Rede · 31.05.2001 Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Seit 1998 beschäftigt sich der Landtag mit dem Entwurf zum Landesverwaltungsgesetz. Doch heute haben wir endlich die abschließende Lesung.
Wir wissen, dass uns zunächst der Entwurf der Landesregierung vor lag und dass wir uns ab dem Jahr 2000 mit dem Gesetzentwurf der CDU befasst haben.
Erklärtes Hauptziel des Entwurfes der CDU ist, weiterhin die Attraktivität des Standortes Schleswig-Holstein durch eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren hinsichtlich wirtschaftlicher Unternehmen zu verbessern. Doch bereits seit 1996 besteht eine solche Änderung auf Bundesebene.
Es ist das Ziel der Landesregierung mit dem Entwurf auf ein einheitliches Verfahren hinzuwirken. Doch bereits in der Debatte 1998 war der SSW skeptisch bis ablehnend gegenüber dem vorgelegten Entwurf. Diese Bedenken wurden schließlich auch von den Regierungsfraktionen übernommen. Die vorgetragenen Zweifel waren wichtig, da zwischen einer Verfahrensvereinfachungen für Unternehmen und den Beteiligungsrechten von Bürgerinnen und Bürgern abzuwägen war.
Aber auch behördliches Handeln muss nach Auffassung des SSW überprüfbar sein und auch hier ist eine Abwägung gegenüber den Interessen der betroffenen Bevölkerung vorzunehmen. Die einseitige Abschneidung von Rechten auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger spiegelt sich auch in den schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung dieses Gesetzes nach der 1. Lesung in der 14. Wahlperiode wieder.
Diesen Bedenken wird nun zum größten Teil im Gesetzentwurf Rechnung getragen und wurde einstimmig im Innen- und Rechtsausschuss beschlossen. Dies begrüßen wir.
Auch die von uns kritisierten Heilungsmöglichkeiten bei bereits getroffenen Entscheidungen durch die Behörde im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens, wurden erheblich eingeschränkt. Dies ist zu begrüßen, da nach dem Gesetzentwurf nur die Kostenentscheidung Hinweis für den Einzelnen gegeben hätte, dass ein nicht richtiges Handeln der Behörde vorlag.
Abschließend möchte ich sagen, dass die Entstehung dieses Landesverwaltungsgesetzes einen langen und schwierigen Prozess durch gemacht hat. Und ich vermute, dass der Durchbruch die sogenannte dritte Lesung war, die dem Gesetzentwurf letztendlich auch gut getan hat. Es wurde hier erreicht, dass Veränderungen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen wurden. Somit wurde dann auch den Bedenken der Angehörten Rechnung tragen. Wir hatten in unserer Stellungnahme während der bisherigen 1. und 2. Lesungen jeweils dem Gesetzentwurf gute und positive Aspekte abgewinnen können, aber jetzt liegt ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens vor. Durch die einstimmig vorgenommenen Änderungen wurde auch unseren Zweifeln Rechnung getragen, so dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden.