Pressemitteilung · 12.02.2004 Dänemark subventioniert die deutsche Minderheitenpolitik
Der dänische Staat subventioniert die Bundesrepublik bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Europarat. Anlässlich der Pressekonferenz des Minderheitenbeauftragten der Bundesregierung, Jochen Welt, heute in Berlin warnt die Vorsitzende des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW), Gerda Eichhorn, vor einer Schieflage in der deutschen Minderheitenpolitik:
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Sprachencharta ist die Bundesrepublik gegenüber der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein Verpflichtungen eingegangen. Der Bericht der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der Sprachencharta verweist aber darauf, dass Deutschland viele seiner Verpflichtungen dadurch erfüllt sieht, dass es die Einrichtungen, Organisationen und Vereine der dänischen Minderheit gibt. Diese werden aber zu weit über 50 % vom dänischen Staat bezuschusst. Damit ist es eine traurige Tatsache, dass die Bundesrepublik ihre Verpflichtungen im Sinne der Sprachencharta nur deshalb erfüllen kann, weil sie vom Königreich Dänemark subventioniert wird.
Der SSW fordert deshalb, dass der Bund und das Land Schleswig-Holstein zukünftig ihrer finanziellen Verantwortung für die dänische Minderheit nachkommen und die Einrichtungen und Organisationen der dänischen Minderheit stärker fördern.
Die Menschen in den Minderheiten sind Bürger in diesem Land und zahlen hier brav ihre Steuern. Deshalb haben sie auch ein Anrecht darauf, dass der Staat sie mit der Mehrheitsbevölkerung gleichstellt. Das gilt auch für Minderheiten wie die Friesen, die Sorben oder die Sinti & Roma. Sie haben nicht einmal ein Mutterland, das einspringen kann, wenn die Bundesrepublik ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, sagt Gerda Eichhorn.
Hintergrund:
Am 1.01.1999 ist die Bundesrepublik der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen beigetreten. Damit hat Deutschland sich verpflichtet, die Regional- und Minderheitensprachen Niederdeutsch, Dänisch, Friesisch, Romanes und Sorbisch zu schützen und zu fördern. Im Rahmen des sog. Monitoring-Verfahrens des Europarates muss die Bundesregierung alle drei Jahr einen Bericht über die nationale Umsetzung (Staatenbericht) vorlegen. Der zweite Staatenbericht der Bundesrepublik wurde am 12.02.2004 vom Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Jochen Welt (MdB), auf einer Pressekonferenz im Bundesinnenministerium vorgestellt.
Aus dem Monitoring-Bericht eines Expertengremiums des Europarates zum ersten Staatenbericht geht hervor, dass Schleswig-Holstein die Bestimmungen der Charta in einigen Bereichen nicht erfüllt. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung vieler Bestimmungen für die friesische Sprache, aber auch einige Verpflichtungen für Dänisch sind nach Auffassung des Europarats nicht erfüllt. Dabei geht es vorwiegend um Defizite bei den Schulen, bei der Medienpräsenz und bezüglich der Umsetzung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Im zweiten deutschen Staatenbericht werden die Einrichtungen und Organisationen der dänischen Minderheit (Schulen, Kulturverband, Gesundheitsdienst, Volkshochschule, Tageszeitung Flensborg Avis) explizit genannt, wenn es um die Umsetzung von Chartabestimmungen im schulischen und kulturellen Bereich sowie bei der Medienpräsenz geht.
Weitere Informationen zum Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten in Deutschland finden Sie unter www.aussiedlerbeauftragter.de.