Speech · 14.12.2016 Interessen lassen sich nicht durch die Errichtung eines Gremiums vernichten

Lars Harms zu TOP 20 - Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen

„Es geht in erster Linie darum, dass ein Bezug zwischen einer Tat und einer Sanktion gegeben sein sollte. Das können die Gerichte am besten selbständig entscheiden.“

Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Auch wenn es hier nicht um ganz freiwillige Spenden geht, so geht es doch um gewisse Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen. Ganz konkret geht es in dem vorliegenden Antrag, wie wir bereits gehört haben, um eine Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren. Die aktuelle Gesetzgebung sei unzureichend und die Praxis würde intransparent vonstattengehen, heißt es im Antrag der Piraten. Fakt ist: Geldauflagen sind althergebrachte gängige Praxis bei Gericht. Auch in Schleswig-Holstein. Die Auflagen sollen eine nachhaltig, positive kriminalpolitische Wirkung erzielen und es werden somit ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen begünstigt. Diese werden in Listen geführt, was die jeweiligen Arbeitsschritte deutlich vereinfacht. Aber es ist natürlich auch möglich, von diesen Listen abzuweichen. Für uns besteht kein Anlass an dem Pflichtbewusstsein oder gar der Rechtsstaatlichkeit der schleswig-holsteinischen Justiz zu zweifeln. Zudem erfolgt eine solche Geldbuße in der Urteilssprechung durch das Gericht und so auch unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten und seiner Verteidigung. Zudem stehen auch Richterinnen und Richter in der Öffentlichkeit und ihr Tun und Wirken steht eben auch unter Beobachtung. Zudem sei gesagt, dass es sich in den meisten Fällen um kleine Beträge handelt. Nichtdestotrotz geht es für uns als SSW in erster Linie darum, den Bezug zwischen einer Tat und einer Sanktion gegeben sein sollte. In der Praxis wird dies auch so gehandhabt. Dies lässt sich auch in der Auflistung der bisherigen Begünstigten eindeutig erkennen. Das zeigt, dass die Gerichte dies wohl doch am besten selbst entscheiden können.

Mit einer Errichtung eines Sammelfonds, wäre eine solche Verbindung zwischen der Tat und den entsprechenden Auflagen nicht mehr so leicht möglich. Die Unmittelbarkeit wäre somit passé. Zudem stellt sich die Frage, wie häufig sich denn ein solches Gremium, wie es im Antrag beschrieben ist, treffen soll? Angepasst an sämtliche Verfahrensprozesse? Vier Mal im Jahr? Oder doch lieber wöchentlich oder täglich?

Darüber hinaus stellt sich die Frage, was ist mit den Organisationen und Vereinen, die nicht Teil des Sammelfonds sind? Könnten Sie nicht vielleicht auch dafür werben, um ein Teil von einem solchen Sammelfonds zu werden? 

Zudem müsste es doch auch für Dr. Breyer aufgegangen sein, dass jede Person über ein eigenständiges Denken verfügt und somit auch über eigene Interessen verfügt. Auch Mitglieder eines Gremiums oder gar ein gesamtes Gremium, verfügen über öffentliche, als auch über private Interessen. Interessen lassen sich nicht durch die Errichtung eines Gremiums vernichten. Ich möchte Sie daher nur nochmal daran erinnern, dass Richter unabhängig handeln und das sollten Sie, Herr Dr. Breyer doch am besten wissen. Die richterliche Unabhängigkeit ist in unserem Grundgesetz verankert und das sollten wir dementsprechend anerkennen. Zudem nehmen wir als SSW davon Abstand, der Justiz und den Gerichten indirekte Ratschläge zu erteilen. Grobe Fahrlässigkeit bei der Zuweisung von Geldauflagen zeichnen sich nirgends ab. Das einzige was sich abzeichnet ist, dass Ihre Fraktion den Anschein erweckt, die Richterinnen und Richter in unserem Land arbeiten fahrlässig und aus Eigennutz und Eigeninteresse. Ein solcher Eindruck schadet nicht nur der Justiz, sondern sie schadet auch unserem Land. 

Anstatt Vertrauen abzubauen, sollten wir Vertrauen festigen. Wir als SSW wollen weiterhin unseren Beitrag dazu leisten, das Vertrauen in unsere Justiz zu stärken.

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