Rede · 30.09.2022 Artenschutz und Landwirtschaft in Einklang bringen
„Auch wir als SSW sehen die Notwendigkeit in den Bestand der Nonnengans regulierend einzugreifen. Und es ist daher folgerichtig, den EU-Kommissar entsprechend anzuschreiben.“
Christian Dirschauer zu TOP 27 - Änderung der Vogelschutzrichtlinie bezüglich der Nonnengans (Drs. 20/235)
Nachdem die Nonnengans in den 1950’er Jahren bei uns als nahezu ausgestorben galt, wurde in den 70’er Jahren ein vollständiges Jagdverbot verhängt. Seitdem konnte sich der Bestand erholen. Mehr noch, denn die Bestände der Nonnen- und Graugänse sind massiv gestiegen. Am Beispiel der Nonnengans wird der Erfolg des Artenschutzes durch entsprechende Maßnahmen deutlich.
Noch in den 1990’er Jahren lag der Bestand der Nonnengans bei rund 50.000 Tieren. Mittlerweile verzeichnen wir rund 2 Millionen Tiere.
Wie gesagt, neben den strengen Regeln des Artenschutzes, haben die entsprechenden Maßnahmen des Landes dazu beigetragen, dass die Population der Nonnengans so angewachsen ist, dass wir kaum noch von einem gefährdeten Erhaltungszustand ausgehen können.
Das Land ist seiner artenschutzrechtlichen Aufgabe gerecht geworden und hat die Nonnengans geschützt und hat dafür gesorgt, dass die Tiere entsprechende Rast- und Futterplätze bekommen. Das heißt, durch Vertragsnaturschutz und Ausgleich für Schäden durch Gänsefraß hat das Land dazu beigetragen, dass diese Bestände sich so entwickeln konnten. Dies geschah in Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten, deren Verluste durch Fraßschäden, entsprechend ausgeglichen wurden. Als SSW haben wir diese Maßnahmen stets unterstützt, in erster Linie, um der bedrohten Art gerecht zu werden, aber auch, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Artenschutzmaßnahmen zu erreichen. Über die Jahre war ein Zuwachs der Gänsebestände zu verzeichnen und entsprechend mussten die Maßnahmen des Landes angepasst werden. Von Duldungs- oder Nichtduldungsgebieten, über Gebietskulissen mit und ohne Vertragsnaturschutz all diese Maßnahmen wurden ergriffen, um die Verluste in der Landwirtschaft auszugleichen. Doch wir erkennen mittlerweile, dass all dies nicht mehr ausreicht.
Die Bestände sind zu einer Größenordnung angewachsen, dass die Tiere sich nicht mehr lenken lassen und auf die ausgewiesenen Flächen ausweichen. Das Ergebnis ist: landwirtschaftliche Flächen werden kahlgefressen und sind verkotet, so dass sie für die landwirtschaftliche Produktion nicht zur Verfügung stehen. In einigen Regionen der Westküste, speziell auf Eiderstedt und auf den Inseln fürchten die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte mittlerweile um ihre Existenz. Die Frustration darüber ist so groß, dass bei den betroffenen Landnutzern auch das Verständnis für den Artenschutz verloren gegangen ist. Vergrämungsmaßnahmen haben zum Teil dazu geführt, dass es zu Störungen bei Wiesenvogelbruten gekommen ist. Wenn wir den Wiesenvogelschutz an der Westküste voranbringen wollen, dann geht auch das nicht ohne die Landwirtschaft. Wie gesagt, das Verständnis für den Gänseschutz schwindet und es wäre fatal, wenn der Schutz für die Wiesenvögel im Zuge dessen auch abhandenkommt und die Landwirtinnen und Landwirte nicht gewillt sind, Maßnahmen dafür umzusetzen.
Zur Zeit darf die Nonnengans nur lokal und ausnahmsweise bejagt werden. Dies soll nun geändert werden und die beiden zuständigen Landesminister haben einen entsprechenden Antrag an die EU-Kommission gestellt, um die Vogelschutzrichtlinie dahingehend zu ändern, die Nonnengans in den Anhang II aufzunehmen. Mit anderen Worten, die Nonnengans soll, wie auch die Graugans, stärker bejagt werden dürfen. Zu den bereits genannten Maßnahmen des Gänseschutzes kommt nun die Entnahme hinzu. Auch wir als SSW sehen die Notwendigkeit in den Bestand der Nonnengans regulierend einzugreifen. Und es ist daher folgerichtig, den EU-Kommissar entsprechend anzuschreiben. Gleichwohl sind wir auf das Antwortschreiben gespannt. Denn ich weiß nicht, inwieweit ein Antrag eines einzelnen Bundeslandes bei der EU Gehör findet. Zur Not muss es eben über Berlin gehen.
Nichts destotrotz hat Umweltminister Goldschmidt Recht, wenn es sagt, dass es keine einfache Lösung gibt und es stets ein Maßnahmen-Mix sein wird. Daher muss der Maßnahmenkatalog, neben der eventuellen Entnahme, weiter der Situation angepasst werden. Und unter´m Strich bedeutet das: es muss mehr Geld in die Hand genommen werden.