Rede · 21.03.2014 Der Finanzausgleich beruht endlich auf transparenten und nachvollziehbaren Grundlagen
Der kommunale Finanzausgleich ist uralt und darin liegt auch das größte Problem. Er ist, betrachtet man den derzeitigen Stand, ein in sich überholtes Instrument, das den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt. Er ist 60 Jahre alt und wurde das letzte Mal vor über 40 Jahren überarbeitet. Seit über vierzig Jahren hat sich keine Koalition, gleich welcher Couleur, mehr an dieses Instrument heran gewagt, um es zu reformieren. Jeder hatte Angst, dass die Diskussion über Gewinner und Verlierer einer möglichen Reform die jeweilige Regierung ins Unglück stürzen würde. Deshalb ließ man lieber alles beim Alten, wenn es auch nicht mehr sachgerecht war. Das allerdings war definitiv nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Sie haben das Anrecht darauf, dass die Leistungen, die durch die kommunale Ebene für sie erbracht werden, auch transparent finanziert werden. Das ist in der Vergangenheit nicht geschehen. Und deshalb gilt mein ausdrückliches Lob dem Innenminister, weil er diesen kommunalen Finanzausgleich aufgegriffen hat und endlich den Mut beweist, den andere in der Vergangenheit nicht hatten.
Natürlich ist es so, dass immer noch Dinge über Vorwegabzüge finanziert werden müssen, die sich nicht trennscharf auf die einzelnen Kommunen umrechnen lassen. Hier bleibt es sozusagen beim Alten. Allerdings werden wir hier Zuschüsse wieder dynamisieren. Darüber hinaus müssen dann Kriterien festgelegt werden, nach denen die Aufgaben der Kommunen finanziert werden müssen. Genau das hat die Landesregierung jetzt zum ersten Mal seit 43 Jahren getan.
Zuerst einmal muss man sich um die Dinge kümmern, die vorab von allen Kommunen gemeinsam getragen werden müssen. Und da ist natürlich zuallererst aus unserer Sicht die Kultur zu nennen.
Der neue kommunale Finanzausgleich, den wir umsetzen wollen, soll insbesondere die Theater im Land und das Büchereiwesen stärken. Beide Bereiche kommen nicht ohne eine solide Grundfinanzierung aus. Und beide Bereiche sind durchaus personal-intensiv. Deshalb ist das Einfrieren von Zuschüssen im Prinzip ein Tod auf Raten. Wer dieses zulässt, nimmt billigend in Kauf, dass insbesondere die Kultur nicht mehr finanzierbar ist. Dass diejenigen, die ohnehin aus polit-taktischen Gründen in Kauf nehmen, das ganze Landestheater zu zerstören, hier kein Herzblut haben, ist klar. In der Vergangenheit hat man sowohl bei den Theatern als auch im Büchereiwesen erhebliche Einschnitte hinnehmen müssen. Jetzt steht man allerdings vor erheblichen Herausforderungen: Die Theater müssen insbesondere Personalkostensteigerungen auffangen können und die Büchereien haben zusätzlich damit zu kämpfen, dass sie sich auf die neuen Medien einstellen und ihre Angebote entsprechend anpassen müssen. Deshalb setzen wir hier Herzblut ein und dynamisieren die Zuschüsse für diese Bereiche wieder. Damit wird ein ganz klares Zeichen gesetzt – für Kultur in Schleswig-Holstein und für Kultur im ländlichen Raum.
Für uns als SSW, mit unserer skandinavischen Sichtweise, sind Theater unverzichtbar und die Angebote der Büchereien sind quasi eine Grundlage dafür, dass man das Menschenrecht auf ungehinderten Zugang zu Bildung auch erfüllen kann. Deshalb wird stetig mehr Geld in diese Bereiche fließen. Hier sind wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig und daher muss man ganz deutlich sagen, dass hier in einem für uns alle wichtigen Bereich endlich Sicherheit einkehrt und die Förderung bedarfsgerecht verstetigt wird.
Betrachtet man nun die Verteilung der Gelder, die direkt an die Kommunen gehen, so gilt gerade dort, dass die Gelder den Aufgaben und Ausgaben folgen sollen. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, aber trotzdem muss man dies anscheinend immer wieder betonen. Deshalb hat man das „Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung“ im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden beauftragt, die Verteilung der Gelder innerhalb der kommunalen Familie zu durchleuchten. Die Art und die Inhalte der Untersuchung ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden und deshalb ist es verwunderlich, dass dann später diese Grundlagen durch Teile der kommunalen Familie in Frage gestellt wurden. Diese Kritik können wir nicht teilen, denn sie geht völlig an den Ergebnissen der gemeinsam beschlossenen Untersuchung vorbei. Wenn klargestellt wird, dass die kreisfreien Städte und die größeren zentralen Orte für die Vielfalt ihrer Aufgaben, die sie auch gerade für ihren Umlandbereich leisten, bisher zu wenig Geld bekommen hatten, ist das keine Überraschung. Manches andere mag überraschend gewesen sein, allerdings spricht das nicht unbedingt gegen die Untersuchung, sondern eher dafür, dass man wirklich vorurteilsfrei und wertfrei an die Untersuchung gegangen ist. Diese im Ergebnis offene Untersuchung ist somit zurecht Grundlage für den heutigen Gesetzentwurf geworden.
