Rede · 09.10.2014 Der zukunftsorientierte Ersatz der Rader-Hochbrücke ist kein Luxusforderung
Es war nicht davon auszugehen, dass auf der Verkehrsministerkonferenz der letzten Woche, endgültigen Entscheidungen in Bezug auf die beiden Querungen getroffen werden. Wichtig ist aber, dass dem Bundesverkehrsminister klar gemacht wurde, dass die beiden Querungen kommen müssen – und die Zeit drängt. Diese Gelegenheit hat Minister Meyer sicher nicht zum ersten Mal genutzt, um Herrn Dobrindt die Situation in Schleswig-Holstein deutlich zu machen. Das pädagogische Prinzip der Wiederholung kann auch hier nicht schaden, wenn es darum geht, einem Bayern in Berlin die verkehrspolitischen Interessen Schleswig-Holsteins nahe zu bringen.
Nun war den Medien zu entnehmen, dass eine kombinierte Tunnellösung, als Ersatz für die Rader Hochbrücke, aus mehreren Gründen verworfen wurde. Aus zeitlichen und finanziellen Aspekten, sei eine solche Lösung aus Sicht Berlins nicht umsetzbar. Eine solche Antwort kann uns nicht zufrieden stellen. Ein solches Bauwerk ist keine Luxusforderung. Für den SSW habe ich deutlich gemacht, dass wir bei der Suche nach einer Lösung sowohl den Straßen- wie auch den Schienenverkehr im Blick haben müssen. Denn die Rendsburger-Hochbrücke ist ein Nadelöhr. Die Schienenbrücke ist für den heutigen Bedarf nicht mehr geeignet. Die logische Konsequenz kann nur eine kombinierte Straßen-Schienen-Querung sein.
Aber wir wissen auch, dass die Zeit drängt. Die Rader Hochbrücke hat, wie wir wissen, eine Restlaufzeit von rund 12 Jahren. Das macht die Sache nicht einfacher. Der zeitliche Druck lässt uns hier keinen Spielraum.
Wir kennen nun die Entscheidung des Bundesverkehrsministers – das Ersatzbauwerk wird nur eine Brücke. Wir können damit hadern, aber das bringt uns nicht weiter.
Wir haben jetzt Gewissheit und müssen schleunigst mit den Planungen beginnen.
Das gilt im Übrigen auch, wenn wir über die Sundquerung sprechen. Die Brücke ist zwar für den heutigen Verkehr ausreichend dimensioniert, das ändert sich aber, nach Fertigstellung der Beltquerung. Ab 2022 wird ein Anstieg des Verkehrsaufkommens vorhergesagt. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Verkehr auf der Strecke verdoppelt. Dieser zusätzlichen Belastung ist die Sundbrücke nicht gewachsen.
Eine Studie des Bundesverkehrsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass die Ertüchtigung der vorhandenen Brücke unwirtschaftlich ist. Also stehen wir auch hier vor dem Problem, dass uns der Faktor Zeit brutal im Nacken sitzt.
Hier muss ich deutlich sagen; die Fehmarnbeltquerung wurde auf Grundlage eines Staatsvertrages beschlossen, wo sich beide Partner – København und Berlin – auch auf eine angepasste und funktionierende Hinterlandanbindung verständigt haben. Hierzu gehört auch die Fehmarnsundquerung. Daher brauchen wir eine Schienen- und Straßenverbindung, die den Anforderungen entspricht.
Dies hat die Studie des Bundesverkehrsministeriums in verschiedenen Konstellationen beleuchtet. Die vom Bundesverkehrsministerium favorisierte Lösung sieht zwei neue Brücken für Straße und Schiene vor. Es gibt aber auch andere Lösungsvorschläge und die gilt es auch in Betracht zu ziehen. Dies gilt insbesondere der Variante einer kombinierten Tunnellösung.
Wir wissen, dass man sich auch vor Ort für diese Variante ausspricht. Daher ist einem Bohrtunnel der Vorzug zu geben. Wir werden die Landesregierung in diesem Sinne bei ihren Bemühungen auf Bundesebene unterstützen.
Aber auch vor Ort, muss die Landesregierung das Gespräch mit den betroffenen Menschen suchen und sie in den Prozess einbinden. Nur so wird es gelingen, eine schnelle Lösung hinzubekommen.
Die Frage, was letztendlich aus dem größten Kleiderbügel der Welt wird, ist derzeit nicht geklärt. Es wäre wünschenswert, dieses Bauwerk zu erhalten, zumal es auch denkmalgeschützt ist. Daher halte ich für angebracht, zu prüfen, wie die Fehmarnsundbrücke weiterhin als ein Wahrzeichen Schleswig-Holsteins erhalten und genutzt werden kann. Die Region Fehmarn ist eine Tourismushochburg des Landes, daher müssen wir auch den Fahrradtourismus bedenken. Gleiches gilt für die Belange der Landwirtschaft.