Rede · 06.05.2009 Europapolitische Bedeutung des Verbraucherschutzes und Situation des EVZ

Die steigende Mobilität in der Gesellschaft, der grenzüberschreitende Handel und das Zusammenwachsen des europäischen Marktes machen, dass der europäische Verbraucherschutz vor neuen Herausforderungen steht. Das von der EU-Kommission vorgelegte Verbraucherschutzprogramm mit seinen strategischen Schwerpunkten ist daher nur eine logische Reaktion auf die gestiegenen Ansprüche.
Die Frage nach der künftigen Umsetzung ist hierbei jedoch der spannende Aspekt. Denn der Bericht macht deutlich, dass die EU-Verbraucherschutzvorschriften auf dem Grundsatz der „Mindestharmonisierung“ beruhen. Aus diesem Grund hat sie auch jedem Mitgliedsstaat das Recht eingeräumt, strengere Vorschriften als die grundlegenden EU-Vorschriften zu erlassen.
Aber die neuen Strategien der EU laufen auf eine vollständige Harmonisierung hinaus. Und welche der drei Optionen, die im Grünbuch der Kommission vorgeschlagen werden, das Rennen macht, ist noch dahin gestellt.
Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass die Landesregierung das Ziel der vollständigen Harmonisierung ablehnt. Denn Deutschland – beziehungsweise Schleswig-Holstein – hat einen hohen Standard für den Schutz der Verbraucher und hieran sollte nicht gerüttelt werden. Daher muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass dies auch nicht geschieht.

Der Bericht macht deutlich, dass Verbraucherschutz ein umfangreiches Feld ist. Und so umfangreich gestaltet sich auch der Standard des Verbraucherschutzes. In vielen der im Bericht genannten Bereiche ist der Verbraucherschutz durchaus auf einem akzeptablen Niveau. Aber der Bericht macht auch deutlich, dass es Bereiche gibt, wo unsere Maßstäbe über die der EU hinausgehen. Gerade dort, ist es dann auch wichtig, dass wir mit unseren Forderungen nicht locker lassen.
Bei der europäischen Verbraucherpolitik darf es nicht darum gehen, Handelshemmnisse und Wettbewerbsungleichheiten abzubauen, wenn dadurch der Schutz der Verbraucher verringert wird. Soweit darf es nicht kommen.

Es genügt aber nicht nur, den Verbraucherschutz auf rechtliche Füße zu stellen, er muss zum Bürger transportiert werden. Soll heißen, der Verbraucher braucht Anlaufstellen, wo er sich entsprechend informieren kann. Hierbei spielt natürlich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sowie im europäischen Zusammenhang das Europäische Verbraucherzentrum Kiel (EVZ Kiel) eine maßgebliche Rolle.
Gerade vor dem Hintergrund, dass das EVZ bundesweit mit nur zwei Zentren für Beratungen zur Verfügung steht, möchte ich an dieser Stelle, die Arbeit des EVZ Kiel lobend hervorheben.

Das Beratungsangebot des EVZ ist umfangreich gefasst. Die Nachfragen via Internetzugriffe, Telefonkontakte oder Broschürenbestellungen machen deutlich, wie groß das Interesse ist.
Und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger wird in der Zukunft deutlich größer, wenn es um konkrete europäische Themen geht, die das tägliche Leben betreffen – grenzüberschreitender Handel oder Gesundheitsdienstleistungen, Rechtsfragen oder Produktsicherheit oder Produkt-Kennzeichnung, um nur einige zu nennen. Aber auch Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedstaaten nehmen das Angebot des EVZ an, um sich vor Ort zu informieren. Damit leistet das EVZ einen großen Beitrag, damit Bürgerinnen und Bürger sich auf europäischer Ebene besser zurechtfinden.
Angesichts der Tatsache, dass es bundesweit nur zwei Europäische Verbraucherzentren gibt, ist es gut, dass Schleswig-Holstein die Einrichtung in Kiel von Anfang an unterstützt hat.
Die Entwicklung auf dem europäischen Markt, die damit einhergehenden rechtlichen Grundlagen und die verstärkte Mobilität der Bürgerinnen und Bürger wird die Arbeit der Europäischen Verbraucherzentralen weiter erforderlich machen.
Daher sollten wir, wenn wir das Thema im Ausschuss weiter erörtern, durchaus mal das Europäische Verbraucherzentrum Kiel einladen, um einen Eindruck über die dort zu leistende Arbeit zu gewinnen und Inspiration für eigene verbraucherschutzpolitische Diskussionen zu bekommen.

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