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1. Demokratie und Rechtsstaat AA Ausdrucken

Der Staat hat das Leben, die Würde und die Gewissensfreiheit des einzelnen Menschen zu schützen. Jeder Bürger hat das Recht, in politischen, religiösen, kulturellen, nationalen und persönlichen Bereichen frei zu entscheiden . Niemanden darf der Zugang zu öffentlichen Ämtern wegen seiner Überzeugung versagt werden. Der innere Frieden eines Staates hängt davon ab, ob das Mitwirkungsrecht politischer Minderheiten gewährleistet ist.

Das staatliche Handeln wird von den Wahlberechtigten entschieden. Die von ihnen gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier verabschieden Gesetze. Gesetze gelten für alle Menschen, die im Staatsgebiet leben, nicht nur für Staatsbürger. Der SSW fordert daher, daß auch unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger am staatlichen Handeln beteiligt werden, unter anderem durch die Einführung eines kommunalen Wahlrechts.

Unser Landesteil ist von kultureller Vielfalt geprägt. Ein friedliches und fruchtbares Zusammenleben von Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung setzt voraus, daß jeder in seiner Heimat mit der eigenen Sprache und Kultur leben kann. Der SSW fordert die Aufnahme einer Schutz- und Förderungsklausel für nationale und ethnische Minderheiten im Grundgesetz der Bundesrepublik. So könnte Deutschland ein Zeichen für den inneren Frieden in Europa setzen. Nur durch die Achtung der Menschenrechte, nur durch Verständnis füreinander und Vertrauen zueinander, nur durch Freundschaft und Zusammenarbeit wird Europa sich zum Dach einer solidarischen Gemeinschaft entwickeln können. Die Beachtung der besonderen Belange nationaler und ethnischer Minderheiten ist dafür unverzichtbar.

Die Gemeinschaft hat das Recht und die Pflicht, die in freier Entscheidung geformte gesellschaftliche Ordnung gegen Angriffe von außen und innen zu verteidigen. Dies gilt auch für den einzelnen in der Gemeinschaft. Oberstes Gebot ist dabei die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Der Dienst für die Gemeinschaft ohne Waffen ist dem Dienst mit der Waffe gleichwertig. Der Staat hat eine aktive Friedenspolitik nach außen und innen zu führen. Sie hat Vorrang vor der bloßen Sicherung der vorhandenen staatlichen Ordnung. Sie muß der Abrüstung und insbesondere dem Verzicht auf nukleare, bakterielle und chemische Waffensysteme dienen.

Es gilt, das Rechtsstaatsprinzip zu sichern und fortzuentwickeln. Dies gilt insbesondere für den Schutz der persönlichen Daten und für das Recht des einzelnen, selbst über den Umgang mit diesen Daten zu bestimmen.

 

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