Rede · 28.02.2008 Auswirkungen des Stillstandes der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf den Landeshaushalt
Selten zuvor hat es sich die Landesregierung wohl so einfach gemacht, einen Bericht für den Landtag zu erstellen. Nach dem Motto: Man nehme die Antwort auf eine kleine Anfrage und füge sie in den Bericht ein und beantworte die dann noch offenen Fragen kurz und knackig. Ich denke gegen arbeitssparende Maßnahmen kann niemand etwas haben, sofern sich die Daten decken und weiterhin gültig sind.
Aber nun zum Bericht: Die Landesregierung macht in ihrer Vorbemerkung deutlich, dass es aufgrund der Reststrommengenregelung im Atomgesetz zu keinem Einnahmeverlust für das Land kommt. Soll heißen, dass Strommengen, die in einem bestimmten Zeitraum nicht produziert werden, zu einem späteren Zeitraum produziert werden und dass somit die Einnahmen erhalten bleiben. Daher geht die Landesregierung davon aus, dass es durch die Abschaltung der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel nicht zu Einnahmeausfällen kommt.
Der Zeitraum der endgültigen Abschaltung der beiden Krenkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel verschiebt sich weiter in die Zukunft. Und dann wird nachgeholt, was vorher verlorengegangen ist.
Die Landesregierung nennt hierbei für 2007 die Summe von 41,1 Mio. € als Einnahme durch die Oberflächenwasserabgabe, die bereits durch eine Vorauszahlung geleistet wurde.
Für 2008 geht die Landesregierung davon aus, dass es zu einer Mindereinnahme von 12,7 Mio. € kommen wird. Haben wir auf längere Sicht gesehen, doch mit Einnahmeverlusten zu rechnen?
Für andere Steuern, wie beispielsweise Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer, nennt die Landesregierung keine expliziten Zahlen. Sie geht hierbei aber auch nur von einer Einnahmeverschiebung aus.
Ob wir nun Einnahmeverluste haben oder nicht, wichtig ist und bleibt für den SSW: Sicherheit geht vor Steuereinnahme. Denn seit dem Abschalten der beiden Atommeiler – mit der mehr als unrühmlichen Informationspolitik von Vattenfall – sind beide Meiler immer noch nicht zur Ruhe gekommen. Immer wieder kommt es zu neuen Meldungen über Fehler und Pannen. Und wir wissen, dass das Kernkraftwerk Brunsbüttel frühestens Ende März und der Reaktor Krümmel frühestens Mitte Mai wieder in Betrieb geht. Die Landesregierung als zuständige Aufsichtsbehörde darf hierbei auch nicht anders handeln, auch wenn der Betreiber dies natürlich anders sieht. Solange es immer noch Reparaturarbeiten gibt und Fehler nicht behoben sind, dürfen die Meiler nicht wieder ans Netz gehen.
Dass der Betreiber immer wieder darauf hinweist, dass die Meiler den modernsten Sicherheitsstandards entsprechen und daher dafür plädiert, sie wieder ans Netz zu lassen, ist nur selbstverständlich. Denn prognostiziert wird, dass man bisher einen Verlust von rund 200 Mio. € durch den Produktionsausfall zu verzeichnen hat. Aber wie wir von der Landesregierung gelernt haben, ist dies gar kein Verlust, es handelt sich hierbei nur um eine Einnahmeverschiebung für den Zeitraum, in dem die Kernkraftwerke keinen Strom produziert haben.
Die Erfahrung, die wir mit dem Ausfall der beiden Pannenmeiler ziehen können, ist dass in Schleswig-Holstein trotz allem nicht die Lichter ausgegangen sind.
Maßgeblicher ist aber die Tatsache, dass das Vertrauen in Atomkraftwerke – sofern überhaupt vorhanden – wieder einen Knacks wegbekommen hat. Und wer sich hinstellt und behauptet, dass die öffentliche Diskussion und die Berichterstattungen über Krümmel und Brunsbüttel dem Image der Kernkraftwerke geschadet haben, der irrt gewaltig. Geschadet haben sich die Betreiber hierbei nur selbst, denn durch ihre Verdunklungstaktik und bewusste Herunterspielung der Ereignisse haben sie selbst am meisten dazu beigetragen, sich zu desavouieren.
Jegliche weitere Diskussion über den Neubau von Atommeilern halten wir daher für überflüssig und gefährlich, denn wir haben wieder einmal festgestellt, dass die Atomenergie nicht beherrschbar ist. Und am endgültigen Atomausstiegstermin darf auf keinen Fall gerüttelt werden. 2020 muss der letzte Meiler in Deutschland vom Netz genommen werden, egal ob ihm dann noch Restlaufmengen zur Verfügung stehen. Ein Herauszögern über 2020 hinaus darf es nicht geben.