einander; sie müssen aber stärker miteinander verbunden werden. Landwirte müssen durch Vertragsnaturschutz und landschaftspflegerische Maßnahmen die Möglichkeit bekommen, ihr Leistungsspektrum zu erweitern. Darüber hinaus müssen Anreize geschaffen werden, um den Anbau nachwachsender Rohstoffe zur Energiegewinnung zu fördern. 4.4. Sicherheit und Transparenz in der Lebensmittelproduktion Lebensmittel- und Futtermittelskandale in der Landwirtschaft verunsichern die Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder aufs Neue. Ein Gütesiegel, das sich nur auf die Herkunft eines Produkts beschränkt, reicht schon lange nicht mehr aus. Klare Richtlinien und Qualitätskriterien für die gesamte Produktionskette bis hin zur Ladentheke können für Sicherheit sorgen. Ein Qualitätssiegel muss nachvollziehbar und transparent sein. Deshalb setzen wir uns für eine einheitliche, deutschlandweite Kennzeichnung mit regionalem Herkunftsnachweis ein. 4.5. Agro-Gentechnik nur mit strengen Auflagen Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen sind bereits Realität. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland bedroht die gentechnikfreie Produktion. Deshalb muss er klar geregelt werden. Die Förderung gentechnikfreier Regionen sichert die Wahlfreiheit der Produzenten und Verbraucher. Diese Wahlfreiheit müssen die Konsumentinnen und Konsumenten bei allen Produkten haben. Daher fordern wir eine eindeutige Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittelprodukte. Damit dies dauerhaft gewährleistet werden kann, muss die Forschung die Entwicklung in der Gentechnik weiterhin gewissenhaft begleiten. 4.6. Erhöhung des Waldanteils in Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein hat einen geringen Anteil an Waldflächen, daher muss mit diesem Wald sorgsam umgegangen werden. Aus diesem Grund muss das Betretungsverbot auf den Flächen aufrechterhalten werden, wo es heute schon gilt. Wir treten dafür ein, auf geeigneten Flächen neuen Wald anzupflanzen. Deshalb muss das Land ein Programm zur Neuwaldbildung starten. Da dies auch dem Hochwasserschutz dient, kann es aus Bundesmitteln zum Hochwasserschutz finanziert werden. Außerdem fordern wir, dass die Einnahmen aus der Grundwasserentnahmenabgabe zu 100 % in zweckgebundene Maßnahmen fließen, wie z. B. in forstliche Förderung. Für uns ist Neuwaldbildung praktischer Naturschutz, daher muss sie durch eine Verlagerung der Fördermittel stärker unterstützt werden. 4.7. Die Fischbestände müssen sich erholen können Die wichtigen Fischbestände in Nord- und Ostsee sind erheblich zurückgegangen. Die Ursache hierfür ist eine jahrelange falsche Fischereiwirtschaft, die auf Vorgaben der EU beruht. Wir brauchen EU-weite Regelungen, damit die Fischbestände sich erholen können. Regelungen für Beifänge, Fangmethoden, Flottenstruktur und Fischquoten müssen sich an den Fischbeständen orientieren und müssen von allen eingehalten werden. Es darf nicht sein, dass ausländische Flotten sich über diese Regelungen hinwegsetzen, ohne dass dies Konsequenzen hat. Die Ausweisung nationaler Schutzgebiete muss von allen eingehalten werden. 4.8. Tierschutzverbände als Anwälte der Tiere Tiere haben keine eigenen Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Deshalb müssen Tierschützer die Möglichkeit bekommen, die Rechte der Tiere zu vertreten. Wir setzen uns dafür ein, dass die Tierschutzverbände in Schleswig-Holstein ein Verbandsklagerecht erhalten. 4.9. Für einen modernen Naturschutz und sicheren Küstenschutz Die EU gibt Umwelt- und Naturschutzrichtlinien vor, die vom Land umgesetzt werden müssen. Allerdings muss man hierbei gerade auch den besonderen Belangen des Küstenschutzes Rechnung tragen. Der SSW unterstützt die Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes, denn wir brauchen einen modernen und fortschrittlichen Naturschutz. Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass Küstenschutzmaßnahmen von Ausgleichszahlungen befreit werden müssen. Dies sind keine Vorhaben, die erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes darstellen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Vertragsnaturschutz vorrangig im Landesnaturschutzgesetz festgeschrieben wird. Mittel für den Naturschutz sollen vorrangig in NATURA 2000-Gebieten verwendet werden. Da das Land nur begrenzte Fördermöglichkeiten hat, sollten Verträge außerhalb solcher Flächen schrittweise aufgehoben werden. 