A. Mehr Bürgerrechte – mehr bürgernahe Demokratie Der Staat steht in diesen Jahren auf dem Prüfstand. An allen Ecken und Enden soll unser Land reformiert werden; zumeist stehen die Kosten im Vordergrund. Nur allzu leicht verliert man dabei aus dem Auge, was das Ziel des Staates ist. Der SSW will einen starken Staat, der den Bürgerinnen und Bürgern dient. Aber nicht nur die Strukturen und Aufgaben des Staates stehen zur Diskussion. Auch die Werte unserer freien Gesellschaft geraten zunehmend unter Druck. Nicht zuletzt die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben dazu geführt, dass grundlegende Rechte der Bürgerinnen und Bürger zur Disposition stehen und der Staat die Menschen mehr und mehr kontrolliert. Der SSW steht für einen offenen Staat. Er muss transparent mit den Aufgaben umgehen, die er für die Bürger erledigt. Er muss die Freiheitsrechte der Menschen achten. Und vor allem muss er die Bevölkerung einbeziehen, die sein Auftraggeber ist. Demokratie funktioniert am besten, wenn politische Entscheidungen so nah am Bürger getroffen werden, wie nur möglich. B. Forderungen 5.1. Finanzen: Nein zum kompromisslosen Sparen Die finanzielle Lage des Landes Schleswig-Holstein ist hoffnungslos. Unsere Verantwortung vor kommenden Generationen gebietet, dass wir nicht einfach weitermachen wie bisher. Es ist unsere Pflicht zu sparen, wo wir können, auch wenn dieses manchmal schmerzhaft ist. Allerdings müssen wir auch erkennen, dass wir uns aus der aktuellen Situation nicht heraussparen können. Die hohen Schulden liegen nicht daran, dass wir mit dem Geld geprasst haben. Sie sind in erster Linie durch die hohe Arbeitslosigkeit entstanden, die die staatlichen Steuereinnahmen reduziert und die staatlichen Sozialausgaben in ungekannte Höhen treibt. Wer den Landeshaushalt sanieren will, der muss deshalb nicht noch härter sparen, sondern die Arbeitslosigkeit senken. Dieses kann auch durch öffentliche Investitionen geschehen. Wer trotzdem kompromisslos auf Kürzungen setzt, zerstört viel mehr als er gewinnt. 5.2. Reform des Föderalismus: Die Länder stärken Die Politik in Deutschland leidet stark darunter, dass die Zuständigkeiten von Bundestag, Bundesrat, Landtagen und Kommunalvertretungen sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verschoben haben. Heute blockieren diese Ebenen sich gegenseitig. Deshalb muss es wieder eine klare Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Politik- und Verwaltungsebenen geben. Im Sinne einer möglichst bürgernahen Demokratie müssen die Kompetenzen der Länder gestärkt werden. 5.3. Gegen den „Nordstaat“ – für Zusammenarbeit Der SSW lehnt die Zusammenlegung der Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zu einem „Nordstaat“ ab. Wir meinen, dass die Nachteile einer solchen Fusion größer sind als die Vorteile. Wir sind aber für eine verbesserte Zusammenarbeit und Arbeitsteilung der norddeutschen Bundesländer, wie sie heute in einigen Bereichen schon Gang und Gäbe ist. 5.4. Die Kommunen stärken Heute gibt es in Schleswig-Holstein 1.127 Gemeinden, davon haben 64 % unter 1.000 Einwohner und weniger als 5 % haben über 10.000 Einwohner. Solche kleinen Gemeinden sind nicht in der Lage, ihren Bürgerinnen und Bürgern einen modernen, umfassenden Service zu bieten. Diese Struktur schwächt zudem die bürgernahe Demokratie, weil die Kommunalpolitiker und die Bürger in den kleinen Gemeinden kaum noch etwas selbst bestimmen können. Der SSW setzt sich gleichzeitig dafür ein, dass der Landesteil Schleswig weiter zusammenwächst, damit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch nach der dänischen Kommunalreform weiter entwickelt werden kann. 5.5. Finanzielle Handlungsfähigkeit für die Kommunen Die Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden stehen vielfach vor dem finanziellen Kollaps. Deshalb darf das Land seinen Haushalt nicht auf Kosten der Kommunen sanieren. Der SSW fordert eine Finanzreform nach dänischem Vorbild, so dass die Kommunen zukünftig eigenständig einen Teil der Einkommenssteuer erheben können. Dies stellt die kommunalen Haushalte auf ein solides Fundament, ohne die Bürger zusätzlich zu belasten. 5.6. Sperrklausel bei Kommunalwahlen aufheben Der SSW will die Sperrklausel bei Gemeinde- und Kreiswahlen abschaffen. Sie wirkt undemokratisch. In kleinen Gemeinden mit kleinen Gemeindevertretungen müssen Parteien ohnehin weit über 5 % erreichen, um mitreden zu können. Deshalb muss auch bei der Verteilung der Mandate das heute angewendete d´Hondtschen Höchzählverfahren durch das Zählverfahren nach Hare-Niemeyer ersetzt werden, weil dieses kleine Parteien gerechter behandelt. 5.7. Kinder und Jugendliche mehr mitreden lassen Schleswig-Holstein ist Vorreiterin, wenn es darum geht, Kindern und Jugendlichen mehr demokratischen Einfluss auf ihren eigenen Alltag zu geben. Diese Position muss aktiver verteidigt werden, indem die Mitbestimmung weiterentwickelt und ausgeweitet wird. Wer mehr Mitbestimmung will, muss dafür auch die Rahmenbedingungen schaffen und das nötige Geld zur Verfügung stellen. 