Die kulturelle Vielfalt ist ein besonderes Pfund mit dem
Schleswig-Holstein wuchern kann. Das Nebeneinander von deutscher,
dänischer und friesischer Kultur sowie der Kultur der Sinti & Roma
ist ein Reichtum, den es für das ganze Land zu nutzen gilt.
Für
uns als Partei der dänischen Minderheit und der Friesen hat die
Gleichbehandlung der Minderheiten in Schleswig-Holstein einen sehr
hohen Stellenwert. Dänen, Friesen sowie Sinti & Roma leben hier
seit Jahrhunderten, sind deutsche Staatsbürger und zahlen ihre Steuern
hier. Deshalb ist ihre kulturelle, soziale und finanzielle
Gleichstellung für uns eine Selbstverständlichkeit, der das Land und
die Kommunen aber leider noch nicht gerecht werden.
5.1. Mehrsprachigkeit in Schleswig-Holstein aktiv fördern
Die
Sprache ist die Grundlage von Minderheitenidentität und Kulturträger
Nummer eins. Die Nutzung der eigenen Sprache kommt einem Menschenrecht
gleich. Eine wirkliche Mehrspra-chigkeit setzt aber voraus, dass die
dänische Bevölkerungsgruppe und die friesische Volks-gruppe Anspruch
darauf haben, dass ihre Sprachen in ihrem Alltag präsent und nutzbar
sind. Der Blick über den Tellerrand zu anderen Minderheiten in
Deutschland und Europa zeigt, dass Schleswig-Holstein in dieser
Hinsicht noch weit von einer Spitzenposition entfernt ist.
Von
einem „Mehrsprachenland“ Schleswig-Holstein würden bei weitem nicht nur
die Minderheiten profitieren. Es kann dem Land ein positives Image
verleihen, das nicht nur kulturell sondern auch wirtschaftlich eine
Bereicherung ist. Deshalb ist es an der Zeit, dass Schleswig-Holstein
sich aktiv zur Mehrsprachigkeit bekennt und diese gezielt fördert.
- Das Land muss eine eigenständige Sprachenpolitik für Schleswig-Holstein
entwickeln und umsetzen, in der die Gleichwertigkeit der Regional- und
Minderheitensprachen zum Ausdruck kommt. Auf der Basis klar
formulierter Grundsätze muss ein Handlungsplan erarbeitet werden, der
konkrete Zielsetzungen, Fördermaßnahmen und einen Zeithorizont der
Umsetzung benennt. Als Vorbild können unter anderem die
fortschrittlichen Planungen der niederländischen Provinz Fryslân
(Friesland) dienen.
- Neben dem Vorleben einer aktiven Sprachenpolitik muss das Land die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kommunen die
ideelle und finanzielle Förderung der Minderheiten und ihrer Sprachen
als Eigenaufgabe begreifen. Eine solche Minderheitenpolitik muss in der
Gemeinde- und Kreisordnung verankert werden. Die Kreise und Gemeinden
im Landesteil Schleswig sollen die Förderung der Minderheiten durch
Satzung regeln.
- Klarer Vorgaben der Europäischen Sprachencharta zum Trotz ist die Präsenz der dänischen und friesischen Sprache in den Medien
weiterhin ein ungelöstes Problem. Die Minderheiten erheben Anspruch auf
eine Berichterstattung über Ereignisse und aktuelle Themen in
Schleswig-Holstein auf Dänisch und Friesisch. Dem
öffentlich-rechtlichen NDR kommt dabei eine besondere Verantwortung zu.
5.2. Dänische Schulen und Kindertagesstätten finanziell gleichstellen
Die
Schulen und Kindertagesstätten der dänischen Minderheit sind die
„öffentlichen“ Einrichtungen für den dänischen Bevölkerungsteil.
Deshalb darf das Land keine Unter¬schiede bei der Bezuschussung von
öffentlichen und dänischen Bildungsangeboten im Landesteil Schleswig
machen. Der SSW setzt sich für eine finanzielle Gleichstellung der
Kinder in den dänischen Schulen und Kindertagesstätten ein.
- Das Land muss gesetzlich festschreiben, dass die Schülerbeförderung zu den dänischen Schulen im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes finanziell gleichgestellt wird.
