Speech · 10.09.2010 Bundesweit einheitlicher Nichtraucherschutz

Die derzeit geltenden Regelungen des Nichtraucherschutzes gehen auch dem SSW nicht weit genug. Auch wir sind der Meinung, dass für den Nichtraucherschutz bundesweit einheitliche Standards und Rahmenbedingungen gelten sollten. Der völlig unübersichtliche Flickenteppich aus unterschiedlichen Regeln und Ausnahmen ist ganz sicher nicht im Sinne eines konsequenten Gesundheitsschutzes. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn sich die Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister der Länder dieser Sache ernsthaft annehmen und sich auf einheitliche Regelungen und Standards verständigen könnten. So wäre für Nichtraucher und Raucher endlich eindeutig klar, woran sie wirklich sind und wie sie sich zu verhalten haben.

Doch wie wir alle wissen tragen auch die bundesweiten Nichtraucherschutzregeln - soweit vorhanden - bisher nicht zur Klarheit bei. Zwar enthält § 5 der Arbeitsstättenverordnung bereits eine unmittelbare Verpflichtung des Arbeitgebers zum Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten, doch dieses wird nicht detailliert genug beschrieben. Die weitgehenden Freiheiten der Betriebe bei der Ausgestaltung haben zu einem System geführt, das dem hoch anzusiedelnden Ziel des Gesundheitsschutzes nicht ausreichend Rechnung trägt. Wie wir alle wissen, ist dies besonders für die Beschäftigten im Gaststättengewerbe ein großes Problem. Bis auf Bayern gibt es heute kein einziges Bundesland, in dem keine Ausnahmeklauseln für generelle Rauchverbote in Gaststätten gelten. Nichtraucher können deshalb an ihrem Arbeitsplatz der Gefahr des Passivrauchens ausgesetzt sein.

Die notwendigen Kontrollen sind auch aufgrund dieser vielen Ausnahmeregelungen aufwändig und häufig ineffizient, und insbesondere der Schutz von Unter-18-jährigen kann dadurch nicht immer konsequent umgesetzt werden.

Anders als die Gesundheitsminister sehen wir die Möglichkeit, zu einer bundesweit einheitlichen und transparenten Regelung zu kommen, wenn man es denn will. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.7.2008 ist deutlich geworden, dass Ausnahmeregelungen tendenziell problematisch und absolute Rauchverbote in Gaststätten durch Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes verfassungsgemäß sind. Demnach halten auch wir den Weg, eine umfassende Regelung im Arbeitsrecht zu erwirken, für sinnvoll und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Forderung an die Landesregierung, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten, können wir uns anschließen. So wäre in jedem Fall sichergestellt, dass wirklich alle Arbeitsstätten umfasst sind. Dies sollte unserer Meinung nach durch die Streichung des Paragraphen 5 der Arbeitsstättenverordnung geschehen. Denn gerade die Ausnahme für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr kann in der Praxis dazu führen, dass kein ausreichender Schutz besteht. Der Zustand, dass Menschen die in einem solchen Umfeld arbeiten erhebliche gesundheitliche Risiken in Kauf nehmen, um ihr Geld zu verdienen, ist unerträglich.

Die Gesundheit der Bevölkerungsmehrheit ist höher anzusiedeln als die wirtschaftlichen Interessen Einzelner. Es ist deshalb kaum überraschend, dass Umfragen zufolge weite Teile der Bevölkerung ein generelles Rauchverbot im öffentlichen Raum begrüßen würden. Wenn wir uns für einen wirklich konsequenten und damit bundesweit einheitlichen Schutz von Nichtrauchern und Nichtraucherinnen einsetzen muss dabei aber eines klar sein: Ein so umfassender Schritt kann nicht von heute auf morgen durchgesetzt werden. Er muss sorgfältig erarbeitet werden und hierbei sollten zum Beispiel entsprechende Übergangsfristen gelten. Wir müssen den Betreibern von Gaststätten schon auch die Möglichkeiten geben, sich auf neue Regeln einzustellen, insbesondere denjenigen, die bereits umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen haben.

Auch wir sind also der Meinung, dass eine bundesweit einheitliche Lösung zu begrüßen ist. Dem hohen Gut des Gesundheitsschutzes würde damit Rechnung getragen werden. Ob dies nun im Rahmen einer Änderung des Arbeitsrechts durch die Bundesregierung oder eine gemeinsame Linie der Länder erfolgt, ist hier die weniger zentrale Frage. In jedem Fall sehen wir die Landesregierung und hier insbesondere den Ministerpräsidenten und den Gesundheitsminister in der Pflicht, sich im Sinne der Gesundheit der Menschen in Schleswig-Holstein für diese wichtige Sache einzusetzen.

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