Die internationale Krise der Aktien- und Finanzmärkte hat längst
auch Schleswig-Holstein erreicht. Die dadurch ausgelöste
Wirtschaftskrise kostet Arbeitsplätze im Land und verschlingt
Steuereinnahmen, die eigentlich der Allgemeinheit zugute kommen
sollten.
Das Land Schleswig-Holstein ist von der Zockermentalität
in der Finanzwelt unmittelbar betroffen. Für die Risikogeschäfte der
landeseigenen HSH Nordbank halten die Steuerzahler mit mehreren
Milliarden Euro den Kopf hin. Durch die dramatische Wirtschaftskrise
schrumpfen zudem die Einnahmen in den nächsten Jahren drastisch.
Gerade
in einer solchen Krisenzeit ist es notwendig, dass der Staat aktiv und
solidarisch eingreifen kann, um die Folgen der Krise zu lindern – für
alle, nicht nur für Banken und Großkonzerne. Deshalb darf die miserable
Haushaltslage des Landes und der Gemeinden nicht dazu führen, dass das
Land durch unrealistische Ziele bei der Haushaltskonsolidierung zu
stark geschwächt wird. Wir wollen ein handlungsfähiges
Schleswig-Holstein, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise aktiv
bekämpfen kann.
1.1. Solidarität in der Krise üben
Die Wirtschaftskrise
hat für viele Menschen in Schleswig-Holstein schon dramatische
persönliche Konsequenzen gehabt. Eine Reihe von großen, international
agierenden Unternehmen hat bereits Kurzarbeit eingeführt, Mitarbeiter
entlassen oder gar die Schließung ganzer Werke angekündigt. Das Land
muss alles unternehmen, um diese Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Ist
dieses nicht möglich, dann müssen sämtliche arbeitsmarkt- und
wirtschaftspolitischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den
Betroffenen neue Perspektiven zu eröffnen.
- Das land muss eine aktive Wirtschaftspolitik führen, die
alle Instrumente der Wirtschaftsförderung, der Kurzarbeit sowie der
Bildung und Qualifizierung nutzt, um bestehende Arbeitsplätze in
Schleswig-Holstein zu erhalten.
- Es darf nicht bei den Arbeitsmarktprogrammen des Landes gespart werden, solange die Schleswig-Holsteiner derart massiv unter den Folgen der Krise leiden.
- Der SSW steht für eine gerechte Wirtschaftspolitik.
Wir lehnen eine Politik ab, die symbolträchtig die Rettung von Banken
und von wenigen, sehr großen Unternehmen betreibt, aber die Probleme
des Mittelstands und der Arbeitslosen außer Acht lässt.
1.2 Nicht den Schwächsten die Kosten der Krise aufbürden
Der
Rettungsschirm des Bundes und der Länder darf nicht nur über Banken und
große Unternehmen ausgespannt werden, sondern muss auch die Schwächeren
in unserer Gesellschaft schützen. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass
sie durch soziale Kürzungen die Kosten der Finanzkrise zahlen dürfen.
- Die wirtschaftliche Krise darf nicht durch Einsparungen im sozialen Bereich verschlimmert werden. Soziale Härten im Zuge der Krise müssen mit allen Mitteln verhindert werden.
- Die Hartz IV-Leistungen
müssen erhöht werden, damit die Bezieher nicht unter die Armutsgrenze
fallen. Das Arbeitslosengeld I muss bei langjährig versicherten
Arbeitslosen länger gezahlt werden.
- Der SSW lehnt die generelle Rente mit 67 Jahren
ab und setzt sich für eine flexiblere Altersversorgung mit einem
früheren Renteneintrittsalter ein, die auch die Arbeitsbedingungen der
kommenden Rentner berücksichtigt.
1.3. Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes erhalten
Der
SSW ist überzeugt, dass Schleswig-Holstein einen konsequenten Sparkurs
verfolgen muss, damit unser heutiges Leben nicht zukünftige
Generationen belastet. Eben zu diesem Zweck haben der Bund und die
Länder sich 2009 auf eine „Schuldenbremse“ verständigt, die
vorschreibt, dass das Land ab 2020 nicht mehr ausgeben darf, als es
einnimmt. Leider bekommt Schleswig-Holstein hierfür vom Bund einen viel
zu geringen Ausgleich, so dass wir demnächst jährlich mehr als eine
halbe Milliarde einsparen müssen. Außerdem nimmt die Schuldenbremse
keine Rücksicht auf die bestehenden Altschulden von über 23 Milliarden
Euro, für die wir jedes Jahr Unsummen an Zinsen zahlen – Geld, das uns
woanders fehlt. Die Konsequenz: Die Landespolitik wird zu
unvertretbaren Einschnitten in Kernbereichen wie der Bildung oder bei
der Polizei gezwungen und wird letztlich ihrer politischen
Handlungsfähigkeit komplett beraubt. Deshalb kann Schleswig-Holstein
eine Schuldenbremse nur umsetzen, wenn das Land auch entsprechende
Unterstützung vom Bund erhält.
- Die Landesregierung muss auf Bundesebene nachverhandeln, damit das Land durch weitere Ausgleichszahlungen vom
Bund in die Lage versetzt wird, eine Schuldenbremse umzusetzen. Nur
wenn Schleswig-Holstein ähnlich hohe Beträge erhält wie andere
finanzschwache Länder, kann verhindert werden, dass unser Land durch
die starren Vorgaben finanziell stranguliert wird.
