Pressemitteilung · 15.09.2006 Einstimmiger Landtag: Minderheiten gehören ins Grundgesetz
Der Landtag hat heute auf Antrag des SSW einstimmig die Landesregierung aufgefordert, sich für einen neuen Grundgesetz-Artikel zum Schutz und zur Förderung der vier anerkannten nationalen Minderheiten einzusetzen. Ich erwarte, dass die Landesregierung sich jetzt mit Nachdruck für einen Minderheitenartikel in der Bundesverfassung einsetzt, denn gerade Schleswig-Holstein als Heimatland von drei der vier Minderheiten in Deutschland hat eine besondere Verpflichtung, sich für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten stark zu machen, sagt die Vorsitzende des SSW im Landtag Anke Spoorendonk.
Das Engagement für einen Minderheitenartikel im Grundgesetz ist eine konsequente Fortsetzung der positiven Minderheitenpolitik, die Schleswig-Holstein in den letzten Jahrzehnten verkörpert und gelebt hat. Mit dem heutigen Beschluss beweist der Schleswig-Holsteinische Landtag einmal mehr seine besondere minderheitenpolitische Kompetenz. Die Einstimmigkeit zeigt, dass die Minderheitenpolitik des Landes jenseits der tagespolitischen Auseinandersetzung von einer breiten, alle Parteien übergreifenden Mehrheit getragen wird.
Gerade Schleswig-Holstein als Heimatland von Sinti und Roma, der Friesen und der dänischen Minderheit hat eine besondere Verpflichtung, sich für die Minderheiten einzusetzen. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung, dass sie jetzt den Auftrag des Landtages erfüllt und dafür auf Bundesebene ihr volles Gewicht einsetzt.
Hintergrund
Die vier anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland die Dänen Friesen, Sorben sowie die Sinti und Roma arbeiten seit Jahren dafür, dass der Schutz und die Förderung der vier Minderheiten im Grundgesetz verankert werden. Bislang finden Minderheiten lediglich regional in den Landesverfassungen von Schleswig-Holstein [Dänen, Friesen], Niedersachsen [Friesen], Brandenburg [Sorben] und Sachsen [Sorben] und Erwähnung.
Auf Bundesebene hat vor allem die CDU wiederholt die Aufnahme ins Grundgesetz verhindert. Sie hat darauf verwiesen, dass ein solcher Minderheitenschutz auf europäischer Ebene verankert werden müsse. Dieses Ansinnen ist aber spätestens im Rahmen des Europäischen Verfassungskonvents gescheitert. Länder wie Frankreich und Griechenland, die ihre nationalen Minderheiten allgemein nicht anerkennen wollen, verhinderten einen entsprechenden Passus im Entwurf für eine EU-Verfassung.