Pressemitteilung · 18.03.2003 Das NPD-Verbotsverfahren war ein Fehler
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das NPD-Verbotsverfahren einzustellen, erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:
Jetzt rächt sich die Borniertheit mit der sich die Mehrheit im Landtag ebenso wie die Bundesregierung geweigert hat, die Irrtümer in Verbindung mit den NPD-Verbotsanträgen anzuerkennen. Die Befürworter eines Verbots hätten zumindest die eigenen Anträge nachbessern müssen, als klar wurde, welche Rolle die V-Leute gespielt haben. Das NPD-Verbotsverfahren war ein Fehler, der auch noch fehlerhaft umgesetzt wurde.
Der SSW meint nach wie vor, dass es falsch war, einseitig auf ein Verbot der NPD zu setzen. Das Ansinnen, den Rechtsextremismus durch das Verbot einer einzelnen Partei zu bekämpfen war der hoffnungslose Versuch, die braune Soße mit einem eisernen Verbot festzunageln. Ein Parteienverbot hätte nicht verhindern können, dass das rechtsradikale Gift weiterhin in unsere Gesellschaft sickert.
Die Rechtsextremisten haben längst den Kampf um die Köpfe ausgerufen, und der lässt sich nicht durch das Verbot einer einzelnen Organisation abwürgen. Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts muss der Kampf gegen Rechts erst recht verstärkt werden. Ich hoffe, dass die Regierungen in Bund und Ländern jetzt endlich begreifen, dass es darum geht, jene Menschen zu überzeugen, die für fremdenfeindliches und rechtsradikales Gedankengut empfänglich sind. Wir können die braune Saat nur dann ersticken, wenn wir ihr den Nährboden entziehen.