Speech · 24.01.2007 Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulgesetzes

Aus Erfahrung wissen wir: Vor der Schuldebatte ist nach der Schuldebatte. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, zumal die Bildungspolitik zu den Kernaufgaben des Schleswig-Holsteinischen Landtages gehört. Doch mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes geben wir als Parlament erst einmal das Heft der Entscheidung wieder aus der Hand. Dabei gibt es aus Sicht des SSW genug, was noch geklärt werden müsste. Aber die Koalitionspartner haben genau wie beim Hochschulgesetz aufs Tempo gedrückt, um endlich diese kontroversen Gesetze unter Dach und Fach zu bringen. Politisch ist dies sicherlich ein kluger Schachzug, ob es aber auch handwerklich richtig war, lasse ich mal dahin gestellt sein.

Mit der heutigen 2. Lesung des neuen Schulgesetzes geht ein langer politischer Prozess zu Ende, der schon fast ein Jahr vor der Landtagswahl 2005 begann. Die harten politischen Auseinandersetzungen um zukunftsweisende Schulreformen haben Politik, Eltern, Lehrer und nicht zuletzt Schülerinnen und Schüler jahrelang in Atem gehalten. Das vorliegende Ergebnis ist allerdings zweischneidig und lässt aus Sicht des SSW am Ende immer noch offen, wohin denn die Reise der zukünftigen Schulpolitik in Schleswig-Holstein ganz genau gehen soll.

Ohne Zweifel wird das neue Gesetz die Schullandschaft in Schleswig-Holstein nachhaltig verändern. Und mit der Einführung der Gemeinschaftsschule kommen wir endlich einen Schritt voran – hin zur ungeteilten Schule, was der SSW bekanntlich schon seit Jahrzehnten fordert. Dies alles will ich also auch gar nicht klein reden. Wenn man bedenkt, wie die ungeteilte Schule noch im Landtagswahlkampf gerade zu verteufelt und der Untergang des bildungspolitischen Abendlandes heraufbeschworen wurde, dann hat sich insbesondere die CDU in dieser Frage stark bewegt.

Dennoch trägt das Schulgesetz die Handschrift zweier Koalitionspartner, die sich auf der Basis  grundverschiedener Positionen auf einen gemeinsamen Nenner einigen mussten, und das ist ihnen beileibe nicht immer gut gelungen. Die Einführung der Regionalschule ist das beste Beispiel dafür, dass ein politischer Kompromiss nicht immer zum Wohle der Betroffenen ist. Aber dazu später mehr. 

Bei der Novellierung des Schulgesetzes ging es bekanntlich um vier zentrale Bereiche:
1.    um Schulentwicklungsplanung, Schulträgerschaft und Schullastenausgleich
2.    um die berufliche Bildung und die Regionalen Berufsbildungszentren
3.    um die gymnasialen Oberstufe und das neue „G8“ 
4.    um Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen

Wie steht es nun also mit diesen vier Bereichen nach der parlamentarischen Beratung und den Anhörungen im Bildungsausschuss? -  Die Gemeinden werden auch in Zukunft die Schulträger sein – nicht die Ämter, wie es mal angedacht war. Hier bleibt das Problem, dass die Schulentwicklung nicht los gelöst von anderen Verwaltungsstrukturen gesehen werden kann. – Soll heißen: Die zukünftige Schulentwicklungsplanung wird regional betrachtet sehr schwierig werden, je nachdem ob sich die Gemeinden und Städte für Regional-  oder Gemeinschaftsschulen entscheiden. Hier ist unser Kritikpunkt, dass es seitens der Landesregierung keinerlei Vorgaben gibt, wie denn diese verschiedenen Schularten vor Ort miteinander verzahnt werden können.

Ein weiteres Problem ist – wie immer – die Frage der Finanzen. Der zukunftsfähige Ansatz eines Schullasten-Ausgleichsfonds wurde leider wieder eingesammelt, und die kommunalen Spitzenverbände haben zu recht auf die ungeklärten Folgekosten für die Gemeinden hingewiesen - zum Beispiel, wenn sie bei der Einführung von Regionalschulen neu bauen müssen. In diesem Zusammenhang begrüßt der SSW, dass künftig bei der Berechnung des Gastschulbeitrages auch die Schulinvestitionen mit einbezogen werden. Angesichts des großen Investitionsstaus bei den Schulen im Lande erscheint uns dies nur gerecht. Die Elternbeteiligung von 30% bei der Schülerbeförderung lehnen wir allerdings ganz klar ab. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Hier ist die Landesregierung den Kommunen auf Kosten der Familien im ländlichen Raum entgegen gekommen.

