Speech · 01.06.2001 Reform des Gemeinde- und Kreiswahlrechts
Wenn es um das Wahlrecht geht, dann vermuten viele Bürgerinnen und Bürger, dass es den Fraktionen in erster Linie darum geht, die Interessen der Parteien zu vertreten. Und damit haben sie wohl Recht. Auch wenn man den vorliegenden Antrag sieht, stellt man fest, dass der Antragsteller also die FDP wohl auch von dieser Rechtsänderung profitieren wird. Der Antrag beinhaltet aber mehr. Er bietet die Möglichkeit, über eine Reform des Wahlrechts nachzudenken, die mehr Demokratie bedeutet, und das ist angesichts der Legitimationsprobleme der Politik ja bestimmt ein hohes Gut.
Bisher haben die Bürgerinnen und Bürger zu den Kommunalwahlen eine Stimme, die sie auf die Kandidatin oder den Kandidaten einer Partei vergeben können. Gewählt wird wer in einem Wahlbezirk die Mehrheit der Stimmen bekommt. Im übrigen kommen die Listenmitglieder einer Partei entsprechend ihrem Listenplatz in die Gemeindevertretungen. Die Wahlberechtigten wählen also vorwiegend eine Partei. Die Parteien bestimmen, wer in der Vertretung persönlich sitzt. Das ärgert so manche Bürgerin und so manchen Bürger, denn wollen sie eine bestimmte Partei stützen, dann müssen sie auch möglicherweise ihnen unsympathische Personen in Kauf nehmen.
Dieses Problem ließe sich durch ein neues Wahlrecht beheben, bei dem die Wählerinnen und Wähler die Wahl zwischen mehreren Kandidaten einer Partei hätten. Diesen Ansatz begrüßen wir. Die FDP schlägt vor, deshalb das Kumulieren und Panaschieren einzuführen. Das halten wir für eine nicht so gute Idee. Zum einen kann diese Form für die Wähler so anstrengend werden, dass sie sich lieber dafür entscheiden, einer Partei alle Stimmen zu geben. Dann wären wir gleich weit. Zum anderen hält der SSW am Prinzip ein Mensch eine Stimme fest. Deshalb möchten wir erneut anregen, dass man sich das dänische Wahlrecht etwas näher ansieht, das diese Qualitäten in sich vereint. Dort haben die Wählerinnen und Wähler nur eine einzige Stimme. Sie können sich aber dafür entscheiden, ob sie eine Partei oder einen Kandidaten wählen, und sie können innerhalb eines großen Wahlkreises auf mehrere Kandidaten jeder Partei stimmen. Dadurch erhalten sie also auch die Chance, die von den Parteien aufgestellten Listen zu sprengen, ohne die schwer verständliche Regelung von höchstens 3 Stimmen pro Person und anderes. Wir möchten anregen, dass dieses Modell im Rahmen der Ausschussberatungen mit in Betracht gezogen wird.
Die weiteren Vorschläge der FDP sehen wir zunächst mit Wohlwollen. Die Sitzvergabe nach Hare-Niemeyer und die Änderung der 5 % Klausel sind Maßnahmen, die zu Gunsten der kleineren Parteien gehen. Wir treten ein für eine Absenkung der Sperrklausel. Ein Absenken ist schon deshalb in Erwägung zu ziehen, weil man aufgrund der Gemeindegrößen in Schleswig-Holstein in einigen Gemeinden mindestens 7 % erreichen muss, um einen Sitz in der Gemeindevertretung zu erreichen. Wir meinen aber, dass diese Änderung noch im Ausschuss erörtert werden muss. Der SSW hat sich bisher nicht darauf festgelegt, ob lediglich eine Absenken oder ein Aufheben der Sperrklausel die richtige Lösung ist. Auch hierfür sollte die Entscheidungsgrundlage im Rahmen einer Anhörung verbreitert werden.
Grundsätzlich stehen wir aber Änderungen des Wahlrechts aufgeschlossen gegenüber. Nun könnten sich manche sicherlich dazu verleitet fühlen zu denken, der SSW ist ja eine kleine Partei; er wird sicherlich auch davon etwas haben, wenn die FDP mit ihrem Antrag durchkommt. Dem muss ich aber dann entgegensetzen, dass wir auf kommunaler Ebene von einer solchen Regelung wenig zu erwarten hätten. Der SSW ist im Gegensatz zur FDP und B90/Grünen im Kommunalbereich keine Splitterpartei, sondern die drittgrößte Kommunalpartei im Land, und das obwohl wir nur im Landesteil Schleswig antreten. Wir meinen aber, dass alle großen Kommunalparteien in Schleswig-Holstein genau überlegen sollten, ob die Intention der FDP nicht ein guter Ansatz ist, um die Wahlen in Schleswig-Holstein attraktiver und demokratischer zu gestalten. In diesem Sinne freue ich mich auf eine konstruktive Ausschussberatung.