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1. Die Krise aktiv bekämpfen AA Ausdrucken

Die internationale Krise der Aktien- und Finanzmärkte hat längst auch Schleswig-Holstein erreicht. Die dadurch ausgelöste Wirtschaftskrise kostet Arbeitsplätze im Land und verschlingt Steuereinnahmen, die eigentlich der Allgemeinheit zugute kommen sollten.
Das Land Schleswig-Holstein ist von der Zockermentalität in der Finanzwelt unmittelbar betroffen. Für die Risikogeschäfte der landeseigenen HSH Nordbank halten die Steuerzahler mit mehreren Milliarden Euro den Kopf hin. Durch die dramatische Wirtschaftskrise schrumpfen zudem die Einnahmen in den nächsten Jahren drastisch.

Gerade in einer solchen Krisenzeit ist es notwendig, dass der Staat aktiv und solidarisch eingreifen kann, um die Folgen der Krise zu lindern – für alle, nicht nur für Banken und Großkonzerne. Deshalb darf die miserable Haushaltslage des Landes und der Gemeinden nicht dazu führen, dass das Land durch unrealistische Ziele bei der Haushaltskonsolidierung zu stark geschwächt wird. Wir wollen ein handlungsfähiges Schleswig-Holstein, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise aktiv bekämpfen kann.

1.1. Solidarität in der Krise üben
Die Wirtschaftskrise hat für viele Menschen in Schleswig-Holstein schon dramatische persönliche Konsequenzen gehabt. Eine Reihe von großen, international agierenden Unternehmen hat bereits Kurzarbeit eingeführt, Mitarbeiter entlassen oder gar die Schließung ganzer Werke angekündigt. Das Land muss alles unternehmen, um diese Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Ist dieses nicht möglich, dann müssen sämtliche arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Betroffenen neue Perspektiven zu eröffnen.

  • Das land muss eine aktive Wirtschaftspolitik führen, die alle Instrumente der Wirtschaftsförderung, der Kurzarbeit sowie der Bildung und Qualifizierung nutzt, um bestehende Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein zu erhalten.

  • Es darf nicht bei den Arbeitsmarktprogrammen des Landes gespart werden, solange die  Schleswig-Holsteiner derart massiv unter den Folgen der Krise leiden.

  • Der SSW steht für eine gerechte Wirtschaftspolitik. Wir lehnen eine Politik ab, die symbolträchtig die Rettung von Banken und von wenigen, sehr großen Unternehmen betreibt, aber die Probleme des Mittelstands und der Arbeitslosen außer Acht lässt.

1.2 Nicht den Schwächsten die Kosten der Krise aufbürden
Der Rettungsschirm des Bundes und der Länder darf nicht nur über Banken und große Unternehmen ausgespannt werden, sondern muss auch die Schwächeren in unserer Gesellschaft schützen. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass sie durch soziale Kürzungen die Kosten der Finanzkrise zahlen dürfen.

  • Die wirtschaftliche Krise darf nicht durch Einsparungen im sozialen Bereich verschlimmert werden. Soziale Härten im Zuge der Krise müssen mit allen Mitteln verhindert werden.

  • Die Hartz IV-Leistungen müssen erhöht werden, damit die Bezieher nicht unter die Armutsgrenze fallen. Das Arbeitslosengeld I muss bei langjährig versicherten Arbeitslosen länger gezahlt werden.

  • Der SSW lehnt die generelle Rente mit 67 Jahren ab und setzt sich für eine flexiblere Altersversorgung mit einem früheren Renteneintrittsalter ein, die auch die Arbeitsbedingungen der kommenden Rentner berücksichtigt.

1.3. Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes erhalten
Der SSW ist überzeugt, dass Schleswig-Holstein einen konsequenten Sparkurs verfolgen muss, damit unser heutiges Leben nicht zukünftige Generationen belastet. Eben zu diesem Zweck haben der Bund und die Länder sich 2009 auf eine „Schuldenbremse“ verständigt, die vorschreibt, dass das Land ab 2020 nicht mehr ausgeben darf, als es einnimmt. Leider bekommt Schleswig-Holstein hierfür vom Bund einen viel zu geringen Ausgleich, so dass wir demnächst jährlich mehr als eine halbe Milliarde einsparen müssen. Außerdem nimmt die Schuldenbremse keine Rücksicht auf die bestehenden Altschulden von über 23 Milliarden Euro, für die wir jedes Jahr Unsummen an Zinsen zahlen – Geld, das uns woanders fehlt. Die Konsequenz: Die Landespolitik wird zu unvertretbaren Einschnitten in Kernbereichen wie der Bildung oder bei der Polizei gezwungen und wird letztlich ihrer politischen Handlungsfähigkeit komplett beraubt. Deshalb kann Schleswig-Holstein eine Schuldenbremse nur umsetzen, wenn das Land auch entsprechende Unterstützung vom Bund erhält.

  • Die Landesregierung muss auf Bundesebene nachverhandeln, damit das Land durch weitere Ausgleichszahlungen vom Bund in die Lage versetzt wird, eine Schuldenbremse umzusetzen. Nur wenn Schleswig-Holstein ähnlich hohe Beträge erhält wie andere finanzschwache Länder, kann verhindert werden, dass unser Land durch die starren Vorgaben finanziell stranguliert wird.

