Rede · 10.10.2002 Ausbau des Nord-Ostseekanals

Die Intention der CDU, durch ihren Antrag etwas voranbringen zu wollen, ist ja grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist die Zielrichtung des Antrages doch etwas diffus.
In Römisch Eins soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals für den Bundesverkehrswegeplan anzumelden. Die Maßnahme um die es geht, ist die Kurvenbegradigung zwischen Königsförde und Holtenau. Allerdings ist man sich unter den Fachleuten noch nicht einmal einig, ob diese Maßnahme wirklich unbedingt notwendig ist. Immerhin geht es hier um 135 Millionen Euro, die das Begradigungsprojekt kosten würde. Dass bei einer solchen Summe das Begradigungsprojekt auch mit anderen Maßnahmen und ihrer Notwendigkeit verglichen wird ist klar. Und mir fallen viele Projekte ein, die wichtiger sind als dieses. Und auch die CDU hat schon viele solcher wichtigen Projekte angemahnt. Das Geld hierfür ist allerdings nur begrenzt vorhanden.

Wenn ich recht informiert bin, so kann auch nicht die Landesregierung dieses Ausbauprojekt für eine Bundeswasserstraße für den vordringlichen Bedarf für den Bundesverkehrswegeplan anmelden, sondern nur die Bundesregierung.
Aber egal - wer diese Maßnahme nun anmelden soll oder auch nicht - es stellt sich die Frage nach dem Nutzen. Bisher gibt es zwar einige Stimmen, die sagen, dass wegen der immer größer werdenden Schiffe eine Kurvenbegradigung notwendig sei. Aber es finden sich auch viele Stimmen, die sagen, dass dieses Problem auch mit verbesserter Technik zu lösen ist. Diese technische Lösung wäre natürlich viel billiger und sie müsste auch nicht schon jetzt installiert werden, sondern erst dann, wenn sie auch wirklich gebraucht würde. Wir würden somit nicht einen Ausbau für mögliche größere Schiffe vornehmen, von denen wir nicht einmal wissen, ob sie auch wirklich kommen werden. Vielmehr würden wir schon jetzt nach technischen Lösungen suchen, die dann im Bedarfsfall vergleichsweise schnell und kostengünstig installiert werden können. Ich glaube dies wäre die bessere Lösung, zumal die ökologischen Auswirkungen einer Begradigung des Nord-Ostsee-Kanals zwischen Königsförde und Holtenau ebenfalls dann noch eingehend untersucht werden müssten. Auf jeden Fall kann man aber sagen, dass eine Ausbauentscheidung zum heutigen Zeitpunkt verfrüht wäre.

In Römisch Zwei wird die Landesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Nord-Ostsee-Kanal als transeuropäische Wasserstraße in die TEN-Projekte der EU aufgenommen wird. Um in Zukunft europäische Zuschüsse für Ausbauprojekte auslösen zu können, ist dies in der Tat wichtig. Die Ausschussberatungen haben allerdings ergeben, dass dies schon der Fall ist. Somit gibt es dahingehend keinen Handlungsbedarf.
Weiter wird gefordert, den Nord-Ostsee-Kanal zu privatisieren. Erst einmal ist festzustellen, dass eine Überführung von Teilen der Verwaltung des Nord-Ostsee-Kanals in eine private Rechtsform schon geplant ist und man untersucht, welche Bereiche sich hierfür eignen. Wenn aber schon die Privatisierung von Teilbereichen geprüft wird, ist es für uns wichtig, dass man diese Überlegungen nicht ohne die Beschäftigten anstellt. Die Beschäftigten kennen die Betriebsabläufe und deren Know-how sollte in die Überlegungen mit einfließen. Der gesamte Prozess muss von Anfang an transparent angelegt sein, dass Verwaltungsleitung, der Personalrat und die Beschäftigten die Chance haben, sich in den Prozess konstruktiv mit einzubringen. Eine Privatisierung von Teilbereichen kann nur den gewünschten Erfolg haben, wenn die Mitarbeiter hinter dem Konzept stehen. Von solchen Überlegungen findet sich allerdings im CDU-Antrag ebenfalls nichts.

Allerdings kann man jetzt schon sagen, dass die Privatisierung kein Allheilmittel sein wird, da die Ausgaben die Einnahmen bei weitem übersteigen. Einnahmen von 12 Millionen Euro stehen Ausgaben von 48 Millionen Euro entgegen. Ein schwarze Null ist da nicht zu erwarten. Daher macht es Sinn, darüber nachzudenken, wie die Verwaltungsabläufe und die internen Strukturen in der Kanal-Verwaltung verbessert werden können. Dies muss nicht zwingend zu einer pauschalen Privatisierung führen. Die öffentliche Aufgabe der Verwaltung und des Betriebs des Nord-Ostsee-Kanals kann möglicherweise auch unter optimierten Bedingungen in der jetzigen Form weitergeführt werden. Ich glaube, dass sich nur ein relativ kleiner Teil der Kanal-Verwaltung überhaupt in eine private Rechtsform überführen lässt.

Wir können zusammenfassen: der Ausbau ist derzeit nicht notwendig, der Nord-Ostsee-Kanal ist schon für die TEN-Projekte angemeldet und die pauschale Privatisierung sehen wir kritisch. Somit können wir den Antrag bloß ablehnen.

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