Speech · 20.06.2002 Umsatzsteuer auf Arzneimittelspezialitäten
Nicht umsonst kennt die Umgangssprache den Ausdruck der Apothekenpreise. Das liegt nicht nur daran, dass freiverkäufliche Waren dort häufig nicht am günstigsten zu erstehen sind. Es liegt auch daran, dass wir in Deutschland für Medikamente vergleichsweise viel zahlen müssen. Das Geld, das wir mehr zahlen landet aber nicht nur in den Taschen der Apotheker, sondern hauptsächlich bei den Herstellern. Sie verlangen in Deutschland für ihre Produkte mehr als in anderen Ländern. Unabhängig von der steuerlichen Belastung kostet das selbe Medikament in Deutschland mehr als anderswo.
Diese hohen Preise belasten die Verbraucher und vor allem auch die Krankenkassen. Deshalb hat die Bundesgesundheitsministerin der Pharmaindustrie eine finanzielle Abmagerungskur verschrieben. Durch mehr Konkurrenz beim Verkauf von Medikamenten soll das große Preisgefälle im internationalen Vergleich gesenkt werden. Die Öffnung des Marktes für Apotheken aus dem Ausland ist ein mutiger und längst überfälliger Schritt hin zu mehr Wettbewerb.
Ein freier Markt setzt allerdings voraus, dass die Anbieter einigermaßen gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb haben. Dies ist aber für die deutschen Apotheken nicht gewährleistet. Denn während wir in Deutschland auf Arzneimittel die volle Umsatzsteuer zahlen, gelten im europäischen Ausland vielfach ermäßigte Sätze bis hin zur vollkommenen Befreiung von der Mehrwertsteuer. Deshalb liegt es nahe, die deutschen Umsatzsteuer auf Arzneimittel zu senken.
Dadurch erhalten zum einen die deutschen Apotheken faire Wettbewerbsbedingungen in dem geöffneten Markt. Denn wir wollen ja, dass sie eine gute Existenzgrundlage haben: Sie bringen Beschäftigung, wirtschaftlichen Wachstum und bieten den Kundinnen und Kunden immer noch den mit Abstand besten Service. Zum anderen entlasten wir auch die gesetzliche Krankenversicherung und deren Beitragszahler. Denn sie müssen letztlich die hohe Mehrwertsteuer für die verschriebenen Produkte zahlen.
Allerdings meinen wir, dass die besondere steuerliche Behandlung nur für verschreibungspflichtige Medikamente gelten soll. Bei den anderen Pharmaprodukten ist der höhere Mehrwertsteuersatz weiterhin vertretbar. Einerseits ist die hohe Selbstmedikation in Deutschland ohnehin gesundheitspolitisch problematisch. Andererseits glaube ich auch nicht, dass besonders viele Menschen ihre Kopfschmerztabletten per Internet aus den Niederlanden kommen lassen werden. - Dann müssten sie schon einen Verbrauch haben, der wieder ganz andere Probleme aufwirft. -
Es geht vor allem darum, unsere Apotheken konkurrenzfähig zu machen im Wettbewerb um die Nachfrage jener Patienten, die teure Medikamente in großen Mengen nachfragen. Nur für sie lohnen sich wirklich der Aufwand und die Nachteile der Bestellung im Ausland. Deshalb plädieren wir dafür, den Mehrwertsteuersatz für verschreibungspflichtige Medikamente auf 7 % herabzusetzen. Das ist sozialpolitisch gut begründbar, stärkt die Wettbewerbsposition unserer Apotheken und entlastet die gesetzliche Krankenversicherung.