Speech · 22.03.2023 Haushalt: Der SSW steht für soziale und nachhaltige Haushaltspolitik

„Nachhaltigkeit ist auch finanzielle Nachhaltigkeit – und daran werden wir festhalten!“

Lars Harms zu TOP 2+4+7+28+58 - Haushaltsberatungen 2023 - Einzelplan 11: Reden der finanzpolitischen Sprecher (Drs. 20/530; 20/531; 20/569; 20/734; 20/764; 20/786; 20/789; 20/801)

Anknüpfend an meine Generaldebatten-Rede von heute Vormittag darf ich nun noch einmal auf den Haushaltsentwurf sowie die vorliegenden Änderungsanträge aller Fraktionen zurückkommen. Die Änderungstabelle der regierungstragenden Fraktionen beinhaltet sowohl Anträge, die wir begrüßen, als auch Anträge, die wir in der Form eher nicht unterstützen. Insgesamt können wir die Tabelle jedoch mittragen. Zu unserer eigenen Änderungstabelle hatte ich bereits erwähnt, dass das Land durch Zustimmung zu unserer gesamten Tabelle rund 55 Mio. Euro einsparen bzw. die Nettokreditaufnahme um eben diese Summe reduzieren könnte. Dabei war und ist es uns stets wichtig gewesen, eine Änderungstabelle vorzulegen, die der Haushaltswahrheit und der Generationengerechtigkeit entspricht. 
Und hier liegt für uns auch der Unterschied hinsichtlich der anderen beiden Änderungstabellen von SPD und FDP. Das Hauptstichwort: Der Ukraine-Notkredit. SPD und FDP gehen diesbezüglich ja extrem unterschiedliche Wege. Die FDP möchte den Ukraine-Notkredit in Höhe von 1 Mrd. Euro zurückführen. Bei diesem Antrag sowie der Argumentation gehen wir nicht ganz mit; wir hatten in diesem Hause sowohl den Corona- als auch den Ukraine-Notkredit alle gemeinsam beschlossen, um auf die extremen Folgewirkungen, die durch diese beiden extremen Ereignisse auf uns zukamen, rechtzeitig und umfassend reagieren zu können. Die FDP war bei der Erhöhung des Notkreditrahmens ja nicht mitgegangen, aber wir sehen ja, dass die Kriegszustände in der Ukraine leider unverändert anhalten; entsprechend bleiben die Belastungen auch für uns, auch in finanzieller Hinsicht, mittelfristig hoch. Wichtig bleibt nach wie vor, dass die Notkredit-Gelder ja graduell, nach konkretem Bedarf und stets nur durch gemeinsamen Beschluss aller beteiligten Fraktionen verausgabt werden.
Die SPD möchte hingegen satte 100 Mio. Euro aus dem Ukraine-Notkredit verwenden, um damit – wohlgemerkt als einmalige Maßnahme – in diesem Jahr ein kostenloses Mittagessen in KiTas finanzieren zu können. Während wir die Maßnahme an sich unterstützen, so stören wir uns doch an diesem Finanzierungsvorschlag. Wir stellen selbst in unserer Haushaltstabelle für eben diese kostenlosen Mittagessen 75 Mio. Euro ein; allerdings gelingt es uns, diese riesige Summe durch Umschichtungen im regulären Haushaltsentwurf gegenzufinanzieren. Wir benötigen keinen Cent aus dem Notkredit und bei Bedarf könnten wir diese Summe sogar noch aufstocken. Daher ist uns der Gegenfinanzierungsvorschlag der SPD hier ein bisschen zu einfach gestrickt; zumal dieser ja nur einmalig gelten soll. 

Ein weiteres, stets hitzig diskutiertes Thema ist ja die Krankenhausfinanzierung. Vollkommen zurecht! Das IMPULS-Programm plant bis 2030. Wir stehen vor einem über Jahrzehnte angewachsenen Sanierungsstau in sämtlichen zentralen Bereichen der Infrastruktur; viele Projekte und somit auch Gelder sind daher bereits fest verplant. Sowohl bei IMPULS als auch in besonderem Ausmaß bei unseren Krankenhäusern wird auf Sicht gefahren. Allerdings wissen wir ja nicht erst seit der Diskussion rund um den letzten vorläufigen Haushaltsabschluss, dass doch auch immer wieder plötzlich Gelder auftauchen können – und solche Überschüsse sollten dann auch genutzt werden, wo sie wirklich viel bewirken können und unbedingt gebraucht werden, sprich: Spätestens ab dem Herbst sollten wir uns darüber unterhalten, wo und wie wir Gelder für unsere Krankenhäuser einplanen und finanzieren können.

Grundsätzlich braucht es nicht nur in diesen sogenannten „Zeiten multipler Krisen“ eine vorausschauende finanzielle Planung. Es versteht sich von selbst, dass dabei maßvoll mit Krediten, Kreditrahmen und den Landesschulden umgegangen werden muss. Als SSW stehen wir nach wie vor hinter der Schuldenbremse. Aber auch in deren Rahmen sind Kreditaufnahmen und die Bildung von Sondervermögen erlaubt – allerdings nur mit einer entsprechend guten Begründung, die der Verfassung standhält. Dadurch sind wir in der Lage, in Notsituationen flexibel zu agieren und dennoch gleichzeitig stets die Verfassungsmäßigkeit und den finanzpolitischen Gesamtzusammenhang im Auge zu behalten. Nachhaltigkeit ist auch finanzielle Nachhaltigkeit – und daran werden wir festhalten!

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