5.8. Gleichstellung im öffentlichen Dienstrecht voranbringen Die Politik kann keine Gleichstellung in der gesamten Gesellschaft verordnen. Sie kann aber auf die öffentlichen Verwaltungen einwirken, damit diese eine Vorbildfunktion übernehmen. In den letzten Jahrzehnten hat es viele Projekte, Arbeitsgruppen und Pläne gegeben. Diese werden aber nur dann etwas bewirken, wenn sie mit fassbaren Maßnahmen verknüpft sind. Handfeste Veränderungen wird es nur geben, wenn das öffentliche Dienstrecht den Aspekt des „Gender Mainstreaming“ stärker berücksichtigt. 5.9. Gleichstellungsbeauftragte sichern Der SSW setzt sich für die Beibehaltung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im kommunalen Bereich ein. Sie sind immer noch unentbehrlich, wenn es darum geht, die Gleichstellung in Verwaltung und Politik zu berücksichtigen. 5.10. Bürgerrechte schützen In den letzten Jahren geraten die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger immer mehr unter Druck. Mit der Begründung, Kriminalität und Terrorismus besser bekämpfen zu können, schafft der Staat ein immer engeres Netz zur Überwachung der Bevölkerung. Dabei ist es nicht einmal klar, ob unser Leben dadurch sicherer wird. Denn es ist gar nicht sicher, dass Maßnahmen wie Videoüberwachung, Rasterfahndung, Internetüberwachung oder Lauschangriff wirklich einen kriminalistischen Nutzen haben. Sicher ist aber, dass sie die Freiheit der Bürger enorm einschränken und ganz normale Menschen ins Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden geraten. Der SSW lehnt Maßnahmen ab, die die Freiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger weiter einschränken. 5.11. Den Staat gläsern machen Der SSW hat dafür gesorgt, dass Schleswig-Holstein 2000 ein „Informationsfreiheitsgesetz“ bekommen hat. Dieses gibt den Bürgerinnen und Bürgern erstmals das Recht, bei Behörden dort vorhandene Informationen abzufragen. Wir wollen, dass dieses Bürgerrecht auf Informationen noch weiter ausgebaut wird. Die Verwaltungen sollen von sich aus so viele Informationen wie möglich veröffentlichen, z. B. im Internet. Eine solche Transparenz der öffentlichen Verwaltungen stärkt nicht nur die bürgernahe Demokratie, sie ist auch das beste Mittel gegen Korruption. 5.12. Für verständliche Gesetze und Verordnungen Zu einer transparenten bürgernahen Demokratie gehört auch, dass die Menschen durchschauen können, welche Rechte und Pflichten sie haben. Zumeist werden die Gesetze und Verordnungen aber in einer Sprache geschrieben, die kein „normaler Mensch“ verstehen kann. Wir setzen uns dafür ein, dass für solche Bestimmungen eine „Verständlichkeitsprüfung“ eingeführt wird, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, die Regeln unserer Gesellschaft zu verstehen. Dies kann auch dazu beitragen, die Akzeptanz für staatliche Regelungen zu verbessern. 5.13. Für eine bürgerfreundliche Verwaltungsreform Der SSW tritt für einen starken Staat ein, der alle öffentlichen Aufgaben im vollen Umfang erfüllen kann. Wir wollen eine transparente, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung mit motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern. Ohne Zweifel müssen die öffentlichen Verwaltungen in den kommenden Jahren noch weiter reformiert werden. Für uns steht aber nicht im Vordergrund, dass der Staat unbedingt seine Aufgaben reduzieren muss. Es gilt, den Staatsapparat so weiterzuentwickeln, dass er den Anforderungen an eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung in einer globalisierten Welt genügt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ausreichende Steuereinnahmen für die öffentlichen Haushalte zur Verfügung stehen. Nur die Reichen können sich einen schwachen Staat leisten. 5.14. Die Entbeamtung endlich voranbringen Die besondere Stellung der Beamten ist eine deutsche Besonderheit, die sich heute in vielen Bereichen überholt hat. In manchen Feldern – dort, wo der Staat hoheitliche Aufgaben wahrnimmt – ist diese besondere Stellung der Staatsdiener gerechtfertigt. Dieses gilt u. a. für die Polizei und die Justiz. In den anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung können aber ebenso gut Angestellte tätig sein. Der Ausstieg aus dem Beamtensystem ist kurzfristig teuer, aber längerfristig spart er den Steuerzahlern viel Geld. Deshalb muss in den kommenden Jahren endlich damit begonnen werden. 5.15. Untersuchungsausschüsse abschaffen Der SSW will die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Landtages abschaffen, weil diese nicht der Wahrheitsfindung dienen, sondern nur als parteipolitische Kampfinstrumente missbraucht werden. Wir wollen stattdessen unabhängige Richteruntersuchungen einführen. Diese Form der Aufklärung von politischen Skandalen hat sich schon in den skandinavischen Ländern und in Großbritannien bewährt. 5.16. Volksentscheid über den EU-Verfassungsvertrag Die wichtigen Fragen der Europapolitik werden in Deutschland seit jeher fern von der Bevölkerung entschieden. Es ist nicht verwunderlich, dass viele Menschen kein Interesse und kein Vertrauen in die EU haben, denn sie dürfen nicht dazu Stellung beziehen, wie die europäische Zusammenarbeit aussehen soll. Das Volk muss mitreden können, wenn das Land Souveränität abgibt, um mit anderen Ländern eng zusammenzuarbeiten. Deshalb fordert der SSW, dass auch in Deutschland Volksabstimmungen zu wichtigen EU-Vertragsänderungen durchgeführt werden. Die erste muss dem aktuellen europäischen Verfassungsvertrag gelten. |
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