  • Der Landtag muss in der Landesverfassung eine eigene Schuldenbremse für Schleswig-Holstein festschreiben, die die Landespolitik zu einem strengen aber auch realistischen Sparkurs verpflichtet, neue Schulden verhindert aber auch politische Handlungsspielräume offen lässt. Entsprechend müssen der Landtag und die Landesregierung sich die Möglichkeit offen halten, im Dezember 2009 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse auf Bundesebene einreichen. Damit soll verhindert werden, dass unser Land durch zu starre Vorgaben die Hoheit über die eigenen Finanzen verliert.

  • Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene für eine Altschuldenregelung einsetzen, die einen kompletten Abbau der bestehenden Schulden Schleswig-Holsteins von über 23 Milliarden Euro realistisch macht. Dies kann durch einen Bund-Länder-Fonds geschehen, der die Altschulden über Jahrzehnte abträgt.

  • Der SSW lehnt die Einführung eines Nordstaats ab. Eine Zusammenlegung Schleswig-Holsteins mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und/oder Niedersachsen würde nicht die grundlegenden strukturellen finanziellen Probleme der Länder lösen, dafür aber den Abstand zwischen Politikern und Bevölkerung noch deutlich vergrößern.

  • Es müssen mehr Finanzbeamte in der Steuerfahndung ausgebildet und eingesetzt werden, weil dadurch nachgewiesener Maßen die Steuereinnahmen des Landes erhöht werden können. Gleichzeitig muss sich das Land Schleswig-Holstein auf Bundesebene für eine Vereinfachung des Steuersystems einsetzen.

  • In den kommenden Jahren muss es notgedrungen zu deutlichen Personaleinsparungen beim Land kommen. Das von der Großen Koalition beschlossene Personaleinsparkonzept, sieht vor, dass in den nächsten Jahren gut 5.000 Stellen gestrichen werden sollen. Es trifft aber überhaupt keine Aussagen darüber, wie die Aufgaben der Menschen erledigt werden sollen, die aus dem Dienst ausscheiden. Wir lehnen eine Politik ab, die Stellenkürzungen be-schließt, ohne Vorstellungen davon zu haben, wie die Verwaltung nachher arbeiten soll. Personaleinsparungen müssen nach einem klaren Konzept erfolgen, das eine neue, weniger bürokratische Arbeitsteilung zwischen dem Land und den Kommunen beinhaltet und das auch die Aufgaben und Arbeitsweisen der Landesverwaltungen neu definiert. Durch die Zusam-menlegung von Verwaltungen, die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen, die Neudefinition von öffentlichen Aufgaben und eine neue Verwaltungskultur kann es aber möglich sein, mittel- und längerfristig tausende Stellen in der Landesverwaltung einzusparen und unsere Bürokratie gleichzeitig fit für das 21. Jahrhundert zu machen. Betriebsbedingte Kündigungen lehnen wir ab.

1.4. Privatisierungen kritisch prüfen
Die dramatische Finanz- und Wirtschaftskrise muss zu deutlichen Konsequenzen und zu effizienteren Strukturen im Zusammenspiel zwischen den staatlichen Organen und der Privatwirtschaft führen. Künftige und bereits erfolgte Privatisierungen müssen dahingehend untersucht werden, ob sie dem Gemeinwohl dienen oder nicht.

  • Die Finanzkrise hat abermals gezeigt, dass die internationalen Finanzströme und Banken-geschäfte nicht ausreichend staatlich reguliert werden. Die Folge: Gewinne werden privatisiert, während die Gemeinschaft der Steuerzahler die Verluste trägt. Wir brauchen internationale Absprachen, damit das Risiko solcher riskanten Finanztransaktionen nicht allein auf die öffentliche Hand und damit auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt wird.

  • Die HSH Nordbank hat ihre gesellschaftliche Verantwortung als öffentliche Bank nicht ausreichend erkannt und wahrgenommen. Die Versäumnisse und die Verantwortlichkeiten für die Krise müssen auch nach der Landtagswahl durch einen Untersuchungsausschuss des Landtages aufgeklärt werden. Dafür bürgen wir. Langfristig muss das Land Schleswig-Holstein seine Anteile an der weiterhin international tätigen HSH Nordbank verkaufen. Für das Land und für die Kommunen ist es wichtiger, sich für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen einzusetzen, die für unsere regionale Wirtschaft wirklich bedeutsam sind.

  • Der SSW lehnt die teilweise oder vollständige Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein ab, da diese eine entscheidende Rolle bei der Kreditver-gabe an den Mittelstand spielen und damit zur Sicherung regionaler Arbeitsplätze beitragen.

  • Der SSW spricht sich gegen eine Aushöhlung der Gemeindeordnung aus, die zum Ziel hat, die Aktivitäten kommunaler Unternehmen einzuschränken. Kommunale Eigenbetriebe, wie zum Beispiel Stadtwerke, sollen nicht in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden. 
 

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