Rede · 14.06.2018 Da sind sie wieder: die Gespenster der Vergangenheit

Lars Harms TOP 13 - Bundesinitiative zur Gewährleistung effizienterer Asylverfahren

„Es ist nicht zumutbar, Menschen über eine längere Zeit – oft Monate und Jahre – in Asylcentern unterzubringen.“

Der Titel des Antrags ist insgesamt irreführend. Titel und Antragstext stimmen nämlich nicht überein. Es geht der antragstellenden Fraktion nicht um effiziente Asylverfahren, sondern um effiziente Abschiebe- und Ausreiseverfahren. Und das ist eine Einigung, die wir ablehnen.

Der SSW ist gegen die so genannten ANKER-Zentren, wie sie derzeit geplant werden. Wir haben schon vor der Zunahme der Asylverfahren im Zuge des Bürgerkrieges festgestellt, dass es nicht zumutbar ist, Menschen über eine längere Zeit – oft Monate und Jahre – in Asylcentern unterzubringen. Doch die antragstellende Fraktion will genau das. Es handelt sich um eine massive Einschränkung für die Betroffenen, wenn in Punkt drei von einer „Bleibeverpflichtung“ der Asylbewerber schwadroniert wird. Bleibeverpflichtung heißt dauerhaft ohne Außenkontakte festsetzen, weil es das Weggehen sanktioniert.  

Wir lehnen diese Einschränkung der Freiheit der Asylbewerber grundsätzlich ab, weil sie faktisch ein Integrationsverbot darstellt. Ohne Kontakt mit der deutschen Gesellschaft, ohne Berufstätigkeit oder Schulbesuch kann es keine Integration geben. Darum ist eine Bleibeverpflichtung auch keine Chance auf die Wahrung auf eine erfolgreiche Integration, wie uns der Text nur einen Halbsatz vorher glauben machen möchte. 

Ich kann gar nicht alle Widersprüche ansprechen, die der Antrag beinhaltet. Die antragstellende Fraktion schreibt das eine und das genaue Gegenteil eben auch. So sollen Schutzbedürftige zwar unterstützt werden, sogar mit einer Rechtsberatung, deren Status soll aber regelmäßig überprüft werden; und zwar alle drei Jahre. Alle drei Jahre soll es also wieder eine neue Angst vor Abschiebung geben. So ist Integration aber eben gerade nicht möglich.

Dem SSW geht es im Gegensatz zu den Antragstellern darum, wie wir alle gut zusammenleben. Und nicht, wie sich Schleswig-Holstein optimal gegen Geflüchtete abschottet, internationale Verabredungen missachtet oder Schutzbedürfnisse ignoriert. 

Fakt ist, dass Deutschland nicht auf den erheblichen Anstieg der Asylverfahren vorbereitet war. Die zuständige Behörde war zu klein und wurde zwischenzeitlich nicht besonders fachgerecht aufgestockt. Das ist ein Problem, das gelöst werden muss. In Berlin wird man sicherlich noch lange um die Aufarbeitung und die Konsequenzen eines langjährigen Behördenversagens ringen. So lange bleiben überlange Asylverfahren, die sich über viele Jahre hinweg ziehen, und mangelnde Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern ein großes gesellschaftliches Problem. Ein anderes Problem sind fehlende Sprachkurse.  Zu wenig Unterstützung der Geflüchteten nach ihrem Umzug in eine eigene Wohnung. Auch das sind gravierende Probleme.

Die AfD möchte uns nun weißmachen, dass das wirkliche Problem aber weder in den ausbaufähigen Integrationsangeboten besteht noch in der Schaffung rechtssicherer Verfahren, sondern im Missbrauch des Aufenthaltsrechts.  Da sind sie wieder: die Gespenster der Vergangenheit, die den Schwarzen Peter allein den Asylbewerbern zuschiebt. In der Wissenschaft nennt man das Framing, also ein Schubladendenken, das Lösungen und Probleme extrem einengt; das eine Gesellschaft in „wir“ und „die“ teilt. Der Scheinwerfer wird auf Straftäter gerichtet und diese werden stellvertretend für alle Asylbewerber verurteilt. Damit hat die antragstellende Partei bereits auf Bundesebene so machen Punkt geschossen. 

Bei uns in Schleswig-Holstein wird ihr das nicht gelingen. Wir lehnen den Antrag ab.

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