Pressemitteilung · 17.10.2002 Führerscheinvorschriften zugunsten Asylbewerber anwenden

In einem Schreiben an den Wirtschaftsminister hatte sich der nordfriesische Landtagsabgeordnete Lars Harms dafür eingesetzt, dass die Bedingungen für Asylbewerber zur Erlangung eines Führerscheines gelockert werden sollten. In der Vergangenheit kam es immer wieder zur Problemen, da die Behörden die Identität von Asylbewerbern anzweifelten und sie deshalb nicht zur Prüfung zuließen.

Im September wurde nun die entsprechende Vorschrift modifiziert, so dass nun laut Wirtschaftsministerium jeder, der die rechtlichen Vorsaussetzungen erfüllt, eine Fahrerlaubnis erhalten kann. In dem neu gefassten Erlass wird darauf verwiesen, dass die Identität entweder durch Ausweispapiere oder auch auf andere Art und Weise zweifelfrei geklärt sein müsse, damit eine Fahrerlaubnis erteilt werden könne. Somit kann jeder Asylbewerber, egal welchen rechtlichen Status er hat, grundsätzlich den Führerschein erhalten.

„Es freut mich, dass das Wirtschaftsministerium so schnell reagiert hat und die Rechtslage klargestellt hat. Es kommt jetzt auf das Zusammenspiel von Ausländerbehörden und den für die Fahrerlaubnis zuständigen Stellen an. Der jetzt modifizierte Erlass muss jetzt auch im Sinne der betroffenen Asylbewerber genutzt werden, denn auch die simple Erlangung einer Fahrerlaubnis kann dazu beitragen, dass Asylbewerber überhaupt die Chance auf Integration und eine Zukunft in unserem Land bekommen,“ so Lars Harms

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