Speech · 16.10.2015 Zentralisierung sorgsam abwägen
Flemming Meyer zu TOP 19 - Keine Zentralisierung der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwerverkehrs
Die Zahl der Großraum- und Schwertransporte (GST) – also Fahrzeuge, bei denen Größe und Gewicht die rechtlichen Vorgaben überschreiten – hat in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren stetig zugenommen. So lag die Anzahl der Anhörungen im Genehmigungsverfahren beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in 2005 noch bei 20.000 Verfahren. In 2010 stieg sie bereits auf 30.000 und 2012 lag die Anzahl bei 40.000 Verfahren.
Die Bilder, die wir wohl alle vor Augen haben, sind die großen Transporte mit Teilen von Windkraftanlagen. Aber auch die Entwicklung im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft erfordert immer größere Maschinen, die dann als GST über unsere Straßen transportiert werden.
Wer mit seinem Transport die zulässigen Abmessungen oder das Gesamtgewicht überschreitet, der bedarf neben einer reinen fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigung auch einer besonderen fahrwegsbezogenen Erlaubnis.
Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten – Kreise, kreisfreie Städte, Land und Bund – sind diese Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren sehr aufwendig. Dies hat auch der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen 2012 deutlich gemacht. Auch aus diesem Grund spricht sich der LRH dort für eine Zentralisierung aus. Zudem positioniert sich der LRH dort klar für den Landesbetrieb Straßenbau (LBV-SH). Dies kommt nicht von ungefähr, denn der LBV ist in fast allen Anhörungen beteiligt. Zwar sind die Bemerkungen des LRH keine Bibel, aber wir sollten sie auch nicht außer Acht lassen.
Zudem hat die Landesregierung die Zentralisierung der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB) in ihrem Bericht zur „Gesamtstrategie für mehr Fairness und Sicherheit im Straßenverkehr“ klar beschrieben.
Die Vorteile einer zentralen Genehmigungsbehörde beim LBV liegen auf der Hand. Es würde beispielsweise gewährleistet, dass:
- ein einheitlicher Bewertungsmaßstab Anwendung findet,
- einheitliche Gebühren veranschlagt werden oder
- die Fachkompetenz für Brückenberechnungen vorhanden ist.
Zudem bräuchten die Kreise für die statische Berechnung einzelner Brücken kein Ingenieurbüro einzuschalten. Fachlich einwandfreie Brückenberechnungen könnte der LBV durch sein Fachpersonal erledigen.
Auf der anderen Seite wissen wir, dass die Erteilung von Genehmigungen derzeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten gut aufgehoben ist. Das System hat sich dort bewährt und die kommunale Ebene hat sich in den Jahren als zuverlässiger Partner für die Wirtschaft erwiesen. Nicht umsonst verzeichnet beispielsweise der Kreis Dithmarschen in den letzten Jahren Zuwächse bei den Antragszahlen. Dort hat man sich zudem mit dem „RAL-Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zertifizieren lassen und hat sich zur Aufgabe gemacht, die Antragsbearbeitungszeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Gerade mit Hinblick auf die Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte.
Natürlich wissen wir auch, – denn so geht es aus den Resolutionen aus den Kreisen Schleswig-Flensburg und Dithmarschen hervor – dass die Überschüsse durch die Gebührenerträge zur Zeit zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden. Ich weiß sehr gut, um die enge Haushaltssituation in den Kreisen und insbesondere im Kreis Schleswig-Flensburg.
Es gibt nachvollziehbare Gründe für eine Zentralisierung der Genehmigungsbehörde beim Landesbetrieb. Aber die gemachten Erfahrungen mit dem derzeitigen Verfahren sprechen auch für sich. Nun befinden wir uns in einem Abwägungsprozess und wir sollten dieses komplexe Thema im Ausschuss vertiefen, um zu einer Lösung in dieser Frage zu kommen.
Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
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