4.10. Umsetzung von Naturschutz mit den Menschen vor Ort NATURA 2000, Biotopverbund und andere Naturschutzmaßnahmen sind wichtige Bausteine im modernen Naturschutz, denn sie sichern den Erhalt wertvoller natürlicher Lebensräume. Die Umsetzung solcher Maßnahmen müssen aber mit den Menschen vor Ort durchgeführt werden, um die notwendige Akzeptanz zu erreichen. Hierbei müssen auch die Grundsätze der Agenda 21 berücksichtigt werden, die den Einklang ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte fordert. 4.11. Nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer Wasser ist kein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Deshalb muss es Ziel jeden Strebens sein, die Qualität und Quantität des Wassers zu erhalten. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht erstmalig die ganzheitliche Betrachtungsweise des Gewässerhaushalts vor. Wir wollen eine bestimmte Gewässergüte vom Grundwasser bis zum Oberflächenwasser erreichen. Für die Umsetzung der Maßnahmen brauchen wir das notwendige Know-how. Die Aufgabenwahrnehmung soll durch die Wasser- und Bodenverbände geschehen – mit der notwendigen naturschutzfachlichen Verpflichtung. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer zielgerichteten und nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Gewässer. 4.12. Weiter erneuerbare Energieformen fördern Der Ausstieg aus der Atomenergie ist eine der größten energiepolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Die Abschaltung der Atomkraftwerke, die unsere volle Unterstützung hat, kann nur mit einem Energiemix ausgeglichen werden. Der Ausbau erneuerbarer Energieformen muss daher auch künftig gefördert und gesichert werden. Daher setzen wir uns zusätzlich für ein Programm zur Förderung von Energie aus Biomasse ein. 4.13. Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen Durch die Förderung der Windenergie sind in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein viele Tausend neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Um den Atom-Ausstieg zu schaffen, müssen wir diese Energieform aber noch weiter ausbauen. Da es immer weniger Eignungsflächen für Windkraftanlagen an Land gibt, ist es sinnvoll, den Ausbau der Windenergie auf dem Meer („Offshore“) mit umweltverträglichen Anlagen voranzubringen. 4.14. Schwerpunkt für erneuerbare Energien in Husum bilden Husum und Brunsbüttel haben ein gemeinsames Konzept entwickelt, damit beide Standorte von der neuen Offshore-Windenergie profitieren können: Der Ausbau des Husumer Hafens zum Offshore-Hafen sichert den Windkraftstandort Husum und ermöglicht weitere Zukunftschancen für die Region. Daher muss die Region um Husum zu einem Schwerpunkt (sog. „Cluster“) für erneuerbare Energien entwickelt werden - mit den dazugehörigen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Der Hochschulstandort Flensburg bietet die Grundvoraussetzung für die wissenschaftliche Ergänzung. 4.15. Ausbau der Stromnetzkapazitäten Durch den Austausch bestehender Windräder durch stärkere Anlagen („Repowering“) und durch Offshore-Windkraftanlagen werden wir künftig in Schleswig-Holstein mehr Windstrom produzieren. Die bisherigen Stromnetzkapazitäten reichen aber nicht überall für den Transport dieses Stromes aus. Daher müssen die Stromleitungen zügig ausgebaut und dem Stand der Entwicklung angepasst werden. Dabei ziehen wir die Errichtung von Erdkabeln statt Freilandleitungen vor, weil sie das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. 4.16. Spielräume der Stadtwerke erweitern Selbständige Stadtwerke sind Leuchttürme einer dezentralen Energieversorgung und müssen erhalten bleiben. Die Stadtwerke müssen sich seit einigen Jahren dem Wettbewerb mit den großen Stromkonzernen stellen. Sie können aber nur am hart umkämpften Energiemarkt überleben, wenn sie sich auch außerhalb ihres Stammgebiets engagieren und dort Kunden gewinnen können. Deshalb müssen die Spielräume der Stadtwerke erweitert werden, unter anderem indem das Kieler Innenministerium die Gemeindeordnung flexibler handhabt. |
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