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2. Den Norden stärken AA Ausdrucken

Schleswig-Holstein besteht aus vielen verschiedenen Regionen, die nicht nur ihre natürlichen Besonderheiten haben, sondern auch wirtschaftlich ganz unterschiedlich funktionieren. Außerhalb der Ballungsräume am Hamburger Rand, um Kiel und bei Lübeck ist unser Land strukturell schwach aufgestellt. Es reicht aber nicht aus, den Rest zum touristischen Gebiet zu erklären. Das Land muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es für Unternehmen in möglichst allen Regionen des Landes attraktive Bedingungen gibt, damit die Menschen in allen Winkeln Schleswig-Holsteins eine Chance auf ein auskömmliches Leben haben und nicht abwandern müssen.

2.1 Wirtschaft im Norden fördern
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise kommt es mehr denn je darauf an, eine regionale Wirtschaftspolitik zu entwickeln, die die Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen in Schleswig-Holstein sichert. Über 90 Prozent der Betriebe in Schleswig-Holstein sind mittelständische Unternehmen. Der SSW setzt sich deshalb für Rahmenbedingungen ein, die den kleineren und mittleren Unternehmen in unserer Region einen fairen Wettbewerb sichern. In den nächsten Jahren ist es wichtiger denn je, die Stärken des Nordens noch besser zu nutzen, um eine zukunftsfähige Perspektive für die regionale Wirtschaft zu schaffen.
  • Das Tariftreuegesetz für Schleswig-Holstein muss bestehen bleiben – flankiert durch Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene. Dieses Gesetz, das 2005 auf Initiative des SSW entstand, schreibt vor, dass bei öffentlichen Ausschreibungen nur solche Unternehmen berücksichtigt werden können, die ortsübliche Tarife zahlen. Dadurch wird gewährleistet, dass regionale Unternehmen eine Chance auf solche Aufträge haben und nicht von auswärtiger Billigkonkurrenz mit Dumpinglöhnen ausgebootet werden.

  • Das Land muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Gründung und Entwicklung insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen im Land aktiv zu unterstützen. Die entsprechenden Wirtschaftsförderprogramme müssen mit der höchst möglichen Co-Finanzierung von EU und Bund weitergeführt werden.

  • Öffentliche Institutionen, die die Unternehmen in Schleswig-Holstein begleiten, beraten und fördern, wie die Investitionsbank, die Innovationsstiftung, die Patentverwertungsagentur Schleswig-Holstein GmbH, die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH und die regionalen Wirtschaftsförderinstitutionen müssen in ihrer Arbeit weiterhin unterstützt werden.

2.2. Verkehrsinfrastruktur im Norden ausbauen
Die Infrastruktur ist eine entscheidende Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung im Norden. Wenn die Unternehmen wettbewerbsfähig sein sollen und wenn die Touristen den Weg in unsere Region finden sollen, dann muss der Norden besser an die europäischen Verkehrsnetze angebunden werden.

Die extrem teure Finanzierung der Fehmarnbeltquerung auf deutscher Seite durch den Bund und das Land Schleswig-Holstein darf nicht dazu führen, dass die für den Rest des Landes dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahmen weiter verzögert werden. Es gibt eine ganze Reihe von möglichen Verbesserungen der Straßen-, Schienen-, Fähr- und Flugverbindungen, die zügig umgesetzt werden müssen – in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und teilweise auch mit der dänischen Regierung.  

  • Die Bahnstrecken Hamburg-Flensburg-Kolding, Hamburg-Westerland, Niebüll-Tønder-Esbjerg und Pinneberg-Elmshorn müssen ausgebaut werden.

  • Das Nadelöhr an der Rendsburger Hochbrücke muss durch einen Eisenbahntunnel unter dem Nord-Ostsee-Kanal ersetzt werden.

  • Das „Schienenflieger“-Konzept, die schnelle Taktverbindung von Kiel/Neumünster zum Hamburger Flughafen und in die Hamburger Innenstadt, muss endlich umgesetzt werden.

  • Die Autobahn A7 (E45) muss von Neumünster bis Kolding dreispurig ausgebaut und die A20 mit der Elbquerung westlich von Hamburg zügig fertig gestellt werden.

  • Die B5 als wichtigste Nord-Süd-Verbindung an der Westküste muss bis zur dänischen Grenze mit drei Fahrbahnen kreuzungsfrei ausgebaut werden. Die B200 von Husum nach Flensburg sowie die B199 und L192 (Betonstraße) von Flensburg nach Niebüll müssen erweitert bzw. erneuert werden. Die B404 muss zügig zur Autobahn A21 werden.

