Speech · 25.01.2024 Klimaschutz und Denkmalschutz nicht gegeneinander ausspielen
„Übergeordnet und für die Zukunft müssen wir Lösungen finden, wie wir unsere Baudenkmale in einer Form energetisch sanieren können, bei der Denkmalschutz und Klimafreundlichkeit gut ausbalanciert werden. Nur so sind unsere Landesbaudenkmale zukunftsfähig.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 31 - Denkmalschutz und Photovoltaik besser vereinen (Drs. 20/1799 und 20/1816)
Klimaschutz und Denkmalschutz müssen zusammen gedacht werden und nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Nur drei Prozent aller Gebäude in Schleswig-Holstein stehen unter Denkmalschutz.
Laut Denkmalschutzbehörde sind das ca. 11.000 Gebäude. Hierzu wäre es mir ein wichtiges Anliegen, die angemessene Inventarisierung der Denkmalschutz würdigen Gebäude in Schleswig-Holstein zu verstätigen. Nach wiederholten Meldungen aus der Denkmalschutzbehörde fehlt es aktuell an ausreichend geeignetem Personal, um der Inventarisierung gerecht zu werden. Hier müssen zeitnah Lösungen gefunden werden, damit uns keine schützenswerten Kultur Denkmale verloren gehen.
Bei der Auswertung der kleinen Anfragen der letzten Monate zu diesem Themenbereich ergibt sich folgende Faktenlage: Die Landesregierung hatte keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wie viele Anträge es für Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Flächen gestellt wurden. Und wie viele davon genehmigt oder abgelehnt wurden.
Der Leiter der Landesdenkmalschutzbehörde macht gegenüber der SHZ Angaben über
30 Genehmigungen und nur zwei Ablehnungen von beantragten PV- Anlagen auf Baudenkmalen.
Generell ist es also die zuständige Denkmalschutzbehörde, die in Hinblick auf den herausgegebenen Leitfaden im eigenen Ermessensspielraum eine Entscheidung trifft.
Das mag dazu führen, dass es für einen Altstadt Hausbesitzer unklar erscheint welche Art von energetischer Sanierung für sein Haus realistisch planbar ist. Hier muss Klarheit und Planungssicherheit erkennbar sein.
Wir stimmen der im Antrag gestellten Forderung zu, dass der Leitfaden für die Bürger und Bürgerinnen verständlich und angepasst formuliert wird. Außerdem macht die Forderung Sinn, den Ermessensspielraum so zu definieren, dass wenn eine Photovoltaikanlage auf einem Baudenkmal weder einsehbar ist noch in die Substanz eingreift oder diese gefährdet, eine Genehmigung erfolgen kann.
Die im Alternativantrag genannten Solardachziegel zu fördern ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ratsam. Definitiv reden wir hier von einer spannenden Innovation, die sich weiterentwickelt und optimiert und vielleicht auch irgendwann flächendeckend zu Einsatz kommen kann.
Doch realistisch betrachtet sind sie aktuell lange nicht so ergiebig wie Solarplatten dafür aber umso teurer und im Gegensatz zum Tondachziegel eher kurzlebig und wenig nachhaltig.
Letztendlich muss klar sein, dass wir dieses Thema nicht überpriorisieren - da von den drei Prozent Denkmal geschützten Gebäuden nur ungefähr die Hälfte über Dachflächen verfügen, die für Photovoltaik geeignet sind. Aufgrund von Brandschutzvorgaben gehören zum Beispiel alle Reetgedeckten Dankmalbauten nicht zu den geeigneten Flächen. Es bleiben also ca. 1,5 % aller Gebäude übrig auf die der oben genannte Zielkonflikt zutreffen könnte. Sofern die Installation einer PV- Anlage überhaupt angestrebt wird. Im Einzelfall kann der bestehende Leitfaden eine gute Orientierung bieten.
Übergeordnet und für die Zukunft müssen wir Lösungen finden, wie wir unsere Baudenkmale in einer Form energetisch sanieren können, bei der Denkmalschutz und Klimafreundlichkeit gut ausbalanciert werden.
Nur so sind unsere Landesbaudenkmale zukunftsfähig.