Lars Harms (Foto: Lars Salomonsen)

Pressemitteilung · 16.10.2023 Lars Harms: "Ein Unding, wie die Landesregierung mit unseren Landesbeamten umgeht"

Das Tarifergebnis der Länder muss zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten übertragen werden, fordert der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms. Sonst verliert Schleswig-Holstein endgültig den Anschluss.

Am 26. Oktober beginnen die Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder und damit auch für die rund 26.000 Landesbeschäftigten in Schleswig-Holstein. 
Auch die mehr als 50.000 Beamten des Landes dürften das Ergebnis mit Spannung erwarten. Denn die Landesregierung will das Tarifergebnis wirkungsgleich auch auf sie übertragen. So hat es ihnen Ministerpräsident Daniel Günther zumindest noch im Juni auf dem Gewerkschaftstag des Beamtenbundes versprochen. 

Finanzministerin Monika Heinold äußert sich da zurückhaltender. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage des SSW-Fraktionsvorsitzenden Lars Harms (Drucksache 20/1426) erklärt Heinold lediglich, die Landesregierung "strebt an", das Ergebnis wirkungsgleich zu übertragen. 
Ob das Tarifergebnis auch zeitgleich übernommen wird, steht indes weiter in den Sternen. Die Landesregierung macht dies von der Höhe des Tarifabschlusses und der Kassenlage des Landes abhängig. Final will das Kabinett darüber erst bei der Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2024 entscheiden, wie Heinold auf Anfrage mitteilte. 

"Es ist ein absolutes Unding, wie die Landesregierung mit unseren Landesbeamten umgeht. Das haben sie nicht verdient", erklärt Lars Harms. 
Schleswig-Holstein habe großen Nachholbedarf bei der Höhe der Besoldung, argumentiert Harms. "Es geht hier um nicht weniger als die Frage, ob der Landesdienst zukünftig noch attraktiv genug ist, um Fachkräfte anwerben zu können", so der SSW-Politiker. 
Nach dem Besoldungsreport des DGB liegt Schleswig-Holstein bei den Endstufen der Besoldungsgruppen A7, A9 und A13 schon jetzt unterhalb des Durchschnitts von Bund und Ländern. Bezieht man die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41 Stunden mit ein, landet der Norden gar auf dem letzten Platz. "Deshalb ist eine wirkungs- und zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnis nicht nur geboten, sondern schlicht unerlässlich. Sonst kann der öffentliche Dienst hier einpacken", so Harms. 

Wie hoch der Imageverlust des Landes als Arbeitgeber ist, zeigt auch die hohe Zahl der Anträge von Landesbeamten auf eine amtsangemessene Alimentation. 
Allein für 2022 liegen dem Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) rund 6.300 Anträge von aktiven Beamten auf eine höhere Besoldung vor, wie die kleine Anfrage des SSW ergab. Knapp 6000 davon wurden bereits beschieden - und ausnahmslos abgelehnt. Gleiches gilt für 402 eingegangenen Anträge von Versorgungsempfängern auf eine höhere Versorgung. 
"Sollte sich die Landesregierung einer zeitgleichen Übernahme des Tarifergebnisses verweigern, dürfte dies eine Flut an Anträgen auslösen. Ob die gerade einmal 2,25 Vollzeitstellen, die für Bearbeitung der Anträge und Widerspruchsverfahren zuständig sind, ausreichen werden, wage ich zu bezweifeln", so Harms. 
 
Seit 2006 können die Länder entscheiden, ob und wie sie  Tarifabschüsse für ihre Beamten übernehmen wollen. Seit 2002 dürfen sie zudem bestimmen, ob und in welcher Höhe sie Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld auszahlen. 
In Schleswig-Holstein wurde das Weihnachtsgeld bereits 2007 von der großen Koalition unter Verweis auf die angespannte Haushaltslage erheblich gekürzt, für höhere Besoldungsgruppen gar gestrichen. Entgegen damaliger Versprechen wurde die Sonderzahlung auch in späteren, besseren Haushaltsjahren nie wiederhergestellt. Hierzu wird Kürze ein Urteil des BVerfG erwartet. 
"Besoldung nach Kassenlage hat in Schleswig-Holstein leider traurige Tradition. Das muss endlich aufhören, sonst haben wir im Wettbewerb um die schlausten Köpfe künftig keine Chance mehr", sagt Lars Harms. Schon heute gebe es zwischen den Ländern Besoldungsunterschiede von jährlich bis zu 10.000 Euro brutto für die gleiche Tätigkeit. 
 

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