Speech · 22.03.2024 Wir werden eventuelle Fortschritte eng im Blick behalten

„Alle reden von der notwendigen „Entbürokratisierung“ in Kombination mit Automatisierung und Digitalisierung, aber das Portfolio an einzelnen Verwaltungsakten ist ja gigantisch – im Grunde muss hier also jeder einzelne Akt auf den Prüfstand.“

Sybilla Nitsch zu TOP 40 - Einführung eines Digitalchecks (Drs. 20/1852)

Seit Januar 2023 gibt es den Digitalcheck auf Bundesebene. Mit diesem sollen neue Gesetzesvorhaben und Verwaltungsakte künftig bereits von vornherein auf ihre Digitaltauglichkeit geprüft und im weiteren Prozess digital besser umsetzbar gemacht werden. Eine absolut sinnvolle Sache, von der Behördenmitarbeiter, Unternehmen wie auch die Bürger profitieren können sollen. Entsprechend hatten auch wir hier im Landtag über die Einführung eines solchen Digitalchecks debattiert. Ein Jahr später liegt uns nun also der Sachstandsbericht der Landesregierung hierzu vor.

Ich hatte in der vergangenen Debatte festgehalten, dass die digitale Infrastruktur der öffentlichen Hand tatsächlich ja leider noch nicht optimal läuft. Vor allem müssten wir ja beim digitalen Ausbau in unserem Flächenbundesland vorankommen. Die Infrastruktur als solche muss zuverlässig und flächendeckend sein. Die vielen Funklöcher müssen geschlossen werden. Erst dann können im ersten Schritt ja auch wirklich alle daran teilhaben.
Dennoch ist es natürlich sinnvoll und notwendig, parallel dazu auch die digitale Verwaltung als solche weiterzuentwickeln und fit für die Zukunft zu machen. Digitale Verfahren müssen vereinheitlicht oder zumindest untereinander kompatibel sein und wir müssen stets auf der Höhe der Zeit sein – Stichworte Cybersicherheit und Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit sowie die allgemeine Kosten-Nutzen-Rechnung.

Schauen wir uns den Bericht also mal näher an:
Positiv zu erwähnen, ist die übersichtliche Strukturierung und Definierung. Das Leitbild mit dem „digitalen Dreiklang“ ist verständlich und sinnvoll. Und die verschiedenen Ebenen und Akteure werden wohl insgesamt gut eingebunden und berücksichtigt. Die einzelnen Maßnahmen-Unterkapitel lesen sich gut und auch die Barrierefreiheit wird mitbedacht.
Worauf müssten wir hingegen noch mal näher schauen? 
Zum einen ist mir beim Maßnahmenfahrplan der Zeitrahmen noch etwas zu unkonkret. Wir erfahren ja, dass kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen vorgesehen sind, aber wie definiert die Staatskanzlei diese Zeiträume denn konkreter? Gibt es eine Zeitleiste mit Meilensteinen, die es zu erreichen gilt? Und zu wann wird das Parlament jeweils genau eingebunden? Hierzu würde ich mir noch ein paar detaillierte Ausführungen und Ausblicke wünschen. Zudem wäre es wichtig, dass enge Verknüpfungen sowohl auf horizontaler als auch vertikaler Behördenebene etabliert und gemeinsam fortentwickelt werden, sprich: Alle Ebenen müssen mitgenommen werden, nicht nur Landesbehörden, sondern auch die kommunalen Verwaltungen. Einheitlichkeit sichert hier Bürger- und Nutzerfreundlichkeit. Und auch innerhalb aller Landesministerien muss der Digitalcheck dann natürlich verbindlich und einheitlich umgesetzt werden.
Ein weiterer großer Punkt: Der Bericht schaut naturgemäß in die Zukunft und stellt zukünftige Lösungen vor; aber wie wird bis dahin mit „alten“ Gesetzgebungen und Prozessen weiterverfahren, also wie schnell und in wie großen Schritten werden hier jahrzehntelang gültige Prozesse vereinfacht, auf neue digitale Verfahren vorbereitet und letztlich umgestellt? Alle reden von der notwendigen „Entbürokratisierung“ in Kombination mit Automatisierung und Digitalisierung, aber das Portfolio an einzelnen Verwaltungsakten ist ja gigantisch – im Grunde muss hier also jeder einzelne Akt auf den Prüfstand. Diese Fortschritte werden wir also auch eng im Blick behalten; schließlich geht es ja gerade hier um das E-Government, bürgerfreundliche Serviceleistungen im Online-Portal, etc.

Wir werden die Einführung des Digitalchecks also weiterhin eng begleiten und regen an, dass in regelmäßigen Abständen ein Update zum Umsetzungsstand gegeben wird – mindestens als Vorlage für den Ausschuss. Dann können wir alle in der Diskussion unsere weiteren Anregungen einbringen und die digitalisierte Verwaltung weiter voranbringen.

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