Rede · 21.08.2013 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes

Sie alle wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf eher kleine Änderungen im Hochschulgesetz vorsieht. Wir werden im kommenden Jahr eine größere Novelle auf den Weg bringen. Der Grund für diese vorgezogene Gesetzesänderung liegt vor allem darin, dass wir bis zum Ende des Jahres wissen, in welcher Form das Universitätsklinikum baulich saniert werden wird. Für den Fall, dass diese riesige Bauaufgabe ganz oder in Teilen in Zusammenarbeit mit einem privaten Partner gelöst wird, wollen wir hier und jetzt Vorsorge treffen. Das ist der eine und in meinen Augen wichtigste Grund.

Daneben gibt es einen weiteren Punkt, den wir auch in diese kleine Änderung des Hochschulgesetzes vorziehen mussten. Wie Sie wissen, geht es uns hier um den Universitätsrat. Es ist allgemein bekannt, dass die laufende Amtsperiode dieses Gremiums im September 2013 endet. Damit also nicht noch Mitglieder für die nächste Periode bestellt werden müssen, sorgen wir heute für die rechtlichen Grundlagen, die für eine Abschaffung notwendig sind. Hierfür ist es also höchste Zeit.
Ich denke, dass wir uns über die vorgeschlagene Änderung im Bereich der Hochschulgremien einig werden können. Klar ist, dass der Universitätsrat seit der Gründung im Jahr 2007 nicht die erhofften Ergebnisse gebracht hat. Der schwierige Spagat zwischen der Beratung einzelner Universität einerseits und dem Blick auf die gesamte Hochschullandschaft andererseits, ist ganz einfach nicht gelungen. Wir müssen erkennen, dass die notwendige Akzeptanz für dieses übergreifende Gremium bis heute nicht erreicht wurde. Logischerweise fordern die Kieler, Flensburger und Lübecker schon länger die Auflösung. Stattdessen soll es in Zukunft einzelne Hochschulräte an den jeweiligen Standorten geben. Und genau dies macht der vorliegende Entwurf möglich.

Mit Blick auf die jüngsten Pressemitteilungen zum Thema Hochschulgesetz muss ich leider feststellen, dass wir beim zweiten Punkt dieser Gesetzesänderung wohl nicht ganz so nah bei einander liegen. Ich will hier deutlich sagen, dass das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in meinen Augen ein klarer Sonderfall ist. Und hier denke ich gar nicht in erster Linie an den Umfang der notwendigen Investitionen. Das UKSH nimmt - anders als unsere anderen öffentlichen Hochschulen - am Wirtschaftsleben teil. Es ist der einzige Maximalversorger im Land und es ist damit für die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung. Damit hat das Universitätsklinikum also einen ganz anderen Auftrag als die anderen Hochschulen im Land.

Auch wenn wir es nach wie vor bedauern, mussten wir feststellen, dass die Sanierung nicht aus Landesmitteln allein machbar ist. In diesem speziellen Fall kommen wir an der Beteiligung Privater ganz einfach nicht vorbei. Unabhängig davon, ob das UKSH als Kreditnehmer auftritt oder ob die Sanierung gänzlich privat oder aber durch das Land mitfinanziert wird, ist eins klar: Das UKSH muss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Möglichkeit bekommen, das Mammutprojekt bauliche Sanierung ganz oder in Teilen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Und diese Möglichkeit muss nun einmal vor Abschluss des Vergabeverfahrens ins Hochschulgesetz, damit die Sanierung nicht noch weiter verzögert wird. Diejenigen, die mit dieser Entscheidung den totalen Verlust von Einfluss befürchten und die behaupten, wir würden uns völlig aus unserer Verantwortung für den Bau zurückziehen, kann ich beruhigen: Das Land Schleswig-Holstein ist meines Wissens immer noch mehrheitlich im Aufsichtsrat vertreten.

Grundsätzlich halte ich den Einstieg privater Investoren in unserer Hochschullandschaft für ein etwas anderes Thema. Der Bedarf der Universitäten ist unbestritten. Aber diese Koalition setzt bei den Investitionen bereits einen Schwerpunkt in Richtung Hochschule. Und auch wenn wir solche Beteiligungsformen in Ruhe prüfen werden, ist hier aus Sicht des SSW Vorsicht geboten. Ich will nur daran erinnern, dass wir als Land für die Hochschulplanung verantwortlich sind. Es ist unsere Pflicht, die Hochschulbaumaßnahmen zu koordinieren und zum Beispiel Fehlplanungen zu verhindern. Auch hier wollen wir nicht vorschnell wichtige Kompetenzen aus der Hand geben und nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit der GMSH Synergien heben. Welche Möglichkeiten und Grenzen es hier im Einzelnen gibt, müssen wir bis zur großen Novelle im kommenden Jahr rausarbeiten.

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