5.3. Friesischunterricht an den öffentlichen Schulen ausbauen
Auf
Initiative des SSW hat die Landesregierung im Jahr 2008 einen Erlass
herausgegeben, mit dem die friesische Sprache erstmals zum vollgültigen
Unterrichtsfach an den Schulen in Nordfriesland erklärt wurde. Das
Friesische ist seitdem u.a. als offizielles Unterrichtsfach in der
Sekundarstufe II anerkannt. Es bedarf weiter einer aktiven
Unterstützung des Landes, um den Friesischunterricht an den Schulen in
Nordfriesland und Helgoland zu stärken.
- Die Landesregierung muss einen Plan zum Ausbau des Friesischunterrichts
an den öf-fentlichen Schulen in Nordfriesland und auf Helgoland
erarbeiten und umsetzen. Langfristig soll der Friesischunterricht in
den friesischsprachigen Gebieten des Landes obligatorisch sein.
- Das Friesischstudium an
den Hochschulen des Landes muss ausgebaut und gestärkt werden. Dazu
zählt die Einrichtung einer Professur für das Friesische an der
Universität Flensburg.
5.4. Kultureinrichtungen der Minderheiten stärker fördern
Die
besondere kulturelle Vielfalt Schleswig-Holsteins kommt auch in den
vielen kulturellen Einrichtungen der Minderheiten zum Ausdruck. Diese
werden aber vielfach unzureichend finanziell unterstützt. Da diese
Zuschüsse zudem rechtlich „freiwillige Leistungen“ sind, können sie
jederzeit und nach Belieben wieder gekürzt werden.
- Der Bund, das Land und die Kommunen müssen eine stärkere öffentliche Verantwortung
für Kultureinrichtungen übernehmen, die für die Minderheiten des Landes
überlebens¬wichtig sind. Neben den dänischen Organisationen und
Einrichtungen (SSF, Danevirkegården, Dansk Centralbibliotek, Nordisk
Informationskontor, SOF und Fælleslandboforeningen) dreht es sich um
die Unterstützung der Kulturarbeit der Friisk Foriining, des
Friesenrates, des Nordfriisk Instituut und des Landesverbands der
deutschen Sinti & Roma.
- Sowohl auf Landesebene als auch für die kommunalen Zuschüsse muss eine zukunftsweisende und rechtssichere Regelung der Minderheitenförderung gefunden werden, damit die Kulturarbeit der Minderheiten im Land finanziell gesichert ist.
- Die internationale Minderheitenorganisation FUEV und das Forschungszentrum ECMI sind
wichtige Säulen der Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein und
müssen vom Land und vom Bund angemessen gefördert werden.
5.5. Kompetenzanalyse „Minderheiten als Standortfaktor“ umsetzen
Die
Kompetenzanalyse „Minderheiten als Standortfaktor in der
deutsch-dänischen Grenzregion“, die im Auftrag des Landtagspräsidenten
erstellt wurde, hat gezeigt, dass die besonderen Sprach- und
Kulturkompetenzen der Minderheiten bisher nur bruchstückhaft und
zufällig genutzt werden. Dabei könnten die Angehörigen der dänischen
und der friesischen Minderheit einen wichtigen Beitrag zur
gesellschaftlichen Entwicklung im Landesteil Schleswig leisten. Nicht
nur das Land und die Gemeinden, auch andere Träger öffentlicher Belange
müssen noch lernen, diese Kompetenzen systematisch in ihre Arbeit
einzubeziehen.
- Die besonderen Kompetenzen der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe müssen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategien
im Landesteil Schleswig berücksichtigt werden. Sie können unter anderem
im arbeits- und tourismuspolitischen Bereich wertvolle Beiträge
leisten. Hierzu müssen Akteure wie die Kreise, Kommunen, Industrie- und
Handelskammern, Wirtschaftsförderer und Tourismusverbände die
Minderheiten aber direkt einbinden.
- Die Kompetenzen der
Minderheiten müssen aktiv in die Politik des Landes einbezogen werden.
Hierzu gehört, dass die Minderheitenkompetenzen in den bestehenden wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzungen der Landesregierung berücksichtigt werden, vor allem in den Bereichen Tourismus, Energiepolitik und Bildungspolitik.
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