Rede · 11.10.2006 Gesetz über die Ladenöffnungszeiten

Die Diskussion über die Freigabe der Ladenöffnungszeiten ist in Deutschland nun schon seit einigen Jahren sehr intensiv geführt worden und in dieser Zeit hat es auch schon die eine oder andere Liberalisierung in diesem Bereich gegeben. Durch die im Sommer verabschiedete Föderalismusreform ist nun die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten ganz auf die Bundesländer übergangen. Wir können also jetzt in Schleswig-Holstein selbst bestimmen, wie wir die Ladenöffnungszeiten im Einzelnen gestalten wollen.

Im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben bereits wir mehrmals über dieses Thema diskutiert und es gab eine fraktionsübergreifende Einigkeit darüber, die Ladenöffnungszeiten an Werktagen völlig freizugeben, während am Sonntag und Feiertagen mit Rücksicht auf unsere historischen und religiösen Traditionen nur im Ausnahmefall geöffnet werden darf. Vor diesem Hintergrund begrüßt der SSW den vorliegenden Gesetzesentwurf von CDU und SPD, der sich ja an den eben genannten Grundsätzen orientiert. Andere Länder z.B. Hamburg haben bereits ähnliche Gesetze eingebracht. Schleswig-Holstein folgt mit diesem Gesetz dem allgemeinen Bundestrend. Allerdings gibt es bei uns natürlich einige Besonderheiten. Auf die werde ich später noch einmal zurückkommen.

Grundsätzlich möchte ich aber noch einmal unsere Beweggründe für die Zustimmung zur  Liberalisierung des Ladenschlusses erläutern. Aus Sicht des SSW ist die vorgeschlagene  Liberalisierung des Ladenschluss zeitgemäß. Die Menschen verstehen es nicht mehr, wenn man an den alten engen Ladenöffnungszeiten weiter festhält. Auch Argumente wie, die erweiterten Arbeitszeiten und möglicher Schichtdienst lassen sich nicht mit dem Familienleben vereinbaren, sind nicht schlüssig. Millionen von Menschen haben bereits andere Arbeitszeiten als zwischen 8 und 16 Uhr. Und alle diese Menschen werden nicht rechtlos dadurch. Es wird weiterhin eine Rahmengesetzgebung und oft auch eine Tarifbindung bestehen, die unverhältnismäßige Arbeitszeiten ausschließen. Dazu wird im vorliegenden Gesetzentwurf wird ausdrücklich auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Arbeitszeitgesetz hingewiesen.

Wenn die Läden länger offen sind, entstehen mehr Möglichkeiten zum Konsum. Durch dieses Mehr an Möglichkeiten, schaffen wir die Basis, Arbeitsplätze zu erhalten oder gar auszubauen. Die Liberalisierung des Ladenschlusses ist für den Einzelhandel nur ein Angebot. Es gibt keinen Zwang jetzt in Zukunft 24 Stunden am Tag aufzuheben. Die Einzelhändler vor Ort werden schon wissen, welche Ladenöffnungszeiten für ihre Kunden am besten sind. Dazu kann nur empfohlen werden, dass man sich z.B. in Innenstädten zusammensetzt und versucht gemeinsame Ladenöffnungszeiten festzulegen, damit der Wettbewerb nicht ausufert.

Natürlich stellt sich die Frage, ob eine Liberalisierung des Ladenschlusses nicht gerade die kleinen Unternehmen besonders hart trifft. Aber bisher haben wir nur positive Rückmeldungen gehabt, wenn es um die Freigabe der Ladenöffnungszeiten ging. Gerade kleinere Geschäfte sehen auch Chancen in der Flexibilisierung ihrer Öffnungszeiten; kann man sich doch so eher den Bedürfnissen seiner speziellen Kundschaft anpassen. Das kann man auch an der Westküste beobachten, wo wir bereits heute mit Bäderregelung am Sonntag vielfach sehr liberale Ladenöffnungszeiten haben. Auch die kleineren Einzelhändler behaupten sich sehr gut in diesem Wettbewerb.

Der SSW begrüßt daher auch, dass die Bäderregelung für die touristischen Zentren des Landes im Gesetzentwurf von CDU und SPD enthalten ist. Allerdings fragen wir uns auch, ob die Begrenzung der Bäderregelung vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober angesichts der verlängerten Urlaubssaison und veränderten Feriengewohnheiten der Gäste eigentlich noch zeitgemäß ist. Wir haben uns als Ziel gesetzt, die Attraktivität des touristischen Angebots zu verbessern. Dazu zählen auch Einkaufsmöglichkeiten. Würden die Bestimmungen zur Bäderregelung das ganze Jahr über gelten, wären unsere Ferienorte besser für den Wettbewerb aufgestellt und wir könnten so dem Ziel einer Saisonverlängerung näher kommen.

Unsere Ferienorte konkurrieren nicht nur mit Nachbar-Bundesländern, sondern mit Ferienorten in ganz Europa und dort gibt es schon diese liberaleren Öffnungszeiten, die auch deutsche Gäste kennen und schätzen gelernt haben. Da wir im Grenzhandel ganzjährige Regelungen haben, kann ich mir vorstellen, dass es auch möglich sein könnte, ganzjährige Regelungen für die Ferienorte zu beschließen. Wir sollten uns daher im Ausschuss mit Frage beschäftigen, ob nicht die Bäderregelung sogar das ganze Jahr für unsere Ferienorte gelten sollte?

Zu guter letzt noch ein Wort zum Grenzhandel: Der SSW unterstützt, dass die Verkaufszeiten für den Grenzhandel an Sonntagen und Feiertagen von 11 Uhr bis 23 Uhr weiterhin gelten sollen. Diese Besonderheit des nördlichen Landesteils mit seinen vielen Grenzkiosken sichert viele Arbeitsplätze in der Region und muss unbedingt erhalten bleiben.

Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu.
 
 

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