Die Verankerung der regionalen Bildungsbildungszentren im Schulgesetz und die damit verbundene Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein ist eines der positiven Elemente im neuen Schulgesetz. Nun kommt es aber auf die weitere Umsetzung vor Ort an. Wir hoffen, dass dies mit viel Fingerspitzengefühl geschieht, damit alle beruflichen Schulen letztlich als Gewinner dieses Umstellungsprozesses dastehen können. Die Regionalen Berufsbildungszentren stellen aus Sicht des SSW eine große Chance für die Berufsbildung im Lande dar – eine Chance, die nicht vertan werden darf. Der SSW begrüßt, dass die regierungstragenden Fraktionen in ihren Änderungsanträgen auf den Wunsch des Landeselternbeirats der Beruflichen Schulen eingegangen sind, wonach auch Eltern von volljährigen Schülerinnen und Schülern – mit Genehmigung des Jugendlichen - über Probleme in der Schule zu informieren sind.

Unsere Kritik an der Oberstufenreform halten wir aufrecht – auch, wenn eingewendet werden könnte, dass Schleswig-Holstein in dieser Frage wenig Spielraum hat, denn mit der neuen Oberstufe ist Schleswig-Holstein nun auch im Mainstream der bundesdeutschen Schulpolitik angekommen. Leider sind unsere bisherigen Bedenken gegen die angestrebte Profilbildung nicht ausgeräumt worden. Die Rückkehr zu „Profilen“ im Sinne von Schulzweigen reduziert das Bildungsangebot. Ohne grundlegende Reformen  – wie z.B. die Bildung von Oberstufzentren – bleibt die Profilbildung ein Schritt zurück in die bildungspolitische Vergangenheit der 60´er Jahre. Aus Sicht des SSW ist die Oberstufenreform nur ein Sparmodell. Wir sagen, es gibt weiterhin  viele gute Gründe für die Beibehaltung der reformierten Oberstufe und die Arbeit an ihrer qualitativen Ausgestaltung.

Die Einführung der neuen Schularten - der Gemeinschaftsschule und der Regionalschule - ist die wirkliche Erneuerung in diesem Schulgesetz. Dass dieser Punkt von Verbänden, Elternbeiräten, Schulen und Kommunen besonders intensiv diskutiert wurde, ist daher mehr als verständlich. Wobei man bei den Aktionen des Philologen-  und des Realschulschullehrerverbandes - bei soviel Verharren an den überalterten Strukturen - leider nur noch den Kopf schütteln kann  

Der SSW hofft daher, dass die neue Gemeinschaftsschule vor Ort wirklich als ein Signal des Aufbruchs verstanden wird, denn gerade im ländlichen Raum könnte sie dazu betragen, kleine Schulstandorte weiter zu entwickeln – und damit vor der Schließung zu retten. Es wird jetzt darauf ankommen deutlich zu machen, dass die Gemeinschaftsschule mehr ist als nur ein neues Türschild für vorhandene Gesamtschulen und dass es bei der Ausgestaltung dieser neuen Schulform auch um inhaltliche Fragen des Unterrichts und der Schulgestaltung gehen muss.

Der SSW befürchtet allerdings, dass die Einführung der Regionalschulen in eine Sackgasse führt und diese sich zu Restschulen entwickeln könnten. Durch ihren Änderungsantrag haben CDU und SPD zum Beispiel die geplante gemeinsame Orientierungsstufe von organisatorisch verbundenen Schularten wieder zurück genommen. Im Klartext bedeutet dies, dass solche Regionalschulen und Gymnasien getrennte Orientierungsstufen haben werden. Die Begründung ist, dass im Gymnasium künftig schon in der 6.Klasse mit der zweiten Fremdsprache begonnen werden soll  Im Umkehrschluss bedeutet es aber, dass sich die Schullaufbahnen von Schülerinnen und Schülern von Regionalschulen und Gymnasien schon nach der 4. Klasse trennen werden. Leider bleibt so im Kern das dreigliedrige Schulwesen mit seinen vielfältigen Sortiermechanismen erhalten. Dabei lehnt der SSW die jetzt im neuen Schulgesetzt festgeschriebene Sonderstellung des Gymnasiums grundsätzlich ab. Für uns bleibt die Regionalschule daher allenfalls ein Zwischenschritt hin zur flächendeckenden Einführung von Gemeinschaftsschulen.

