Rede · 16.07.2008 Änderung des Sparkassengesetzes


Ein Großteil der von der Landesregierung im Sparkassengesetz vorgeschlagenen Änderungen betrifft die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Es geht also heute nicht um die Erweiterung der Privatisierungsmöglichkeiten von Sparkassen – wie es die FDP seit Jahren immer wieder fordert. Dies hätte der SSW auch weiterhin abgelehnt, weil wir noch stets davon überzeugt sind, dass die öffentlich-rechtlichen Sparkassen eine wichtige und positive Rolle bei der Vergabe von günstigen Krediten an den Mittelstand spielen und somit die regionale Wirtschaft vor Ort aktiv unterstützen.

Gerade, weil die Sparkassen nicht privatisiert, sondern überwiegend in öffentlicher Hand sind, können sie ihre Geschäftspolitik sehr viel stärker auf die regionale Wirtschaft und den Mittelstand ausrichten als die Privatbanken der großen deutschen Bankkonzerne. Denn die Sparkassen unterscheiden sich in ihrer Geschäftstätigkeit von privaten Banken vor allem durch das Regionalprinzip und durch die Gemeinwohlorientierung, gesetzlich verankert im öffentlichen Auftrag der Institute.

Der SSW steht also weiterhin zum jetzigen Sparkassensystem mit seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge auf regionaler Ebene. Denn gerade die Sparkassen haben sich ihrer regionalen Verankerung gestellt und die regionale Wirtschaftsstruktur entschieden unterstützt. – Durch günstige Kredite an den Mittelstand oder an die Landwirte vor Ort und auch durch ein großes Filialnetz in der Fläche, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum zugute kam.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Sparkassengesetz kann der SSW unterstützen. Dabei geht es insbesondere darum, dass die Arbeit des Verwaltungsrates verbessert wird. Zum Beispiel muss beim Wertpapierhandel jetzt mindestens ein Mitglied über Sachverstand in der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Alternativ kann ein gesonderter Prüfungsausschuss eingesetzt werden. So werden die Kontrollmöglichkeiten des Verwaltungsrates dem Vorstand gegenüber verbessert.

Nicht zuletzt das Beispiel der Flensburger Sparkasse, die jetzt ja nach fast 70 Millionen Verlustabschreibungen mit der Nord-Ostsee-Sparkasse zusammengelegt wurde, zeigt, dass dies notwendig ist. Der Verwaltungsrat braucht bessere Kontrollmöglichkeiten, wenn er seine Arbeit ernsthaft und gewissenhaft umsetzen soll.

Auch die Bestimmung, dass die Kompetenzen der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes ausgeweitet und die Anforderungen an das Personal der Prüfungsstelle dem angepasst werden sollen, verbessern die Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Vorstand der Sparkasse. Auch dies hätte womöglich bei der Flensburger Sparkasse einen positiven Effekt gehabt und wird daher vom SSW begrüßt.

Es ist ebenfalls positiv, dass in Zukunft den Vertretern des Trägers vor dem Beschluss über die Schließung von Zweigstellen, Gelegenheit gegeben werden soll, dazu Stellung zu nehmen. Gerade bei fusionierten Sparkassen – von den wir eine ganze Reihe haben – sind die einzelnen Kommunen im Verwaltungsrat nicht immer ausreichend vertreten. Und da wir alle wissen, was für ein sensibles Thema eine Zweigstellenschließung vor Ort ist, kann ein formales Recht auf Stellungnahme des Trägers, in dem dann auch die kommunale Vertretung mitwirkt, sinnvoll sein.

Ich glaube nicht, dass diese Gesetzesänderung dazu führen wird, dass in der damit verbundenen Anhörung die Wettbewerber der Sparkasse detaillierte Kenntnisse über betriebswirtschaftliche Daten der Sparkasse bekommen, wie es der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein in seiner Stellungnahme zum Gesetz befürchtet. Hier wird man in den einzelnen Sparkassen Wege finden, mit diesem Thema verantwortungsvoll umzugehen.

Auch bei der Bestimmung, dass die Sparkassen in Zukunft bis zu 35% vom Jahresüberschuss an den Träger abführen können, ist der SSW anderer Meinung als der Sparkassen- und Giroverband. Genau wie die kommunalen Landesverbände befürworten wir die Erweiterung der Ausschüttungsmöglichkeiten an den Träger. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Träger stärker als bisher von einem erfolgreichen Geschäftsjahr der Sparkasse profitieren.

Der SSW wird also dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes zustimmen.




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