Speech · 13.12.2007 Änderung des Sparkassengesetzes


Der SSW steht weiterhin zum jetzigen Sparkassensystem mit seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge auf regionaler Ebene. Denn gerade die Sparkassen haben sich in der Vergangenheit ihrer regionalen Verankerung gestellt und die regionale Wirtschaftsstruktur entschieden unterstützt. – Durch günstige Kredite an den Mittelstand oder an die Bauern vor Ort und auch durch ein großes Filialnetz in der Fläche, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum zugute kommt. Neben den Förderinstituten des Landes – wie der I-Bank, der Bürgschaftsbank oder der Mittelstandsbank - die ja alle auf ihre Weise zur Verbesserung der Kreditsituation des Mittelstandes beitragen, sind es aus Sicht des SSW vor allem die Sparkassen, die in diesem Zusammenhang eine wichtige und positive Rolle spielen.

Allerdings ist das deutsche Sparkassensystem in den letzten Jahren – nicht zuletzt durch Entscheidungen der EU und durch die Entwicklung des globalen Kreditgeschäftes unter Druck geraten. Der Fall der Sparkasse Südholstein und deren Forderungsverkauf an US Investoren ist dafür ein gutes Beispiel. Um ihr Ergebnis betriebswirtschaftlich zu optimieren hat die Sparkasse Südholstein im letzten Jahr notleidende Kreditforderungen in Höhe von 123 Mio. Euro an den US-Beteiligungsfond Lone Star verkauft.

Dies hat nun vor Ort und in der Öffentlichkeit zu heftiger Kritik der Betroffenen geführt. Denn nicht zu unrecht wurde kritisiert, dass die Sparkasse vor dem Hintergrund ihrer gemeinwohlorientierten Aufgabenstellung in diesem Fall genauso gehandelt hat wie die Privatbanken – mit zum Teil gravierenden Folgen für die Betroffenen.

Natürlich befinden wir uns hier in einem Spannungsfeld; denn auch die Sparkassen müssen betriebswirtschaftlich am Markt bestehen. Aber der öffentliche Auftrag der Sparkassen ist klar definiert: Neben der Wahrnehmung des allgemeinen wirtschaftlichen Interesses unterstützen die Sparkassen die Gemeinden und Kreise bei deren Verantwortung für die Daseinsvorsorge. Sicherlich stehen die Sparkassen im Wettbewerb mit den Privatbanken und den genossenschaftlichen Instituten, aber von ihren Konkurrenten unterscheiden sie sich eben dadurch, dass sie in §2 des Sparkassengesetzes eine ausdrücklich formulierte und am öffentlichen Interesse orientierten Aufgabe haben. Das darf kein Sparkassenvorstand aus dem Auge verlieren. Denn durch die öffentliche Trägerschaft ergeben sich für die Sparkassen ja auch große Vorteile, zum Beispiel bei der Bonitätsbewertung.

Obwohl das Innenministerium also festgestellt hat, dass das Verhalten der Sparkasse Südholstein aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, so ist dies aus sparkassenpolitischer Sicht völlig anders zu bewerten. Der SSW vertritt dabei die klare Auffassung, dass solche Forderungsverkäufe, wie sie bei der Sparkasse Südholstein problematisiert worden sind, nichts mit gemeinwohlorientierten Sparkassen zutun haben dürfen. Ansonsten stellt man das ganze System von Innen her in Frage.

Wir meinen deshalb, dass der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein seine Mitglieder dazu auffordern sollte, künftig solche Geschäftsgebaren nicht mehr anzuwenden, ansonsten verlieren die öffentlich-rechtlichen Sparkassen weiter an Legitimität. Soviel aus Sicht des SSW zur aktuellen Sparkassendiskussion.

Die FDP will heute mit der Änderung des Sparkassengesetzes klarstellen, dass die Gemeinden, Ämter, Kreise oder Zweckverbände als Träger einer Sparkasse auch deren Eigentümer sind. In der Vergangenheit hat es in dieser Frage zum Teil Auseinandersetzungen und verschiedene rechtliche Bewertungen gegeben. Von daher kann der SSW auf den ersten Blick dieser Ergänzung des Sparkassengesetzes zustimmen. Mich macht allerdings skeptisch, dass dieser Vorschlag von den Privatisierungsbefürwortern der FDP kommt und mir ist nicht klar, was Sie liebe Kollegen von der FDP, genau damit bezwecken wollen.

Denn mir ist ja noch sehr genau in Erinnerung, dass die FDP sich in der vergangenen Legislaturperiode vehement für eine Privatisierung der Sparkassen eingesetzt hat. Und jetzt wollen Sie auf einmal sozusagen die „Kommunalisierung“ der Sparkassen im Gesetz verstärkt festschreiben. Die Dienstleistungsgewerkschaft VER.DI hat ja bereits in einer Stellungnahme auf mögliche Gefahren einer Eigentümerregelung im Sparkassengesetz hingewiesen. Vor diesem Hintergrund behalten wir uns vor, dass wir uns diese Änderung des Sparkassengesetzes im Ausschuss noch mal genau ansehen, bevor wir unsere Entscheidung zum FDP-Vorschlag fällen.

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