Dabei enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung unserer Meinung nach auch gute Ansätze für die individuelle Förderung der Kinder. So kann der SSW der Landesregierung folgen, wenn sie zukünftig das „Sitzenbleiben“ von Schülerinnen und Schülern nicht mehr zulassen will. Allerdings muss ich der FDP recht geben, wenn sie fordert, dass Rückstellungen für Kinder, die bei Beginn ihrer Schulpflicht körperlich, geistig, seelisch oder sozial noch nicht genügend Reife zeigen, um mit Erfolg am Unterricht in der Grundschule teilzunehmen, weiterhin möglich sein sollten.

Die von der Landesregierung vorgeschlagene Vorgehensweise  überzeugt uns nicht. Da wäre es schon logischer, wenn man – wie in den skandinavischen Ländern – das letzte Kindergartenjahr als Vorschule oder 0.Klasse  betrachten würde, in der schwächere Kinder bei Bedarf zwei Jahre verbleiben können. Dies wäre im Sinne der Kinder die bessere Lösung.

Für die Schulen der dänischen Minderheit ergibt das neue Schulgesetz auf der einen Seite eine handfeste Verbesserung. Ab 2008 erhält Dansk Skoleforening für seine Schülerinnen und Schüler erstmals seit neun Jahren wieder dieselben Zuschüsse pro Schüler wie die öffentlichen Schulen. Dies begrüßt der SSW ausdrücklich. Auf der anderen Seite hatten wir – wie Sie alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen  - zeitgleich zur 1. Lesung des Schulgesetzes unsere eigenen Änderungsvorschläge eingebracht. Dabei ging es dem SSW vor allem darum, dass die Schülerbeforderung zu den dänischen Schulen endlich gesetzlich geregelt wird.

Das Problem sollte allen bekannt sein, zumal sich schon 1997 eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des damaligen Minderheitenbeauftragten Kurt Schultz damit befasste. Während die Kreise für die Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen gesetzlich dazu verpflichtet sind, zwei Drittel der notwendigen Kosten zu bezahlen, beteiligen sie sich an den Kosten der dänischen Schulen bisher nur mit so genannten „freiwilligen Leistungen“ ohne gesetzliche Grundlage.

Das hat zur Folge, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde letztes Jahr die Zuschüsse an Dansk Skoleforening ganz gestrichen hat, während im Kreis Schleswig-Flensburg eine Lösung vereinbart wurde, die Ende 2008 auslaufen soll. Ohne eine vom Land vorgeschriebene gesetzliche Regelung muss Dansk Skoleforening also damit rechnen, dass diese Einnahmen nach 2008 völlig weg brechen könnten. Es ist aus Sicht des SSW weiterhin unhaltbar, dass wir bei der Schülerbeförderung immer noch diese Art von Ungleichbehandlung haben – zumal es eigens für die deutsche Minderheit in Dänemark seit gut einem Jahr eine gesetzliche Regelung gibt.

Auch wollte der SSW mit seinem Änderungsantrag erreichen, dass im Schulgesetz der Friesisch-Unterricht in Nordfriesland und auf Helgoland gestärkt wird. So sollen u.a. zukünftig Eltern oder Schulen entscheiden können, ob vor Ort die friesische Sprache unterrichtet wird.

Leider mussten wir feststellen, dass die Große Koalition es nicht geschafft hat, sich ernsthaft mit unseren Vorschlägen auseinander zu setzen. Unser Änderungsantrag wurde im Ausschuss ohne Begründung abgelehnt. Das ist wirklich sehr bedauerlich und hat natürlich innerhalb der Minderheit für einigen Unmut gesorgt.

Nun haben uns die Fraktionsspitzen von CDU und SPD signalisiert, dass sie bestrebt sind, bis zum 1.1.2009 eine gesetzliche Regelung in Sachen Schülerbeförderung zu den Schulen der dänischen Minderheit herbeizuführen. So schlägt die SPD zum Beispiel eine Lösung über den kommunalen Finanzausgleich vor. Auch die Sicherung des Friesisch-Unterrichts könnte zumindest durch einen Erlass gesichert werden. Der SSW nimmt die Aussagen der Großen Koalition positiv zur Kenntnis.
Vor diesem Hintergrund haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag zu den „minderheitenpolitischen Aspekten des neuen Schulgesetzes“ eingebracht, damit diese neuen Signale der regierungstragenden Fraktionen zeitnah und im Sinne der Minderheiten umgesetzt werden können.

Da mit dem neuen Schulgesetz nur die Hälfte der Reformstrecke zurückgelegt wurde, die wir als notwendig erachten, um eine zukunftsfähige Schule zu schaffen, wird sich der SSW bei der Schlussabstimmung zum Gesetz der Stimme enthalten.


 

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