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5. Minderheiten gleichstellen AA Ausdrucken

Die kulturelle Vielfalt ist ein besonderes Pfund mit dem Schleswig-Holstein wuchern kann. Das Nebeneinander von deutscher, dänischer und friesischer Kultur sowie der Kultur der Sinti & Roma ist ein Reichtum, den es für das ganze Land zu nutzen gilt.

Für uns als Partei der dänischen Minderheit und der Friesen hat die Gleichbehandlung der Minderheiten in Schleswig-Holstein einen sehr hohen Stellenwert. Dänen, Friesen sowie Sinti & Roma leben hier seit Jahrhunderten, sind deutsche Staatsbürger und zahlen ihre Steuern hier. Deshalb ist ihre kulturelle, soziale und finanzielle Gleichstellung für uns eine Selbstverständlichkeit, der das Land und die Kommunen aber leider noch nicht gerecht werden.

5.1. Mehrsprachigkeit in Schleswig-Holstein aktiv fördern
Die Sprache ist die Grundlage von Minderheitenidentität und Kulturträger Nummer eins. Die Nutzung der eigenen Sprache kommt einem Menschenrecht gleich. Eine wirkliche Mehrspra-chigkeit setzt aber voraus, dass die dänische Bevölkerungsgruppe und die friesische Volks-gruppe Anspruch darauf haben, dass ihre Sprachen in ihrem Alltag präsent und nutzbar sind. Der Blick über den Tellerrand zu anderen Minderheiten in Deutschland und Europa zeigt, dass Schleswig-Holstein in dieser Hinsicht noch weit von einer Spitzenposition entfernt ist.

Von einem „Mehrsprachenland“ Schleswig-Holstein würden bei weitem nicht nur die Minderheiten profitieren. Es kann dem Land ein positives Image verleihen, das nicht nur kulturell sondern auch wirtschaftlich eine Bereicherung ist. Deshalb ist es an der Zeit, dass Schleswig-Holstein sich aktiv zur Mehrsprachigkeit bekennt und diese gezielt fördert.
  • Das Land muss eine eigenständige Sprachenpolitik für Schleswig-Holstein entwickeln und umsetzen, in der die Gleichwertigkeit der Regional- und Minderheitensprachen zum Ausdruck kommt. Auf der Basis klar formulierter Grundsätze muss ein Handlungsplan erarbeitet werden, der konkrete Zielsetzungen, Fördermaßnahmen und einen Zeithorizont der Umsetzung benennt. Als Vorbild können unter anderem die fortschrittlichen Planungen der niederländischen Provinz Fryslân (Friesland) dienen.

  • Neben dem Vorleben einer aktiven Sprachenpolitik muss das Land die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kommunen die ideelle und finanzielle Förderung der Minderheiten und ihrer Sprachen als Eigenaufgabe begreifen. Eine solche Minderheitenpolitik muss in der Gemeinde- und Kreisordnung verankert werden. Die Kreise und Gemeinden im Landesteil Schleswig sollen die Förderung der Minderheiten durch Satzung regeln.

  • Klarer Vorgaben der Europäischen Sprachencharta zum Trotz ist die Präsenz der dänischen und friesischen Sprache in den Medien weiterhin ein ungelöstes Problem. Die Minderheiten erheben Anspruch auf eine Berichterstattung über Ereignisse und aktuelle Themen in Schleswig-Holstein auf Dänisch und Friesisch. Dem öffentlich-rechtlichen NDR kommt dabei eine besondere Verantwortung zu.

5.2. Dänische Schulen und Kindertagesstätten finanziell gleichstellen
Die Schulen und Kindertagesstätten der dänischen Minderheit sind die „öffentlichen“ Einrichtungen für den dänischen Bevölkerungsteil. Deshalb darf das Land keine Unter¬schiede bei der Bezuschussung von öffentlichen und dänischen Bildungsangeboten im Landesteil Schleswig machen. Der SSW setzt sich für eine finanzielle Gleichstellung der Kinder in den dänischen Schulen und Kindertagesstätten ein.