  • Die Tide-unabhängige Anbindung der Insel Amrum muss sichergestellt und die Schleibrücke Lindaunis erneuert werden.

  • Wir brauchen eine grenzüberschreitende Planung von Verkehrsverbindungen zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein. Ziel ist es, dass Schleswig-Holstein und Dänemark sich gemeinsam bei der Bundesregierung für diese Projekte stark machen, bevor 2015 ein neuer Bundesverkehrswegeplan beschlossen wird.

2.3. Regionale Hochschulstandorte stärken
Hochschulen sind nicht nur Orte der Bildung, Lehre und Forschung. Universitäten und Fachhochschulen haben auch einen stark belebenden Effekt für das Wirtschaftsleben einer Region. Umso bedauerlicher ist es, dass die Hochschulpolitik des Landes maßgeblich um die Landeshautstadt Kiel und deren Universität kreist. Die anderen staatlichen Hochschulen des Landes – die Medizinische Universität in Lübeck, die Musikhochschule in Lübeck, die Fachhochschule Westküste in Heide sowie die Universität und die Fachhochschule in Flensburg – haben es ungleich schwerer, für ihr Anliegen in der Landespolitik Gehör zu finden. Der SSW engagiert sich insbesondere für die Universität Flensburg, weil sie seit ihrer Gründung stark unterfinanziert ist. Es ist zu wenig Personal und zu wenig Ausstattung für eine Hochschule dieser Größe vorhanden; Raum für Forschung bleibt den Lehrenden kaum.

  • Der SSW lehnt die Einführung einer Landesuniversität ab, bei der regionale Hochschulen ihre Selbständigkeit verlieren und in die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eingegliedert werden.

  • Der SSW fordert das deutliche Bekenntnis des Landes zur Universität Flensburg und damit verbunden eine Aufstockung der Zuschüsse für diese chronisch unterfinanzierte Hochschule. Nur bei einer angemessenen Personal- und Sachmittelausstattung kann die Universität die geforderte Lehre und Forschung erbringen. Hierzu gehören neben der Ausbildung von Lehrkräften auch die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge sowie die europaweit einmalige Zusammenarbeit mit der „Syddansk Universitet“ bei den deutsch-dänischen Studiengängen.

  • Die Zusammenarbeit der Universität Flensburg und der FH Flensburg muss intensiviert werden, um Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und Studiengänge aufeinander abzu-stimmen. Um eine solche engere Zusammenarbeit einer Universität und einer Fachhoch-schule zu ermöglichen, muss das Hochschulgesetz für Schleswig-Holstein so geändert werden, dass gemeinsame Studiengänge möglich sind.

  • Die akademischen Einrichtungen in der nördlichen Region sollen langfristig zu einem deutsch-dänischen Hochschulzentrum weiter entwickelt werden.

2.4. Deutsch-dänische Zusammenarbeit ausbauen
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark ist aus Sicht des SSW die entschei-dende strategische Perspektive, um Wachstum und neue Arbeitsplätze in der Grenzregion und dem übrigen Norden zu schaffen. Unsere Vision ist es, den gemeinsamen Wirtschafts-raum durch Innovation und Technologietransfer voranzubringen, so dass wir als „Wissens-region“ im globalen Wettbewerb bestehen können. Unser Ziel muss es sein, dass wir gemeinsam mit unseren Nachbarn die wirtschaftliche Entwicklung im Norden verbessern – insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien, Ernährungswirtschaft und Tourismus.

  • Die 2006 von der Region Sønderjylland-Schleswig beschlossene Wirtschaftsentwicklungsstrategie muss gemeinsam von der Region Syddanmark und Schleswig-Holstein umgesetzt werden.

  • Ausbildungsgänge müssen grenzüberschreitend ausgebaut werden und noch mehr Berufsausbildungen müssen auf beiden Seiten der Grenze anerkannt werden.

  • Der Dänisch-Unterricht an öffentlichen Schulen muss im Landesteil Schleswig ausgebaut werden. Dazu müssen auch genügend Dänisch-Lehrerinnen und -Lehrer ausgebildet werden und ausreichende Referendariatsplätze im Fach Dänisch zur Verfügung stehen.

  • Es müssen mehr grenzüberschreitende Gesundheitsangebote entwickelt werden. Alle Bewohner des Grenzlandes sollen unbürokratischen Zugang zur medizinischen Versorgung und zu den Gesundheitseinrichtungen der gesamten Region bekommen.

