Speech · 23.01.2015 Flemming Meyer zur Situation der Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel

Das Projekt atomares Endlager ist eine nationale Aufgabe, der sich keiner entziehen kann. Darum müssen alle, ihren Beitrag leisten, damit in Deutschland ergebnisoffen nach einem Endlager gesucht werden kann

Die Ablehnung des Bundesverwaltungsgerichtes auf Revision im Verfahren um das Standortzwischenlager Brunsbüttel hat zur Konsequenz, dass das Urteil des OVG Schleswig in der Angelegenheit rechtskräftig ist. Es wurde nicht festgestellt, dass das Zwischenlager unzureichend gesichert ist gegen Terrorangriffe. Bemängelt wurde der Umfang der Ermittlungen im Genehmigungsverfahren, welche seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführt wurden. Dem OVG Schleswig wurde seinerzeit der Einblick in die durchgeführten Sicherheitsprüfungen verwehrt. Das Strahlenschutzamt durfte aufgrund von Geheimhaltungsverpflichtungen nicht in Detailtiefe gehen.

Unterm Strich bedeutet das, dass der aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigungsbescheid, Brunsbüttel als Kernbrennstoff-Zwischenlager zuzulassen, rechtswidrig ist. 

Dieser, in der Geschichte der deutschen Atompolitik, einmalige Vorgang, stellt uns – aber insbesondere die Kraftwerksbetreiber – vor neue Herausforderungen. Auf die Ablehnung des BVG hat Minister Habeck unmittelbar reagiert und als Konsequenz eine atomrechtliche Anordnung getroffen: Die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel wird bis Anfang 2018 geduldet. Damit wurde die notwendige Rechtssicherheit wieder hergestellt. 

Wo sonst hätte der Müll auch hinsollen? Aber zufriedenstellend ist die Situation nicht.

Wir stehen vor dem Problem, dass es in Deutschland kein Endlager für Atommüll gibt. Aus diesem Grund wurden die Zwischenlager im Atomgesetz festgelegt und danach eingerichtet. Neben den drei zentralen Einrichtungen Ahaus, Lubmin und Gorleben, gibt es zwölf Zwischenlager an Kernkraftstandorten. Genau wie in Brunsbüttel hat es dort umfangreiche Genehmigungsverfahren gegeben, zur Errichtung eines Zwischenlagers. Ab dem Zeitpunkt der ersten Einlagerung, beginnt die Laufzeit von 40 Jahren des jeweiligen Zwischenlagers. Für das Zwischenlager Brunsbüttel wäre das Ende im Jahr 2047. So wie es derzeit aussieht gilt das nicht mehr. 

Das könnte bedeuten, dass die Behälter woanders zwischen gelagert werden müssen. Dabei stellt sich die Frage, wer soll den Müll nehmen? Außerdem widerspricht es dem Gedanken, wer Atommüll produziert muss ihn auch zwischenlagern. 

Die politische Bewertung kann daher nur sein, der Betreiber ist in der Verantwortung, eine neue Lagerung für die Castorbehälter in Brunsbüttel als Zwischenlager zu beantragen. Dabei muss gewährleistet sein, dass den Anforderungen des OVG Schleswig Rechnung getragen wird. Betreiber, Strahlenschutzamt und Bundesumweltministerium sind in der Pflicht hierfür eine haltbare Lösung zu finden.

Es lässt tief blicken, wenn sogar einem deutschen Gericht aus Geheimhaltungsgründen der Einblick in Genehmigungsprüfungen verwehrt wird. Wo sind wir eigentlich, dass die Geheimhaltung von behördlicher Seite höher bewertet wird, als das Vertrauen in das Gericht. Das ganze macht aber wieder einmal deutlich, wie gefährlich diese Form der Energiegewinnung und die dazugehörige Lagerung ist.

Daher können wir nur an dem Atomausstieg weiter festhalten. Diese Form der Energiegewinnung ist unbeherrschbar und risikobehaftet. 

Als es seinerzeit darum ging den Atommüll aus Sellafield und La Hague zu übernehmen, um ihn zwischen zu lagern, war es aus einer politischen Verantwortung heraus, zu sagen, wir tragen zu einer Lösung bei, um in der Endlagerfrage einen Schritt weiter zu kommen. Schleswig-Holstein hat sich dieser Verantwortung gestellt. 

Das Projekt atomares Endlager ist eine nationale Aufgabe, der sich keiner entziehen kann. Darum müssen alle, ihren Beitrag leisten, damit in Deutschland ergebnisoffen nach einem Endlager gesucht werden kann. Es darf bei der Suche keine Freifahrtscheine für bestimmte Bundesländer geben. Mit der Vogel-Strauß-Politik kommen wir nicht weiter.

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