Pressemitteilung · 29.01.2019 Das Stigma bleibt 

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum § 219a StGB, dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, äußern sich die frauenpolitische Sprecherin des SSW im Landtag, Jette Waldinger-Thiering, und die Vorsitzende der Frauendelegiertenkonferenz der Nordkirche, Hilde Credo.

Pressemitteilung

(Nr. 031/2019) „Was die große Koalition versucht als Glanzstück zu verkaufen, ist in Wirklichkeit nur ein matter Schimmer“, sagt Jette Waldinger-Thiering. 
Begrüßenswert sei, dass Frauen sich künftig zuverlässig darüber informieren könnten, welche Arztpraxen und Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durchführen und welche Methoden es gibt.
Auch, dass Arztpraxen und Kliniken künftig öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen, und auf neutrale Beratungsangebote hinweisen dürfen, sei für sich genommen ein Schritt in die richtige Richtung. 
„Gleichwohl: Mit dem Erhalt des Informationsverbots nach §219a bleibt auch das Stigma bestehen: Dass die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches derart verwerflich sei, dass sie einen eigenen Maulkorbparagraphen im Strafgesetzbuch braucht“, kritisiert die SSW-Abgeordnete. 
„Das Misstrauen gegenüber Frauen und Ärzt*innen bei uns in Deutschland muss aufhören,“ betont Hilde Credo für die evangelischen Frauen der Frauendelegiertenkonferenz und das Frauenwerk der Nordkirche. Gemeinsam mit ihnen gilt für den SSW auch weiterhin: Der §219a hat im Strafgesetzbuch nichts verloren.

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