Und trotzdem sind die Resultate der Untersuchung ständig überprüft und diese Ergebnisse dann in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden. Allerdings kam bei der Prüfung auch heraus, dass der grundsätzliche Änderungsbedarf eher gering war und das Gutachten eben nicht daneben lag, sondern die Wirklichkeit recht gut abgebildet hatte. Natürlich wurde etwas korrigiert, aber am Grundtenor der Aussagen des Gutachtens konnte eben nicht gerüttelt werden. Dass also eine Verschiebung zwischen den einzelnen kommunalen Ebenen stattfinden musste, war klar und nachvollziehbar. Und ich möchte hierbei noch einmal daran erinnern, dass sich das Gutachten an Fragestellungen orientierte, die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt waren.
Wenn man nun weiß, dass die Mittel zwischen Gemeinden, Kreisen und Städten neu verteilt werden müssen, dann kommt natürlich darauf an, ein geeignetes Kriterium zu finden. Wir meinen, dass die Berücksichtigung von Soziallasten genau ein solches Kriterium ist und dieses Kriterium auch die finanzielle Hauptbelastung unserer Kommunen abbildet. Wir haben uns dabei die Belastungen aus der Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe und vieler anderer sozialer Aufwendungen angesehen und dann geguckt, welcher Parameter die gesamte Belastungsverteilung am besten wiedergeben kann. Der genaueste Parameter ist dabei der Parameter der Personen in Bedarfsgemeinschaften. Dieser Parameter gibt die tatsächlichen Belastungen am genauesten wieder. Natürlich müssen dann auch die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen gegen gerechnet werden. Das Grundsystem des neuen Finanzausgleichs ist also richtig.
Trotzdem haben wir aber den von uns eingeleiteten Dialog natürlich ernst genommen und dieser Dialog ist ja auch jetzt nicht abgeschlossen. Es sind in den letzten Monaten eine Vielzahl von Vorschlägen eingegangen, wie der KFA noch besser gestaltet werden könnte. Da ist von einem Flächenansatz gesprochen worden oder auch Sonderfälle wie Inseln und Halligen sind genannt worden. Aber auch die Schulsozialarbeit, die steigenden Jugendhilfekosten, die steigenden Kosten für die Eingliederungshilfe oder auch der ÖPNV und die Schülerbeförderungskosten sollten nach der Meinung der Angehörten stärker berücksichtigt werden. Wir haben dies alles beraten und haben diese Vorschläge teilweise aufgegriffen. Das alleine ist schon bemerkenswert und positiv an sich. Und im Übrigen haben wir auch in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die gesamte Finanzierung nach einem Jahr und dann wieder alle fünf Jahre evaluiert wird. Mehr Dialog geht nicht.
Und eines ist mir dann auch noch wichtig, weil wir das immer wieder hören. Die Kreise behaupten, dass sie ihre Leistungen nicht mehr finanzieren können. Betrachtet man die realen Finanzen, dann verlieren sie in der Tat etwas mehr als 50 Millionen Euro im Finanzausgleich, weil sie vergleichsweise geringere Aufwendungen als andere kommunale Ebenen haben. Sie bekommen allerdings auch mehr Geld vom Bund. Im vergangenen Jahr waren das rund 70 Millionen Euro und in diesem Jahr steigen diese Mittel auf gut 100 Millionen Euro. Damit werden auch die Kreise mehr Geld in der Kasse haben als früher. Somit sind die angeblichen Finanznöte weder ein Grund zum Klagen, noch eine Begründung für eine Erhöhung der Kreisumlage.
Nach Ende der Anhörungen durch das Ministerium ist der Vorschlag für einen neuen kommunalen Finanzausgleich um mehrere Komponenten erweitert worden. Zusätzlich sollen nun auch Anteile aus der erhöhten Grunderwerbsteuer an die Kommunen weitergeleitet werden. Weiter soll das Geld, das wir für dieses Jahr einmalig für die Schulsozialarbeit in den Haushalt eingestellt haben, auch in Zukunft in dieser Höhe an die Kommunen fließen. Und darüber hinaus kann auch eine Infrastrukturkomponente berücksichtigt werden, wenn die Steuerschätzung im Mai dies ermöglicht – dies ist dem SSW besonders wichtig. Wer sich die Summen ansieht, 15 Millionen Euro extra aus der Grunderwerbsteuer, 13 Millionen Euro extra für die Schulsozialarbeit und möglicherweise noch einmal 12 Millionen Euro für die Infrastruktur, der kann nicht ernsthaft meinen, wir täten nichts für die kommunale Ebene – im Gegenteil: Im Bewusstsein des knappen Haushaltes machen wir das Maximale möglich und stellen bis zu 40 Millionen Euro mehr zur Verfügung und das unterscheidet uns sehr von unseren Vorgängern.
Betrachtet man das Ganze abschließend, so kann man sagen, dass dadurch, dass wir bis zu 40 Millionen Euro mehr in den Finanzausgleich geben und insgesamt 80 Millionen Euro zusätzlich in 2017 für Kindertagesstätten bereit gestellt werden, der bisherige Eingriff in den KFA in Höhe von 120 Millionen Euro ausgeglichen wird. Gleichzeitig orientiert sich die Finanzierung der Kommunen an nachvollziehbaren und aufgabenbezogenen Kriterien.
Am Ende steht: Die Kreise haben aufgrund von Zuwendungen durch den Bund keinen Grund zum klagen. Die kreisfreien Städte und die zentralen Orte stehen besser da als zuvor, weil sie endlich mehr für die Aufgaben erhalten, die sie für andere erbringen. Und schlussendlich wird die kommunale Ebene gestärkt, weil der Finanzausgleich endlich auf transparenten und nachvollziehbaren Grundlagen beruhen wird.