Bundestagswahl 2025 Unsere SSW-Kandidatinnen und -Kandidaten
Bundestagswahl 2025 Die SSW-Kernforderungen
Was wir im Bund bewegen wollen - unsere Kernforderungs-Broschüre hier als pdf-Download:
Unser Wahlprogramm, Bundestagswahl 2025
Die endgültige Version, die auf dem Landesparteitag am 11. Januar 2025 beschlossen wurde, befindet sich aktuell in der redaktionellen Überarbeitung.
Unser Wahlprogramm fasst die zentralen Grundsätze unserer Politik zusammen und gibt einen Einblick in unsere Visionen, Wünsche und Ideen für ein besseres und friedliches Miteinander.
Das Programm steht hier als PDF zum digitalen Download bereit.
Landesliste des SSW zur Bundestagswahl 2025
1. Stefan Seidler
2. Maylis Roßberg
3. Lukas Knöfler
4. Sarina Quäck
5. Svend Wippich
6. Svea Wanger
7. Mads Lausten
8. Lilli Marie Rachenpöhler
9. Poul Franck
10. Helen Christiansen
11. Thorsten Falke
12. Anne Sophie Flügge-Munstermann
13. Philipp Bohk
14. Marie Hahn
15. Simon Teebken
16. Manuel Ohlsen
17. Eugen Wagner
Wahlkreiskandidaten
Der SSW, die Partei der dänischen und friesischen Minderheit, ist in den nördlichen Wahlkreisen mit einer Direktkandidatin und vier Direktkandidaten vertreten, kann aber im ganzen Land mit der Zeitstimme gewählt werden.
1: Flensburg – Schleswig: Stefan Seidler
2: Nordfriesland – Dithmarschen Nord: Lukas Knöfler
4: Rendsburg-Eckernförde: Maylis Roßberg
5: Kiel: Marcel Schmidt
7: Pinneberg (Helgoland:) Thorsten Falke
FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wo kann ich den SSW wählen?
Da es den SSW nur in Schleswig-Holstein gibt, tritt er auch nur im Norden mit einer Landesliste an. Der SSW ist also nur in Schleswig-Holstein wählbar, ähnlich der CSU in Bayern.
In den Wahlkreisen Flensburg-Schleswig, Nordfriesland/Dithmarschen-Nord, Rendsburg-Eckernförde, Kiel und Pinneberg tritt der SSW mit Direktkandidaten an. Diese kannst du mit deiner Erststimme unterstützen.
Mit der Zweitstimme - der Parteienstimme - ist der SSW in ganz Schleswig-Holstein wählbar. Du findest den SSW auf Listenplatz 18 auf Deinem Stimmzettel.
Ist der SSW von der Fünf-Prozent-Hürde befreit?
Als Partei der dänischen Minderheit ist der SSW auch bei Bundestagswahlen von der Fünf-Prozent-Sperrklausel befreit.
Geregelt wurde dies im Bundeswahlgesetz im Jahr 1953, wonach alle Parteien nationaler Minderheiten von der Sperrklausel auszunehmen sind.
Ein Bundestagsmandat gibt es aber nciht "geschenkt". Der SSW muss genau so viele Stimmen holen wie andere Parteien auch, um ein Mandat zu erringen. Deshalb ist es wichtig, dass du den SSW mit deiner Zweitstimme unterstützt.
Warum wirbt der SSW um die Zweitstimme?
Die Zweitstimme gibt man einer Partei. Sie entscheidet über den prozentualen Anteil der Parteien im Bundestag. Je mehr Zweitstimmen der SSW bekommt, desto mehr Kandidat*innen von der Landesliste bekommen einen Platz im Bundestag.
Mit deiner Erststimme wählst Du eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus deinem Wahlkreis. Der oder die Kandidatin, die die meisten Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereinen kann, zieht direkt in den Bundestag ein. Als Minderheitenpartei sind die Chancen, die Mehrheit in einem Wahlkreis zu holen, eher gering.
Deshalb setzt der SSW vor allem auf die Zweitstimmen. Aber im Zweifel gilt natürlich: Beide Stimmen für den SSW! ;-)
Ein einzelnes SSW-Mandat kann doch nichts bewirken?
Ein einziges SSW-Mandat im Bundestag kann für Schleswig-Holstein deutlich mehr bewegen als ein zusätzliches Mandat für eine der andere Parteien. Warum:
Die Abgeordneten in den Bundestagsfraktionen stimmen im Bundestag meist einheitlich ab, der Volkmund spricht von Fraktionszwang. So werden nicht selten selbst von schleswig-holsteinischen Abgeordneten Gesetze durchgewunken, obwohl sich diese nachteilig für Schleswig-Holstein auswirken. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 zum Beispiel, in dem Bayern mit 325 Initiativen berücksichtigt ist, Schleswig-Holstein aber nur mit 22.
Der SSW kann sich unabhängig von Berliner Parteizentralen und anderen Länderinteressen für Schleswig-Holstein einsetzen. Ohne wenn und aber. In Berlin säße der SSW an der Quelle und könnte lautstark artikulieren, wenn Anträge auf die Tagesordnung kommen, die den Norden mal wieder nicht auf dem Zettel haben. In der zweiten Lesung könnten wir mittels Änderungsanträgen in den Prozess eingreifen und so auch Druck auf die anderen schleswig-holsteinischen Abgeordneten ausüben.
Unser Motto heißt nicht ohne Grund: Jetzt kommt der Norden!
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