Rede · 06.09.2018 Eine Beerdigung soll keinen Unfrieden in der Familie schaffen
Lars Harms zu TOP 7 - Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofwesen
„Wir beseitigen damit eine Ungleichheit im Lande. Ich bin darüber hinaus davon überzeugt, dass der Friede in den Familien durch die neue Regelung bewahrt bleibt.“
Verstirbt ein Angehöriger oder Freund, fallen für die Trauernden viele Kosten an. Ich spreche hier nicht davon, dass die Wohnung aufgelöst werden muss, oder Verpflichtungen abgelöst werden müssen. Mir geht es um die Beisetzung. Transport, Kosten für das Bestattungsunternehmen und nicht zuletzt die Friedhofsgebühren: da kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Kein Wunder, dass die Sterbegeldversicherungen boomen. Wer aber nicht die Mittel hat, für die eigene Beerdigung zu sparen, für den übernehmen die Angehörigen, das sind meist die Kinder, alle Kosten.
Der Bürgerbeauftragten ist es zu verdanken, dass sie in diesem Zusammenhang einen Missstand aufgedeckt hat. Viele Kommunen in Schleswig-Holstein schicken nämlich eine Rechnung an die Enkelkinder oder andere Verwandte der Verstorbenen, wenn bei den noch lebenden Kindern der Verstorbenen nichts zu holen ist. Andere Kommunen begnügen sich dagegen mit dem ersten Rang. Das bedeutet: wenn vorranging Verpflichtete nicht leistungsfähig sind, übernimmt die Kommunen alle Kosten. In Schleswig-Holstein spielt es also bei den so genannten Sozialbestattungen eine erhebliche Rolle für die Angehörigen, wo der Verstorbene gewohnt hat. Das ist zutiefst ungerecht und führt meines Erachtens richtigerweise zu Petitionen an die Bürgerbeauftragte. Die Zahl der Petitionen nimmt zu.
Einige Kommunen dehnen die Bezahlungspflicht voll aus, was dann natürlich auch zu Streit innerhalb der Familien führen kann. Und genau das sollten wir doch alle vermeiden, wenn es um das Begräbnis einer Person geht. Es kann doch nicht sein, dass eine Beerdigung Unfrieden in der Familie schafft, weil beispielsweise die Enkelkinder zum beerdigungszeitpunkt arbeitslosen Eltern vorwerfen, dass nun sie für Oma oder Opas Beerdigung aufkommen müssen. Und je umfassender eine Kommune die Rangfolge von Bestattungspflichtigen abarbeitet, je größer kann der Streit werden. Der SSW schließt sich daher voll umfänglich der Bürgerbeauftragten an, die eine rechtliche Klarstellung fordert, damit in Zukunft alle Kommunen die gleiche Praxis anwenden. Das Landessozialgericht hat ja noch keine Stellung genommen. Wir sollten aber nicht länger auf die richterliche Entscheidung eines Präzedenzfalles in unserem Land warten, denn andere Sozialgerichte haben bereits die Heranziehung der nachrangig Verpflichteten abgelehnt. Es scheint somit klar, dass die Kommunen ohnehin verpflichtet wären, wenn jemand, der vor Gericht ziehen würde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde dieser Recht bekommen. Aber ehrlich, auch eine solche Klage sollten wir vermeiden, wenn es geht.
Darum legen wir einen Vorschlag für eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein vor: Nachrangig Hinterbliebene werden ausdrücklich von der Übernahmepflicht von Kosten ausgenommen, wenn ein vorrangig verpflichteter nicht leistungsfähig ist.
Wir beseitigen damit eine Ungleichheit im Lande. Ich bin darüber hinaus davon überzeugt, dass der Friede in den Familien durch die neue Regelung bewahrt bleibt. Und eine Beerdigung eben nicht zu einem Streitfall werden muss.