Für ein sozial gerechtes und solidarisches Gemeinwesen Ziel unseres demokratischen Gemeinwesens muß es sein, jedem Menschen ein Leben frei von Armut und Not in größtmöglicher Selbstbestimmung und sozialer Sicherheit zu ermöglichen. Nur auf der Grundlage von humanistischen Werten wie Menschenwürde und soziale Sicherheit kann die Individualität und Verantwortung des einzelnen gefördert werden nach dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Der SSW strebt eine solidarische Gesellschaft nach nordischem Vorbild an. Soziale Gerechtigkeit erfordert, daß auch Leistungsschwächere sich als vollwertige Miglieder der Gesellschaft ohne Ausgrenzungen erleben können. Auf ökonomische Krisen darf nicht mit Abbau von Sozialleistungen oder durch Einschnitte im Sozialstaat reagiert werden. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit sind Voraussetzung für den sozialen Frieden und die demokratische Entwicklung in unserer Gesellschaft. Ein soziales System, das auf dem Versicherungsprinzip beruht und überwiegend durch den Arbeitsmarkt finanziert wird, ist krisenanfällig, privatisiert die sozialen Probleme des einzelnen und fördert die Entsolidarisierung der Gesellschaft. Es besteht die Gefahr, daß die sozial Schwächeren zu Randgruppen in dieser Gesellschaft werden und daher von der Mehrheit als Belastung angesehen werden. Die Verantwortung für das soziale System und für eine sozial orientierte und gerechte Gesellschaft muß von allen Bürgern getragen werden. Ein steuerfinanziertes Sozialwesen nach nordischem Vorbild trägt daher zu einer gerechteren Verteilung der Lasten bei. Eine soziale Grundsicherung ist in unserer Gesellschaft anzustreben. Soziale Hilfen Wer in Not gerät, soll ideelle und materielle Hilfe erhalten. Die Hilfe muß die Wiedereingliederung in Familie, Arbeitswelt und Gesellschaft zum Ziel haben. Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Hilfen dürfen nicht ausgegrenzt werden. Kinder, Jugendliche und Familien Kinder und Jugendliche brauchen unsere größte Aufmerksamkeit, Sorgfalt und individuelle Hilfe sowie unseren Sachverstand und unser Verständnis, sonst kann es zu gefährlichen Spannungen und Gegensätzen in unserer Gesellschaft kommen. Im Kindertagesstättenbereich fordert der SSW kleine Gruppen mit ausreichendem und qualifiziertem Personal. Der SSW will dabei die Zusammenarbeit von Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen mit den Eltern als notwendige und wichtige Ergänzung fördern. In der immer stärker technisierten Welt ist es von großer Bedeutung, daß die Kinder und Jugendlichen ihre Freizeit vernünftig und sinnvoll verbringen können. Der SSW fordert daher ein umfassendes Freizeitangebot. Der SSW will, daß die Kinder und Jugendlichen erfahren, daß sie eigenständige und selbstverantwortliche Mitglieder unserer Gesellschaft sind. Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen in ihrer täglichen Umwelt müssen gestärkt werden. Allerdings müssen auch die Kinder und Jugendliche erfahren, daß sie in und gegenüber der Gesellschaft Pflichten haben. Um Familien und Alleinerziehende in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen, ist eine öffentliche Förderung notwendig. Dazu gehören ein ausreichendes Kindergeld und die Hilfe bei der Beschaffung von familiengerechten Wohnungen und Wohneigentum sowie Beratungsstellen. Senioren In der modernen Seniorenpolitik ist die Integration der älteren Mitbürger in die Gemeinschaft vorrangig. Menschen müssen im Alter die Möglichkeit erhalten, ihr Leben durch geeignete Betätigung sinnerfüllt zu gestalten. Einrichtungen der Seniorenbegegnungen sind nachhaltig zu fördern. Altersgerechte Wohnungen, einschließlich Seniorenwohnheime, in denen eine individuelle pflegerische Betreuung gestellt werden kann, tragen zur Erhaltung der Selbständigkeit älterer Menschen bei. Eine ausreichende Zahl von Plätzen in Pflegeheimen ist anzustreben. Diese sind so zu gestalten, daß eine ausreichende und sorgfältige Betreuung des einzelnen möglich ist. Die durch die Pflegeversicherung abzudeckenden Pflegeleistungen müssen umfassend sein und insbesondere die Folgen des geistigen Abbaus im Alter berücksichtigen. Qualifikation, Ausbildung und Weiterbildung müssen unabdingbare Kriterien für den Einsatz in der Alten- und Pflegehilfe sein. Hierzu gehört die strenge Aufsicht der Behörden bei privaten Initiativen in der Wohlfahrtspflege. Behinderte Behinderte bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und Hilfe der Gesellschaft, um ihnen die Teilnahme am Leben mit anderen zu ermöglichen. Dazu gehört die Ausübung einer angemessenen beruflichen Tätigkeit. Behindertengerechtes Bauen ist finanziell zu fördern. Wohnungen Jeder hat, ungeachtet seines Einkommens, Anspruch auf eine gesunde Wohnung. Familiengerechte Wohnungen in einer natürlichen Umwelt sind eine wichtige Voraussetzung für ein intaktes Familien- bzw. Gemeinschaftsleben. Der Staat hat durch zweckentsprechende Maßnahmen auf dieses Ziel hinzuwirken. Gesundheit Ziel der Gesundheitspolitik muß sowohl die vorbeugende Erhaltung der Gesundheit als auch die Heilung von Krankheiten und Linderung von Krankheitsfolgen sein. In Fällen, in denen eine Heilung von Krankheit medizinisch nicht möglich ist, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um bestehende Fähigkeiten zu erhalten und ein würdiges, möglichst eigenverantwortliches Leben mit der Krankheit zu ermöglichen. Menschliche Zuwendung ist ein unentbehrlicher Bestandteil moderner Medizin und muß in den Finanzierungsstrukturen für das Gesundheitswesen entsprechend berücksichtigt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinschaft, alle zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit erforderlichen Vorsorge-, Pflege- und Heilmaßnahmen in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Drogen Der Mißbrauch von Medikamenten, Rauschmitteln wie Alkohol und illegalen Drogen ist ein gesellschaftliches Problem, das nicht durch das Strafrecht gelöst werden kann. Suchtvorbeugung bei Kindern und Jugendlichen soll verhindern, daß sie sich in Abhängigkeit dieser Substanzen begeben. Drogenabhängigen müssen Entzugs- und Entwöhnungsmöglichkeiten schnell und unkompliziert zugänglich sein; dabei wird Zwangsentzug im Regelfall abgelehnt. Stattdessen sollen niedrigschwellige, schadensmindernde Angebote der Drogenhilfe vorgehalten werden. Dadurch soll verhindert werden, daß die Drogenabhängigen sich selbst und ihre Umwelt weiter gefährden. Für eine glaubwürdige Drogenprävention ist es unerläßlich, daß sich die Gefährlichkeit der jeweiligen Drogen im Betäubungsmittelrecht widerspiegelt. |
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