Speech · 19.03.2010 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Als der Schleswig-Holsteinische Landtag im März 2006 in erster Lesung eine Änderung der Landesverfassung debattierte, trat die damalige Opposition bestehend aus FDP, Grünen und SSW dafür ein, dass auch die Minderheit der Sinti und Roma in unsere Landesverfassung aufgenommen wird.

Bei der Gelegenheit hob der Kollege Kubicki in seinem Redebeitrag hervor - bezogen auf den Änderungsvorschlag der Großen Koalition - dass im Ausschuss intensiv zu diskutieren sei „warum bei den nationalen und autochtonen Minderheiten ausgerechnet gegenüber unserem Vorschlag Sinti und Roma wieder herausfallen, warum wir nach wie vor die Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe in die Verfassung aufnehmen“. Und weiter in Richtung SPD: „Mich interessiert insbesondere die Veränderung der Haltung der Sozialdemokraten in dieser Frage. Man kann ja nicht einfach die Begründung vortragen, man sei nun in einer großen Koalition und habe deshalb einen Teil seiner Überzeugung, seines Verstandes oder seines Herzens an der Garderobe abgegeben.“ Für die SPD antwortete der damalige Kollege Klaus-Peter Puls, indem er hervorhob, dass die SPD weiterhin für die systematische Einbeziehung der Sinti und Roma in den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen sei und er fügte hinzu, dass sei in dieser Legislaturperiode aber leider nicht durchsetzbar, „weil dies im Koalitionsvertrag von der CDU ausgeschlossen ist.“

Nun kann man sagen, dass diese Auseinandersetzung einfach auf den Punkt bringt, wie Koalitionen funktionieren und das politische Spiel zwischen regierungstragenden Fraktionen und Oppositionsparteien so läuft.

Gleichwohl erwarte ich von der FDP, dass sie auf ihren Koalitionspartner Druck ausübt, mit ihm diskutiert und im Sinne dessen, wofür die FDP 2006 eintrat, die CDU davon überzeugt, dass die Zeit reif dafür ist, dass die in Schleswig-Holstein heimische nationale Minderheit der deutschen Sinti und Roma wie die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe Anspruch auf Schutz und Förderung nach Artikel 5 unserer Landesverfassung haben. Geben Sie sich einen Ruck, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, und denken Sie daran, dass es bei dieser Sache nicht um Gesichtswahrung oder um Gesichtsverlust geht, sondern um Menschen, die sich zu recht einer politischen Prinzipienreiterei ausgesetzt fühlen, die mit der Sache nur am Rande etwas zu tun hat. Weder für die dänische Minderheit noch für die friesische Volksgruppe ist zumindest nachvollziehbar, warum in Schleswig-Holstein immer noch zwischen unseren Belangen und den Belangen der Sinti und Roma unterschieden wird. Wir arbeiten in allen möglichen Gremien eng und freundschaftlich zusammen, weil die Minderheit der Sinti und Roma einfach dazu gehört. Das ist auch auf Bundesebene der Fall, mit dem Minderheitenrat der vier autochtonen Minderheiten in der Bundesrepublik als institutionellem Rahmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verzichte bewusst darauf, auf weitere übergeordnete Zusammenhänge einzugehen. Wer sich nicht auskennt, kann sich die früheren Debatten zu diesem Thema durchlesen - meine Reden stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Nur auf einen Aspekt möchte ich abschließend etwas näher eingehen. Sinti und Roma stellen auf europäischer Ebene die größte nationale Minderheit dar, aber fast so groß ist zusammengelegt die Anzahl der deutschen, die sich als nationale Minderheiten verstehen. Oder anders formuliert: Deutschland hat die größte Anzahl nationaler Minderheiten in Europa. Daraus ergibt sich meines Erachtens eine besonders Verantwortung in der Minderheitenpolitik. Es gehört zumindest zu den Merkmalen unserer Minderheitenregelung, dass Minderheitenpolitik immer auch Ausdruck für Beteiligungsrechte auf Augenhöhe sein muss.

Und genau daran hapert es, bei dem Umgang mit der Minderheit der Sinti und Roma. In allen europäischen Ländern gibt es immer noch Vorurteile gegen die Roma. Häufig werden sie diskriminiert und direkt verfolgt, und sie geraten immer wieder in die Mangel der europäischen Politik - zum Beispiel jetzt, wo das Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo abgeschlossen werden soll. Denn der Abschiebestopp schützte in erster Linie die aus dem ehemaligen Jugoslawien hierher geflohenen Roma. Der Vorsitzende des Zentralrates der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein, Matthäus Weiss, kann darüber ein Lied singen, da er sich wie wenige in dieser Frage engagiert. Und daher sage ich noch einmal klar und deutlich: Die Aufnahme der Sinti und Roma in die Landesverfassung ist viel mehr als Symbolpolitik. Sie ist Ausdruck dafür, dass Sinti und Roma sich auf gleicher Augenhöhe in die politischen Prozesse unseres Landes einbringen können. Und das stärkt die Position insgesamt - auch auf europäischer Ebene.

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