Pressemitteilung · 08.02.2017 Die Sicherheit hat Vorrang
Zu TOP 1 der heutigen Sitzung im Innen- und Rechtsausschuss zur Gewährleistung vorgesehener Aufschlussmaßnahmen in der JVA Lübeck erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:
Der Bericht von Justizministerin Anke Spoorendonk hat es nochmal deutlich gemacht: Der Aufschluss für die Gefangenen einer JVA gilt nicht grenzenlos.
Das mag die CDU anders sehen, erstaunlicherweise, aber die Rechtslage ist hier eindeutig. Nach Gesetzeslage kann der vorgesehene Aufschluss eingeschränkt werden, wenn dies für die Aufrechthaltung von Sicherheit und Ordnung notwendig ist.
Wenn also Personalengpässe, etwa durch Krankheitsfälle, dazu führen, dass nicht jeder Aufschluss durchgeführt werden kann, dann ist es im Sinne der Sicherheit und Ordnung der jeweiligen JVA nicht nur zulässig, sondern auch sinnvoll, mit weniger Aufschlüssen zu verfahren.
Für den SSW hat die Sicherheit, insbesondere auch der Bediensteten in den JVA, absoluten Vorrang.