Speech · 15.12.2017 Wir unterstützen alles, was die Situation unserer Kinder verbessert
Flemming Meyer zu TOP 18 - Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Ich kann mich noch gut an die Debatte über die Aufnahme von Kinderrechten in unsere Landesverfassung erinnern. Damals herrschte hier im Haus große Einigkeit. Und dass, obwohl allen klar war, dass dieser Schritt nur indirekt zu Verbesserungen in der Praxis führt. Was mich und meine Partei aber überzeugt hat, ist die Tatsache, dass Kinderrechte als Staatsziel eben doch Einfluss auf die Rechtsprechung haben. Damit hat die Aufnahme in Landes- und Bundesverfassung also durchaus einen Einfluss auf die Lebenswelt unserer Kinder. Aus Sicht des SSW sollten wir grundsätzlich alles unterstützen, was ihre Situation verbessert. Und weil auch die Aufnahme ins Grundgesetz dazu zählt, stimmen wir dem vorliegenden Antrag natürlich zu.
Die Kolleginnen und Kollegen der SPD argumentieren aus gutem Grund mit der UN-Kinderrechtskonvention und unserer Landesverfassung. Für den SSW steht aber auch unabhängig davon fest, dass wir Kinder effektiv vor Armut und Ausbeutung schützen müssen. Eins muss klar sein: Spätestens dann, wenn Eltern und Angehörige hierzu nicht in der Lage sind, muss der Staat diese Schutzfunktion übernehmen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch wenn wir ehrlich sind, dann scheitern wir sogar an dieser wirklich grundlegenden Aufgabe immer wieder aufs Neue. Wenn Sie mich fragen, ist diese Tatsache wirklich beschämend.
Aber Kinder brauchen nicht nur Schutz und Fürsorge. Sie sind auch Träger eigener Rechte. Dass verlangt viel mehr, als den bloßen Schutz vor Armut, Gewalt und Vernachlässigung. Zum einen sind Kinder eigenständige rechtsfähige Menschen. Gleichzeitig sind sie aber auch auf Unterstützung durch andere angewiesen. Ihre Entwicklung und die Frage, wie sie sich entfalten können, liegt in der Hand ihrer Erziehungsberechtigten. Deshalb benötigen sie eigene, verbriefte Rechte. Rechte, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention im Übrigen auch längst verpflichtet hat.
Wir alle wissen, dass noch immer viel zu viele Kinder arm sind. Viel zu viele haben damit nicht die Möglichkeit, so zu leben und sich so zu entwickeln, wie sie und wie wir es uns wünschen. Ganz ehrlich: Hier und da das Kindergeld zu erhöhen oder geringfügig an der Grundsicherung herumzubasteln, darf uns doch nicht reichen. Es muss um mehr gehen, als die Sicherung des körperlichen Überlebens. Auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss sichergestellt sein. Und das muss nicht nur für alle Bereiche des Lebens gelten, sondern vor allem auch für alle Menschen in unserem Land. Dies sicherzustellen ist unsere Aufgabe. Und hier gibt es noch einiges zu tun.
Natürlich ist die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz nicht das Allheilmittel. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung und weit mehr als nur Symbolpolitik. Hiermit würden nicht nur die Rechte der Kinder, sondern auch ihr besonderer Stellenwert für unsere Gesellschaft deutlich. Noch dazu liegen die Eckpunkte für eine entsprechende Formulierung ja längst auf dem Tisch. Hier geht es im Kern um den Vorrang des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen. Es geht um das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit und auf Entwicklung und Entfaltung. Um das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard und um das Recht auf Beteiligung. Und es geht vor allem auch darum, die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen zu sorgen, stärker in den Vordergrund zu stellen. Alles Ziele, die der SSW ohne Einschränkung unterstützt.
Wenn es um die Rechte von Kindern geht, sind alle Ebenen dauerhaft in der Pflicht. Auch wir sind klar in der Verantwortung, wenn es zum Beispiel um die Sicherung von Beteiligungsrechten oder um die Herstellung von gleichen Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in unserem Land geht. Auch wir haben einen klaren Auftrag und sollten alle bestehenden Regelungen, die im Sinne der Kinder in unserem Land sind, weiter verbessern. Denn letztlich entscheiden natürlich weder Landes- noch Bundesverfassung darüber, wie kinderfreundlich unser Land ist. Entscheidend ist, wie diese Kinderrechte im Alltag gelebt werden. Hier können wir entscheidend beitragen und gute Rahmenbedingungen schaffen.