Rede · 16.07.2008 Gesetz zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsgesetze
Als 2007 das neue Polizeigesetz verabschiedet wurde, gab der SSW unter anderem zu bedenken, dass der damalige Innenminister keine konkreten Belege dafür liefern konnte, die eine Verschärfung der Einsatzmittel der Polizei gerechtfertigt hätten. Man konnte damals nur vermuten, dass Terroristen sich in Schleswig-Holstein aufhalten und Anschläge planen. Trotzdem wurden im Polizeigesetz umfangreiche Maßnahmen zur Überwachung beschlossen; die im Übrigen teilweise wieder einkassiert werden mussten.
Die gleiche Situation haben wir heute, vor der Verabschiedung der Umsetzung des zweiten Anti-Terror-Pakets: Konkrete Beweise für die Zunahme terroristischer Aktivitäten kann der Innenminister nicht liefern. Wahrscheinlich darum müssen die Anschläge vom 11. September als Begründung herhalten. Die anderen Bundesländer haben, bis auf die Bundesländer Bremen und Sachsen-Anhalt, die Regelungen schon 2002 und 2003 umgesetzt.
Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung sah bisher keinen Bedarf, das zweite Anti-Terror-Paket umzusetzen. Das spricht eigentlich für Schleswig-Holstein.
Kritiker merken denn auch immer wieder an, dass es keineswegs konkrete Vorkommnisse sind, die zur Verschärfung der Gesetze führen, sondern das Sicherheitsdenken der Regierungen. Ihm scheint ein Automatismus innezuwohnen, der unabhängig von der tatsächlichen Gefährdung die Regierungen immer größere Eingriffe in das Leben der Bürger vornehmen lässt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Eingriffsmöglichkeiten nicht wieder zurück genommen werden. Es ist ebenso vergeblich, Zahnpasta wieder in die Tube zu bekommen, wie einmal verabschiedete Anti-Terror-Gesetze aufzuheben. Weil es sich so verhält, sollten wir uns sehr genau überlegen, welche Maßnahmen wir verabschieden. Ich möchte hier nur drei Punkte herausgreifen:
1. Erweiterung des Beobachtungsauftrages der Verfassungsschutzbehörden und die Ausspähung von Einzelpersonen;
2. Die Einrichtung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums und die faktische Abschaffung der PKK;
3. Die Speicherung personenbezogene Daten von Minderjährigen. Die Herabsetzung des Mindestalters von 16 auf 14 Jahre erachte ich für problematisch.
In dem Gesetzesentwurf sind mehrere, notwendige Konkretisierungen und Definitionen vorgenommen worden; aber auch darüber müssen wir noch eingehend beraten, weil ich gelernt habe, die Macht von Definitionen nicht zu unterschätzen. Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum Titel des Gesetzentwurfes sagen: der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Die Tatsache, dass weder die GRÜNEN noch der SSW Mitglieder in die so genannte G 10-Kommission entsenden, bleibt auch mit dem neuen Gesetz bestehen. Die Kontrolle wird also zumindest in diesem Punkt nicht gestärkt. Ich würde mir wünschen, dass sich im Verlauf der Beratungen - auch - dieser Punkt noch ändert.