Rede · 13.12.2001 Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung, Abschaffung der Direktwahl
Der SSW hat in den letzten Monaten ja schon mehrmals deutlich gemacht, dass wir die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte für einen Missgriff halten, der uns wenig gutes und viel schlechtes gebracht hat. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir auch dem Landtag nochmals die Chance geben, die Argumente für und gegen die Direktwahl abzuwägen - und sie endlich wieder abzuschaffen.
Die Kommunalverfassung steht insgesamt auf dem Prüfstand, und das hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern insbesondere Kommunalpolitikerinnen und -politikern die Hoffnung geweckt, dass die Direktwahl nach den wenig erfreulichen Erfahrungen wieder zurückgenommen wird. Denn es hat sich gezeigt, dass die erhoffte rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an dieser Persönlichkeitswahl nicht stattgefunden hat, die Wahlbeteiligungen waren meist erschreckend niedrig. Nur in Ausnahmefällen hat überhaupt eine Mehrheit der Wahlberechtigten ihr Votum abgegeben. Darüber kann man nicht einfach hinweggehen.
Andererseits hat die neue Kommunalverfassung es für einige hauptamtliche Bürgermeister und Landräte leicht gemacht, sich auf das hohe Ross zu setzen und unsere Kreise und Städte wie kleine Sonnenkönige zu regieren. Es wird Zeit, dass wir sie auf den Boden zurückholen. Denn die Kombination von Direktwahl, Kommunalverfassung und Neuen Steuerungsmodellen hat dazu geführt, dass viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker sich nicht nur in ihrer neuen Rolle als Kontrolleur des neuen Berichtswesens überfordert fühlen, sondern sich zudem nicht ganz ohne Grund auch noch für überflüssig halten. Die beabsichtigte Trennung von Politik und Verwaltung hat zu einer deutlichen Verlagerung politischer Kompetenzen geführt und zwar deutlich zu Lasten der ehrenamtlichen Kommunalpolitik. Die Verwaltungschefs treffen Entscheidungen von eminenter politischer Bedeutung und benehmen sich, als wären sie im permanenten Wahlkampf. Die Verantwortlichkeiten, die durch die neuen Regeln klarer geregelt und getrennt werden sollten, sind so schief verteilt wie nie zuvor.
Deshalb schlägt der SSW jetzt nochmals vor, Kompetenzen von den leitenden Verwaltungsbeamten zu den politischen Gremien zurückzuverlagern. Das ist wichtig für die Zukunft der Demokratie in unseren Kreisen und Städten, denn wir werden kaum Leute für eine ehrenamtliche politische Tätigkeit motivieren können, wenn die Verwaltung weiterhin über eine solche Machtfülle verfügt. Wir brauchen eine Änderung der Kommunalverfassung, die den kommunalen Parlamenten die Macht zurückgibt.
Das Argument, man könne diese Regelungen nicht zurücknehmen, weil man das der Bevölkerung nicht vermitteln kann, halte ich für absolut falsch. Der Landtag hat schon gemeinsam eine so kontroverse Entscheidung wie die Einführung der neuen Rechtschreibung getragen. Dann wird er wohl auch in diesem Fall eingestehen können, dass die Direktwahl ein Fehler ist; dass sie nicht so wirkt wie man gehofft hat, und deshalb wieder rückgängig gemacht werden muss. Es ist nicht mehr Demokratie, wenn eine Person - die zudem in der Regel mit extrem niedriger Wahlbeteiligung gewählt wurde - Jahre lang Entscheidungen trifft, die früher ein ganzes Parlament zu entscheiden hatte. Wir haben einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Direktwahl eingebracht, weil diese ein großer Fehler war und so bald wie möglich wieder abgeschafft werden muss und wir bitten um ihre Unterstützung.
Der SSW hat mehrere Mitgliederversammlung zur Kommunalverfassung abgehalten und sich auf einem Parteitag damit beschäftigt. Aus unseren Gesetzentwürfen spricht die Erfahrung von über 120 kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. In unserem Entwürfen haben wir aus der praktischen Erfahrung die Konsequenz gezogen: Wir brauchen dringend eine Verlagerung der Kompetenzen von der Verwaltungsleitung auf die politischen Gremien. Ich würde mir wünschen, dass eine Mehrheit in diesem Hause die Erfahrungen ihrer Kommunalpolitiker ähnlich konsequent nutzen würde.