Pressemitteilung · 26.03.2015 Bonn-Kopenhagener Erklärungen sind auch nach 60 Jahren noch wichtig

Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Bonn-Kopenhagener Erklärungen, das heute in Berlin von den Außenministern von Dänemark und Deutschland gewürdigt wird, erklären der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Vor 60 Jahren haben die dänische und deutsche Regierung mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen Minderheitengeschichte geschrieben. Denn die Erklärungen sind sozusagen das Grundgesetz der Minderheitenpolitik im Grenzland, weil sie die Rechte der Minderheiten auf beiden Seite der Grenze sichern. So etwa das Recht auf freie Ausübung der dänischen Sprache und Kultur, das Recht auf eigene Schule und die Gleichbehandlung der dänischen Minderheit. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang für uns die Bekenntnisfreiheit zur dänischen Minderheit: Däne ist wer will. Die Zugehörigkeit zur dänischen Minderheit ist frei und darf nicht vom Staat nachgeprüft werden. 

Gerade vor dem Hintergrund des damaligen deutsch-dänischen Grenzkonfliktes nach dem 2. Weltkrieg, der deutschen Besatzung Dänemarks im 2. Weltkrieg und den zwei deutsch-dänischen Kriegen in 1864 und 1848-1850 sind die Erklärungen aus dem Jahre 1955 ein Meilenstein für unsere Region. Sie haben dazu geführt, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und Dänemark sich stark verbessert haben. Ja, man kann fast sagen, dass die Freundschaft zwischen Dänemark und Deutschland nie so eng war wie heute. 

Die Erklärungen haben maßgeblich dazu beigetragen, dass das Verhältnis zwischen Mehrheit und Minderheitsbevölkerung im Grenzland heute von Akzeptanz und Zusammenarbeit geprägt ist. Dabei waren die Erklärungen nur der Rahmen, der von der Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung und ihren politischen Vertretern selbst ausgefüllt werden musste. 

Dies war in den vergangenen Jahrzehnten nicht immer ganz einfach. Aber die Bonn-Kopenhagener-Erklärungen konnten dabei stets als Richtschnur für die Minderheitenpolitik des Landes Hilfestellung leisten.

Auch heute noch sind die Bonn-Kopenhagener Erklärungen sehr wichtig für die dänische Minderheit. Dies hat sich insbesondere im Konflikt mit der Vorgängerregierung im Land gezeigt, als es um die finanzielle Gleichstellung der dänischen Minderheitenschulen ging. Oder als Mitglieder von CDU, Junge Union und NPD Prüfungsbeschwerden vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Befreiung des SSW von der 5%-Hürde einlegten. In der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird einmal mehr unterstrichen, dass die Bonn-Kopenhagener Erklärungen entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer sehr wohl völkerrechtlich bindend sind und nach wie vor von beiden Staaten als verbindlich betrachtet werden. Allein die Tatsache, dass Deutschland und Dänemark das heutige Jubiläum gemeinsam angehen, spricht hier Bände. 

Für die politische Arbeit des SSW haben die Bonn-Kopenhagener Erklärungen den besonderen Wert, dass im Zusatzprotokoll zwischen Deutschland und Dänemark die Befreiung des SSW von der 5%-Hürde bei Landes- und Bundestagswahlen festgeschrieben wurde. Ohne diese Befreiung hätte der SSW als Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe keine landespolitische Rolle gespielt. Viele minderheitenpolitische Fortschritte der letzten Jahrzehnte wären undenkbar gewesen. Die Bonn-Kopenhagener-Erklärungen haben dafür gesorgt, dass der dänische Bevölkerungsteil sich auf Augenhöhe mit der Mehrheitsbevölkerung in den politischen Prozess einbringen konnte. Damit wurde die Integration der dänischen Minderheit gesichert und Tendenzen zum Separatismus entgegen gewirkt.

Die Verfasser der Bonn-Kopenhagener Erklärungen haben also eine sehr progressive und weitsichtige Minderheitenpolitik formuliert, deren Inhalte auch heute noch Bestand haben und daher gibt es aus Sicht des SSW überhaupt keinen Grund über eine Neuformulierung dieser Erklärungen nachzudenken. Sie stehen für sich selbst und das sehr gut. Hoffentlich auch für die nächsten 60 Jahre. 

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