Pressemitteilung · Kiel · 14.03.2023 Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst endlich gerecht bezahlen

Im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es in Kiel große Lohnunterschiede zwischen den Beschäftigten der Landeshauptstadt und denen, die für freie Träger arbeiten. Die SSW-Ratsfraktion möchte mit einem Antrag in der kommenden Sitzung der Ratsversammlung dafür sorgen, dass das Lohnniveau der Beschäftigten bei den Trägern auf das der Angestellten bei der Landeshauptstadt Kiel gehoben wird. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:

„Im Sozial- und Erziehungsdienst werden Angebote und Einrichtungen in Kiel häufig über freie Träger organisiert. Die Mitarbeiter*innen dieser Träger, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben von der Landeshauptstadt Kiel finanziell unterstützt werden, werden jedoch längst nicht überall über den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder einen Tarif auf ähnlichem Niveau bezahlt. Das hat zur Folge, dass Menschen, die nicht direkt bei der Landeshauptstadt im Sozial- und Erziehungsdienst angestellt sind, sondern für einen Träger arbeiten, mitunter wesentlich schlechter bezahlt werden, als ihre städtischen Kolleg*innen, die die gleiche Arbeit machen.

Aus diesem Grund hat die SSW-Ratsfraktion – begleitend zu den Forderungen der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft ver.di – einen Antrag für die kommende Sitzung der Kieler Ratsversammlung eingebracht: ‚Gerechte Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst‘ (Drs. 0213/2023). Darin fordern wir, den Trägern, die Aufgaben für die Landeshauptstadt Kiel im Sozial- und Erziehungsdienst übernehmen, diese Tätigkeiten so zu bezahlen, dass die Träger für die mit diesen Tätigkeiten betrauten Mitarbeiter*innen den TVöD oder einen Tarif auf vergleichbarem Niveau anwenden können. Obendrein müssen Gespräche mit den freien Trägern geführt werden mit dem Ziel, für die Mitarbeiter*innen bei der Bezahlung eine Anwendung des TVöD oder eines Tarifs auf vergleichbarem Niveau sicherzustellen, soweit diese Mitarbeiter*innen Tätigkeiten für die Landeshauptstadt Kiel im Sozial- und Erziehungsdienst ausüben.

Lohnungleichheiten, wie sie aktuell im Sozial- und Erziehungsdienst herrschen, sind für uns nicht länger hinnehmbar. Gerade vor dem Hintergrund, dass es sich hier um einen für unsere Gesellschaft elementar wichtigen Schlüsselbereich handelt. Bei der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung Lohnkosten einzusparen, schadet nicht nur unmittelbar den Beschäftigten, sondern richtet auch mittel- und langfristig gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden an, die über Generationen repariert werden müssen.“

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