Pressemitteilung · 18.10.2000 Einstimmiger Beschluss zur Sprachencharta
Als ein positives Signal für die Minderheiten in Schleswig-Holstein werteten die SSW-Abgeordneten Anke Spoorendonk, Lars Harms und Silke Hinrichsen den einstimmigen Beschluss des Landtages zur Umsetzung der Sprachencharta in Schleswig-Holstein:
"Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des geplanten Europäischen Sprachjahrs 2001 ist der heutige parteiübergreifende Beschluss in diesem sensiblen Bereich ein Schritt nach vorn. Es war insbesondere ein wichtiges Anliegen für uns, dass die Landesregierung in Zukunft jeweils in der Mitte der Legislaturperiode dem Landtag einen Bericht vorlegen wird, in dem die Ergebnisse der Sprachenförderungsmaßnahmen der Landesregierung dargestellt werden. Damit bekommen wir ein Instrument in die Hand, mit dem wir kontrollieren können, ob es bei der Umsetzung der europäischen Sprachencharta Forschritte gibt. Auch, dass die Landesregierung jetzt prüfen soll, ob weitere Einzelpunkte der Charta für die in Schleswig-Holstein beheimateten Regional- und Minderheitensprachen angemeldet werden können ist positiv."
Die SSW-Abgeordneten bedankten sich bei dem Vorsitzenden des Europaausschusses Rolf Fischer, der entscheidend dazu beigetragen hat, dass aus dem ursprünglichen SSW-Antrag doch noch ein parteiübergreifender Kompromiss in dieser Frage erreicht wurde.
In dem Antrag zur "Umsetzung der Charta der Regional- und Minderheitensprachen" (Drucksache 15/459) wird die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert, "bei Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes, soweit es im Einzelfall bei der Wahrnehmung einer konkreten Tätigkeit als erforderlich angesehen wird, die Kenntnis der Regional- und Minderheitensprachen als Einstellungskriterium zu berücksichtigen." Hintergrund dieser Forderung ist eine zentrale Bestimmung der europäischen Sprachencharta, wonach sichergestellt werden soll, "dass in den öffentlichen Verwaltungsbehörden diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerung haben, die Regional oder Minderheitensprachen in ihrem Umgang mit Personen gebrauchen". Die Bürgerinnen und Bürger, die eine Regional- oder Minderheitensprache beherrschen, müssen also beispielsweise bei einen Besuch im Rathaus auf einen Mitarbeiter treffen können, der diese Sprache beherrscht. Insbesondere im Landesteil Schleswig sollten also Bewerber, die plattdeutsch, friesisch und dänisch beherrschen, in Zukunft bei gleicher Eignung größere Chancen haben, in den Öffentlichen Dienst eingestellt zu werden.