Rede · 27.09.2013 Gesetzentwürfe Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs sowie Mindestlohngesetz und Antrag zu Lohnuntergrenzen
„Für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness auf dem Arbeitsmarkt.“
Mit der Verabschiedung der heute vorliegenden Entwürfe für ein Mindestlohngesetz und dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs, sind wir in Schleswig-Holstein nun auf der Zielgeraden für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Zusammen mit dem Tariftreuegesetz, das bereits verabschiedet wurde, schnüren wir nun das Gesamtpaket das auf drei Beinen gründet und sicher stellt, dass
- künftig nur die Unternehmen Zuschläge für öffentliche Aufträge erhalten dürfen, die nachweislich entsprechende Tariflöhne oder einen Mindestlohn zahlen und soziale als auch ökologische Mindeststandards einhalten,
- unzuverlässige Unternehmen identifiziert und in ein Register eingetragen werden, damit diese nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren und
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in landeseigenen Betrieben, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sowie Zuwendungsempfänger künftig einen fairen und existenzsichernden Lohn bekommen.
- Wir bringen in Schleswig-Holstein damit etwas zum Abschluss, was längst überfällig ist – weil es Jahrelang bei uns im Land und auf Bundesebene von schwarz-gelb blockiert wurde.
Wir schaffen Gerechtigkeit für die Unternehmen, die faire Löhne zahlen, von denen auch ihre Angestellten existieren können. Wir sorgen dafür, dass unsere Unternehmen konkurrenzfähig sind und vor unlauteren Mittbewerbern geschützt werden. Das unterscheidet uns von Schwarz-Gelb.
Unser Ziel ist, dass die Menschen, die Vollzeit arbeiten, auch am Ende des Monats von ihrem Lohn leben und eine Familie ernähren können, ohne dass sie aufstocken müssen. Es muss damit Schluss sein, dass Menschen, die einer geregelten Vollzeitarbeit nachgehen, am Ende des Monats in die unwürdige Situation geraten, Sozialleistungen beantragen zu müssen.
Das ist verantwortungsvolle Politik. In diesem Sinne werden wir heute entscheiden.
Wer heute einen Mindestlohn verhindert, unterstützt weiterhin die soziale Ungerechtigkeit. In diesem Zusammenhang auf Tarifautonomie zu verweisen, zementiert absichtlich das Bestehende, wohlwissend, dass es in vielen Branchen eben nicht zu einem tariflich ausgehandelten Lohn kommt.
Darüber hinaus werden auf Kosten der Allgemeinheit die Betriebe und Unternehmen subventioniert, die sich weigern, faire Löhne zu zahlen. Dies hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun. Es sind genau diese Betriebe, die auf Kosten anderer handeln.
Auch aus diesem Grund halten wir an dem vorliegenden Gesetzespaket weiterhin fest.
Zu den befürchteten negativen Auswirkungen durch das Mindestlohngesetz auf Integrationsbetriebe möchte ich folgendes klarstellen: Leistungen nach dem SGB sind Leistungen auf bundesgesetzlicher Ebene. Landesrecht kann Bundesrecht nicht brechen, deshalb gilt das Mindestlohngesetz in Bezug auf Leistungen nach dem SGB nicht. Anders verhält es sich mit normalen Zuschüssen aus der Landeskasse. Dann werden alle Betriebe gleich behandelt.
Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass Menschen mit oder ohne Behinderung, grundsätzlich Anspruch auf einen fairen Lohn haben, von dem man auch leben kann.
In der Diskussion mit den Integrationsbetrieben hat es einen regen Austausch gegeben. Übereinstimmend sagen sie, dass diese Probleme nicht entstanden wären, wenn wir einen allgemein gültigen Mindestlohn hätten. Wer es ernst meint mit den Integrationsbetrieben muss sich für einen gesetzlichen Mindestlohn einsetzen. Alles andere ist unglaubwürdig.
Die Einführung eines Mindestlohnes ist mittlerweile in weiten Teilen des Arbeitsmarktes unumgänglich geworden, um faire und existenzsichernde Löhne zu sichern, von denen man leben kann. Doch solange dies flächendeckend auf Bundesebene blockiert wird, müssen wir zumindest als Land mit gutem Beispiel vorangehen.