  • Das Land muss gesetzlich festschreiben, dass die Schülerbeförderung zu den dänischen Schulen im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes finanziell gleichgestellt wird.

5.3. Friesischunterricht an den öffentlichen Schulen ausbauen
Auf Initiative des SSW hat die Landesregierung im Jahr 2008 einen Erlass herausgegeben, mit dem die friesische Sprache erstmals zum vollgültigen Unterrichtsfach an den Schulen in Nordfriesland erklärt wurde. Das Friesische ist seitdem u.a. als offizielles Unterrichtsfach in der Sekundarstufe II anerkannt. Es bedarf weiter einer aktiven Unterstützung des Landes, um den Friesischunterricht an den Schulen in Nordfriesland und Helgoland zu stärken.

  • Die Landesregierung muss einen Plan zum Ausbau des Friesischunterrichts an den öf-fentlichen Schulen in Nordfriesland und auf Helgoland erarbeiten und umsetzen. Langfristig soll der Friesischunterricht in den friesischsprachigen Gebieten des Landes obligatorisch sein.

  • Das Friesischstudium an den Hochschulen des Landes muss ausgebaut und gestärkt werden. Dazu zählt die Einrichtung einer Professur für das Friesische an der Universität Flensburg.

5.4. Kultureinrichtungen der Minderheiten stärker fördern
Die besondere kulturelle Vielfalt Schleswig-Holsteins kommt auch in den vielen kulturellen Einrichtungen der Minderheiten zum Ausdruck. Diese werden aber vielfach unzureichend finanziell unterstützt. Da diese Zuschüsse zudem rechtlich „freiwillige Leistungen“ sind, können sie jederzeit und nach Belieben wieder gekürzt werden.

  • Der Bund, das Land und die Kommunen müssen eine stärkere öffentliche Verantwortung für Kultureinrichtungen übernehmen, die für die Minderheiten des Landes überlebens¬wichtig sind. Neben den dänischen Organisationen und Einrichtungen (SSF, Danevirkegården, Dansk Centralbibliotek, Nordisk Informationskontor, SOF und Fælleslandboforeningen) dreht es sich um die Unterstützung der Kulturarbeit der Friisk Foriining, des Friesenrates, des Nordfriisk Instituut und des Landesverbands der deutschen Sinti & Roma.

  • Sowohl auf Landesebene als auch für die kommunalen Zuschüsse muss eine zukunftsweisende und rechtssichere Regelung der Minderheitenförderung gefunden werden, damit die Kulturarbeit der Minderheiten im Land finanziell gesichert ist.

  • Die internationale Minderheitenorganisation FUEV und das Forschungszentrum ECMI sind wichtige Säulen der Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein und müssen vom Land und vom Bund angemessen gefördert werden.

5.5. Kompetenzanalyse „Minderheiten als Standortfaktor“ umsetzen
Die Kompetenzanalyse „Minderheiten als Standortfaktor in der deutsch-dänischen Grenzregion“, die im Auftrag des Landtagspräsidenten erstellt wurde, hat gezeigt, dass die besonderen Sprach- und Kulturkompetenzen der Minderheiten bisher nur bruchstückhaft und zufällig genutzt werden. Dabei könnten die Angehörigen der dänischen und der friesischen Minderheit einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung im Landesteil Schleswig leisten. Nicht nur das Land und die Gemeinden, auch andere Träger öffentlicher Belange müssen noch lernen, diese Kompetenzen systematisch in ihre Arbeit einzubeziehen.

  • Die besonderen Kompetenzen der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe müssen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategien im Landesteil Schleswig berücksichtigt werden. Sie können unter anderem im arbeits- und tourismuspolitischen Bereich wertvolle Beiträge leisten. Hierzu müssen Akteure wie die Kreise, Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsförderer und Tourismusverbände die Minderheiten aber direkt einbinden.

  • Die Kompetenzen der Minderheiten müssen aktiv in die Politik des Landes einbezogen werden. Hierzu gehört, dass die Minderheitenkompetenzen in den bestehenden wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzungen der Landesregierung berücksichtigt werden, vor allem in den Bereichen Tourismus, Energiepolitik und Bildungspolitik.
 

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