Press release · 17.01.2007 Landesregierung muss sich für deutsch-dänische Schiffsrouten einsetzen
Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich aktiv für den Erhalt der deutsch-dänischen Schifffahrtsrouten auf der Flensburger Förde und zwischen Sylt und Rømø einzusetzen. Angesichts der großen Bedeutung dieser Schiffsrouten für den Tourismus im Grenzland muss die Landesregierung sich in die verhedderten Gespräche der nationalen Seefahrtsbehörden einschalten, fordert die Vorsitzende des SSW im Landtag. Über einen entsprechenden Antrag der Abgeordneten Anke Spoorendonk soll das Landesparlament in der kommenden Woche entscheiden.
Die Linien Flensburg-Kollund und List-Rømø können nur weiterfahren, wenn die deutschen und dänischen Behörden ihre Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Einbau einer Sprinkleranlage befristet verlängern. Die EU-Bestimmungen legen an einen Butterdampfer auf die Flensburger Förde die gleichen Maßstäbe an, wie an einen Kreuzfahrtschiff bei der Atlantiküberquerung. Deshalb ist es durchaus vertretbar, die Ausnahmegenehmigung zu verlängern. Auf deutschen Binnengewässern gibt es schon Ausnahmen für solche Fahrgastschiffe, dies muss auch für die Flensburger Förde möglich sein, die ja nun wahrlich keine Hochsee ist.
Längerfristig bestehen die dänischen Behörden zwar darauf, dass diese Schiffe auch die EU-Sicherheitsbestimmungen für internationalen Seeverkehr erfüllen und Sprinkleranlagen einbauen. Ein Aufschub bis 2009 würde dem betroffenen Reeder aber eine realistische Chance geben, die Nachrüstung der Schiffe mit Sprinkleranlagen zu finanzieren und so die Routen zu erhalten.
Mir gegenüber hat die dänische Seite schriftlich versichert, dass sie durchaus gewillt ist, eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung durch die deutschen Behörden zu akzeptieren. Anderseits sagt das Bundesverkehrsministerium, dass ihre Entscheidung vom Votum der Dänen abhängt. Der gute Wille ist also auf beiden Seiten vorhanden. Das Problem scheint vorwiegend ein Kommunikationsproblem zu sein und da alle anderen Bemühungen nicht gefruchtet haben, muss die Landesregierung jetzt vermittelnd eingreifen.
Den Antrag des SSW finden sie in unserem Presseservice auf der Homepage www.ssw.de unter Download/Textservice