  • Die neu wachsende grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Ostholstein und Lolland über den Fehmarnbelt hinweg baut auf anderen Voraussetzungen auf, als das landfeste Grenzland in der nördlichen Region mit seinen Minderheiten und seiner besonderen gemeinsamen Geschichte. Trotzdem kann diese neue Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark von den Erfahrungen in der Region Sønderjylland-Schleswig profitieren.

2.5. Den ländlichen Raum vor dem Ausbluten retten
Zu einer zukunftsweisenden Regionalpolitik gehört die Sicherung von möglichst gleichwer-tigen Lebensbedingungen im ländlichen Raum wie in den städtischen Zentren. Auch die Menschen auf dem Lande haben ein Recht auf gute Verkehrsanbindungen, gute Einkaufs-möglichkeiten, vernünftige ärztliche Versorgung und ausreichende Möglichkeiten für die Ansiedlung neuer Unternehmen und neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der ländliche Raum darf nicht ausbluten. Land und Bund müssen bessere Rahmenbedingungen schaffen damit die Abwanderung vom Land gestoppt wird.

  • Das Auseinanderdriften der medizinische Versorgung auf dem Land und in den Städten muss gestoppt werden. Um Ärzte für die ländlichen Gegenden zu gewinnen, muss die Kassenärztliche Vereinigung finanzielle Anreize für junge Mediziner schaffen. Die Zusam-menarbeit zwischen den Hausärzten und der ambulanten Pflege muss ausgebaut werden.

  • Der Erhalt öffentlicher Krankenhäuser der Kreise ist von entscheidender Bedeutung, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Werden diese privaten Krankenhausbetreibern überlassen, die rein betriebswirtschaftlich arbeiten, dann droht eine weitere Konzentration von spezielleren Leistungen in den städtischen Zentren.

  • Die schnelle Notarztversorgung muss im gesamten ländlichen Raum gewährleistet sein.

  • Die Breitbandversorgung im ländlichen Raum muss weiter ausgebaut werden, damit den Menschen und Unternehmen auch auf dem Land optimale Telefon- und Internetverbindungen zur Verfügung stehen.

  • Der Landesentwicklungsplan (LEP) muss gewährleisten, dass die Gemeinden weiterhin ausreichende Flächen für Neusiedler und neue Unternehmen ausweisen können. Dabei müssen die Kommunen enger zusammen arbeiten als bisher. Das zentralörtliche System muss dringend dahingehend überarbeitet werden, dass alle Kommunen flexibler auf neue Entwicklungsmöglichkeiten reagieren können.

  • Die Sicherheit im ländlichen Raum darf durch erforderliche strukturelle Reformen, wie die Schließung der Dorfpolizeien, nicht beeinträchtigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müs-sen darauf zählen können, dass die Polizei immer schnell da ist, wenn sie gebraucht wird.

2.6 Ostseekooperation erhalten – Nordseekooperation ausbauen
Schleswig-Holstein soll weiterhin sowohl kulturell als auch wirtschaftlich von der Zusammen-arbeit zwischen den Ländern im Ostseeraum profitieren. Leider ist die Ostseekooperation aber in den letzten Jahren recht stiefmütterlich behandelt worden. Sie muss im bestehenden Umfang erhalten und gezielt weiter entwickelt werden.

Die Nordseekooperation hat bislang nicht den gleichen Stellenwert in Schleswig-Holstein wie die Ostseekooperation. Dies muss sich ändern, denn Nordseeanrainerländer wie Dänemark, die Niederlande und Großbritannien gehören zu den größten Handelspartnern unseres Landes. Daher birgt auch diese Zusammenarbeit eine wichtige strategische Perspektive für Schleswig-Holstein.

  • Der SSW setzt sich dafür ein, dass die Ostseekooperation erhalten und ausgebaut wird. Der hohe Stellenwert dieser Zusammenarbeit muss sich stärker als bisher in der Organisation der Landesregierung widerspiegeln.

  • Das Kooperationsprojekt STRING in der südlichen Ostsee soll erweitert werden.

  • In der Nordseekooperation muss parallel zu den wirtschaftspolitischen Strategien auch eine verstärkte kulturelle Zusammenarbeit und ein Austausch beim Tourismusmarketing angestrebt werden.

  • Schleswig-Holstein soll mit der niederländischen Provinz Friesland einen Kulturvertrag abschließen, den diese schon lange wünscht.

  • Die kulturelle Zusammenarbeit der Friesen in Nordfriesland und der niederländischen Provinz Friesland muss unterstützt und gefördert werden. Dazu zählen insbesondere Projekte zur Förderung der friesischen Sprache.
 

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