- Der Landtag muss in der Landesverfassung eine eigene Schuldenbremse für Schleswig-Holstein
festschreiben, die die Landespolitik zu einem strengen aber auch
realistischen Sparkurs verpflichtet, neue Schulden verhindert aber auch
politische Handlungsspielräume offen lässt. Entsprechend müssen der
Landtag und die Landesregierung sich die Möglichkeit offen halten, im
Dezember 2009 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsklage gegen
die Schuldenbremse auf Bundesebene einreichen. Damit soll verhindert
werden, dass unser Land durch zu starre Vorgaben die Hoheit über die
eigenen Finanzen verliert.
- Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene für eine Altschuldenregelung einsetzen,
die einen kompletten Abbau der bestehenden Schulden Schleswig-Holsteins
von über 23 Milliarden Euro realistisch macht. Dies kann durch einen
Bund-Länder-Fonds geschehen, der die Altschulden über Jahrzehnte
abträgt.
- Der SSW lehnt die Einführung eines Nordstaats ab.
Eine Zusammenlegung Schleswig-Holsteins mit Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern und/oder Niedersachsen würde nicht die
grundlegenden strukturellen finanziellen Probleme der Länder lösen,
dafür aber den Abstand zwischen Politikern und Bevölkerung noch
deutlich vergrößern.
- Es müssen mehr Finanzbeamte
in der Steuerfahndung ausgebildet und eingesetzt werden, weil dadurch
nachgewiesener Maßen die Steuereinnahmen des Landes erhöht werden
können. Gleichzeitig muss sich das Land Schleswig-Holstein auf
Bundesebene für eine Vereinfachung des Steuersystems einsetzen.
- In den kommenden Jahren muss es notgedrungen zu deutlichen Personaleinsparungen beim Land
kommen. Das von der Großen Koalition beschlossene
Personaleinsparkonzept, sieht vor, dass in den nächsten Jahren gut
5.000 Stellen gestrichen werden sollen. Es trifft aber überhaupt keine
Aussagen darüber, wie die Aufgaben der Menschen erledigt werden sollen,
die aus dem Dienst ausscheiden. Wir lehnen eine Politik ab, die
Stellenkürzungen be-schließt, ohne Vorstellungen davon zu haben, wie
die Verwaltung nachher arbeiten soll. Personaleinsparungen müssen nach
einem klaren Konzept erfolgen, das eine neue, weniger bürokratische
Arbeitsteilung zwischen dem Land und den Kommunen beinhaltet und das
auch die Aufgaben und Arbeitsweisen der Landesverwaltungen neu
definiert. Durch die Zusam-menlegung von Verwaltungen, die
Vereinfachung von Verwaltungsabläufen, die Neudefinition von
öffentlichen Aufgaben und eine neue Verwaltungskultur kann es aber
möglich sein, mittel- und längerfristig tausende Stellen in der
Landesverwaltung einzusparen und unsere Bürokratie gleichzeitig fit für
das 21. Jahrhundert zu machen. Betriebsbedingte Kündigungen lehnen wir
ab.
1.4. Privatisierungen kritisch prüfen
Die dramatische
Finanz- und Wirtschaftskrise muss zu deutlichen Konsequenzen und zu
effizienteren Strukturen im Zusammenspiel zwischen den staatlichen
Organen und der Privatwirtschaft führen. Künftige und bereits erfolgte
Privatisierungen müssen dahingehend untersucht werden, ob sie dem
Gemeinwohl dienen oder nicht.
- Die Finanzkrise hat abermals gezeigt, dass die internationalen
Finanzströme und Banken-geschäfte nicht ausreichend staatlich reguliert
werden. Die Folge: Gewinne werden privatisiert, während die
Gemeinschaft der Steuerzahler die Verluste trägt. Wir brauchen internationale Absprachen,
damit das Risiko solcher riskanten Finanztransaktionen nicht allein auf
die öffentliche Hand und damit auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt
wird.
- Die HSH Nordbank hat ihre
gesellschaftliche Verantwortung als öffentliche Bank nicht ausreichend
erkannt und wahrgenommen. Die Versäumnisse und die Verantwortlichkeiten
für die Krise müssen auch nach der Landtagswahl durch einen
Untersuchungsausschuss des Landtages aufgeklärt werden. Dafür bürgen
wir. Langfristig muss das Land Schleswig-Holstein seine Anteile an der
weiterhin international tätigen HSH Nordbank verkaufen. Für das Land
und für die Kommunen ist es wichtiger, sich für die
öffentlich-rechtlichen Sparkassen einzusetzen, die für unsere regionale
Wirtschaft wirklich bedeutsam sind.
- Der SSW lehnt die teilweise oder vollständige Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen
in Schleswig-Holstein ab, da diese eine entscheidende Rolle bei der
Kreditver-gabe an den Mittelstand spielen und damit zur Sicherung
regionaler Arbeitsplätze beitragen.
- Der SSW spricht sich gegen eine Aushöhlung der Gemeindeordnung aus,
die zum Ziel hat, die Aktivitäten kommunaler Unternehmen
einzuschränken. Kommunale Eigenbetriebe, wie zum Beispiel Stadtwerke,
sollen nicht in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden.
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