Speech · 06.06.2007 Änderung des Brandschutzgesetzes und des Landeskatastrophenschutzgesetzes

Wie auch für andere Gesetze gilt für das Brandschutzgesetz, dass es immer wieder auf den Prüfstand muss. Gesetzesänderungen sind notwendig, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben. So auch in diesem Fall.

Eine ausschlaggebende Änderung der vorherigen Ordnung ist durch die von der Landesregierung in Gang gebrachte Verwaltungsstrukturreform entstanden. Auch wenn der SSW diese ablehnt, erkennen wir die Notwendigkeit, das Brandschutzgesetz dieser Änderung anzupassen. Denn durch die Zusammenschlüsse der Ämter ist auch die Zahl der freiwilligen Feuerwehren in den größer gewordenen Ämtern gestiegen. Diese können aber von nur einer Amtwehrführung und ihrer Stellvertretung nicht mehr ausreichend betreut werden. Die geplante Regelung, künftig bis zu drei Stellvertreter wählen zu können, ist eine logische Schlussfolgerung, um die Amtsführungen zu entlasten. Daher ist eine Anpassung an die neuen Amtsgrößen notwendig.

Seit der letzten großen Änderung des Brandschutzgesetzes von 1996 hat sich auch das Aufgabenspektrum für einige Wehren geändert. Insbesondere gilt dies für den Einsatz bei Schiffsbränden. Da diese Einsätze mit einem besonders hohen Risiko behaftet sind, erfordern sie eine spezielle Ausbildung und Ausrüstung. Wir wissen nur zu gut, was passieren kann, wenn bei einer Havarie die Leitungsstruktur nicht genau geregelt ist. Aus diesem Grund wurde Ende 2002 das Havariekommando vom Bund und den Küstenländern eingerichtet. Die Berufsfeuerwehren Flensburg, Kiel und Lübeck sowie die freiwillige Feuerwehr Brunsbüttel sind bereits vertraglich in diese Aufgaben unter Leitung des Havariekommandos eingebunden. Anders sieht es jedoch für die Einsätze auf der Elbe, dem Nord-Ostseekanal oder auf der Trave aus. Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass die Berufs- und freiwilligen Feuerwehren für die örtliche Gefahrenabwehr zuständig sind. Die Einsatzleitung wird im Falle einer komplexen Schadenslage vom Havariekommando festgelegt. Dass die örtlichen Wehren hierbei vom Havariekommando für die Einsatzleitung zur Brandbekämpfung eingesetzt werden können ist sinnvoll, denn sie kennen sich mit den örtlichen Gegebenheiten aus.

Die Problematik des Katastrophentourismus, wo Gaffer den Einsatzort belagern und störend im Weg stehen, ist hinlänglich bekannt. Bei Wehrübungen wird entsprechend geprobt, derartige Zuschauer vom Einsatzort fern zu halten. Dies ist nicht nur wichtig, damit der Einsatz reibungslos ablaufen kann, sondern auch um Betroffene entsprechend zu schützen.
Da es sich jedoch gezeigt hat, dass Feuerwehrleute - die bekanntlich mit als erstes am Unfallort sind - auch gerne mal ein Foto mit der Handy-Kamera von der Brandstelle oder vom Unfallort machen, um somit später vielleicht auf der Homepage der jeweiligen Feuerwehr den Einsatz zu dokumentieren oder um damit Geld zu verdienen, ist es vorgesehen, die Mitglieder zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Ich denke, dass diese Regelung zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unbedingt notwendig ist.

Die freiwilligen Feuerwehren in Schleswig Holstein verzeichnen einen erheblichen Verlust an Mitgliedern. Allein in den letzten zehn Jahren ist die Mitgliederzahl um ca. 15% gesunken, das sind rund 8.000 Mitglieder. Hier muss gegengesteuert werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Altergrenze anzuheben und die Dienstzeit zu verlängern. Entsprechend sind auch die Bemühungen des Landesfeuerwehrverbandes neue Mitglieder zu werben. Insbesondere Frauen gewinnen hierbei einen stärker werdenden Stand innerhalb der Feuerwehr. Dementsprechend wird dies durch den Gesetzentwurf aufgegriffen. Auf Seiten der Feuerwehr ist zu erkennen, dass insbesondere durch den Mitgliederschwund, eine Öffnung stattgefunden hat. Dies gilt nicht nur in Bezug auf weibliche Mitglieder, sondern auch für ausländische Mitglieder. Es geht darum, dass die Feuerwehr erkannt hat, wie wichtig es ist sich zu öffnen und diese Personengruppen auf besondere Art anzusprechen und das ist gut so.
Im Zusammenhang mit dem Mitgliederschwund aber auch im Zusammenhang mit der immer knapper werdenden Haushaltslage kommt die Feuerwehr aber nicht umhin, sich stärker mit dem Gedanken von Zusammenlegungen zu beschäftigen. Auch wenn dies in vielen Gemeinden derzeit noch völlig unvorstellbar erscheint.

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